Junior Depot Immo Kauf

  • Hallo finanztip community,


    Ist es gesetzeskonform, eigene Wertpapiere auf das Junior-Depot des eigenen Nachwuchses zu übertragen und von dort zu verkaufen (wird von den Eltern treuhänderisch verwaltet), um vom Grundfreibetrag+Sparerpauschbetrag zu profitieren UND dieses Geld anschließend als Eigenkapital in den Kauf einer eigens bewohnten Neubau Immobilie zu stecken?


    Anmerkung: Ich habe gelesen, dass es sich beim Kauf nicht um Kosten des allgemeinen Lebensunterhaltes handeln darf. Hier müsste ein Haus (Unterkunft) jedoch in der Regel darunter fallen oder sehe ich das falsch?


    Andererseits schreibt ihr auf der Homepage:

    Du verwaltest das Geld bis zur Volljährigkeit Deines Kindes. Bis dahin bist Du verpflichtet, es im Sinne einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen (§ 1642 BGB). Das sollte demnach ja auch für Immos gelten, oder?


    Vielen Dank

  • Für einen Immobilienkauf auf den Namen des Kindes brauchst du die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Bei einem Immobilienkauf auf deinen Namen mit Geld des Kindes begehst du eine Straftat.

  • "Ist es gesetzeskonform, eigene Wertpapiere auf das Junior-Depot des eigenen Nachwuchses zu übertragen und von dort zu verkaufen (wird von den Eltern treuhänderisch verwaltet), um vom Grundfreibetrag+Sparerpauschbetrag zu profitieren UND dieses Geld anschließend als Eigenkapital in den Kauf einer eigens bewohnten Neubau Immobilie zu stecken?"


    Nein. Sofern das Geld durch die Übertragung nicht ernsthaft geschenkt wird, handelt es sich um Steuerhinterziehung. Sofern es ernsthaft geschenkt wird und du mit dem Geld des Kindes dein Haus kaufst, hast du Geld veruntreut.


    Auf was für kranke Ideen kommen die Leute eigentlich?

  • Danke für das Feedback.

    Warum es eine kranke Idee sein soll, Wertpapiere in eine Immobilie zu investieren, welche nach gesetzlicher Erbrangfolge ohnehin den Nachkommen zukommen wird, verstehe ich nicht, denn bis zur Volljährigkeit handeln Eltern ohnehin treuhänderisch für das Kind.

  • Eine Immobilie wirst du jawohl in erster Linie zunächst für dich selbst kaufen.

    Also muss dafür auch das eigene Geld genutzt werden.

    Wenn das Geld vorher dem Kind in Form von Wertpapieren geschenkt wird, ist das Kapital für die Immo eigentlich nicht mehr nutzbar.

    Oder kann man das Kind direkt als Eigentümer ins Grundbuch eintragen?

    Gleiches Argument könnte man ja sonst auch für den Erwerb von Sachwerten wie Uhren und Sammlerfahrzeugen heranziehen.

    "Ist ja irgendwann mal für das Kind".

  • "Warum es eine kranke Idee sein soll, Wertpapiere in eine Immobilie zu investieren, welche nach gesetzlicher Erbrangfolge ohnehin den Nachkommen zukommen wird, verstehe ich nicht, denn bis zur Volljährigkeit handeln Eltern ohnehin treuhänderisch für das Kind."


    Muss ich dir das wirklich erklären?


    Wer garantiert denn, dass dein Sohn das Haus bekommt? Wenn du in die Insolvenz gehst oder ein Pflegefall wirst, dann schaut er in die Röhre.


    Zum Rechtlichen wurde oben schon etwas gesagt, das wiederhole ich nicht noch einmal.

  • ... denn bis zur Volljährigkeit handeln Eltern ohnehin treuhänderisch für das Kind.

    Immobilieneigentum ist immer auch mit Zahlungsverpflichtungen verbunden. Deshalb ist sogar für die Schenkung einer Immobilie durch die Eltern an ein minderjähriges Kind die Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht erforderlich, denn die Eltern können die Genehmigung für ein Geschäft mit sich selbst nicht wirksam erteilen.

  • Wer garantiert denn dem Kind, dass die auf das Kind übertragenen Wertpapiere nicht auch wertlos werden können?

  • Dann hat es genauso viel wie vorher, nämlich nichts. In der Konstellation kann es also nur gewinnen. Du kannst ihm aber etwas, das du übereignest, nicht später einfach wieder wegnehmen. Dann hat es nämlich weniger als vor der Wegnahme.

  • Also, krank ist die Idee nicht, dem Kind würde ja durch die ganze Aktion kein Schaden entstehen. Es ist aber rechtlich offensichtlich nicht zulässig. Wenn man mal darüber nachdenkt, ist das auch aus guten und nachvollziehbaren Gründen nicht erlaubt. Du ärgerst dich jetzt vielleicht, weil deine Steuervermeidungsidee nicht funktioniert.