Verlustverrechnung bei Rückzahlung einer Anleihe

  • Nur zur Sicherheit: Ich gehe davon aus, dass der Verlust, der bei Rückzahlung einer Anleihe anfällt, wenn ich diese zu über 100% gekauft habe, in den Verlustverrechnungstopf für Aktien/Anleihen fließt. Bei Optionsscheinen ist (oder war?) es so, dass ich diese nicht wertlos verfallen lassen sondern vor Fälligkeit verkaufen sollte, um den Verlust steuerlich wirksam zu machen.

    - KS

  • Anleihe: Korrekt.

    Optionsschein: Bei einem Verkauf ist die Sache eindeutig und wird von der Bank korrekt verrechnet.

    Bei einem wertlosen Verfall gibt es positive Urteile, aber Du musst Dich hinterher im Rahmen einer Steuererklärung mit dem Finanzamt einigen. Das klingt m.E. nicht nach einer effektiven Lösung.

  • Hallo Amnesty

    es gibt 3 "Verlusttöpfe" und 2 "Ertrags/Steuertöpfe".

    Verlusttopf Aktien

    =>realisierte Verluste aus Einzelaktien


    Verlusttopf Sonstig

    => realisierte Verluste aus ETF, Fonds, Anleihen, Termingeschäften


    Verlusttopf Quellensteuer

    => Steuerabzug bei ausländischen Dividendenzahlungen


    Ertrags/Steuertopf Aktien

    => Erträge aus realisierten Kursgewinnen aus Einzelaktien


    Ertrag/Steuertopf Sonstig

    => Erträge aus ETF, Fonds, Dividenden, Zinsen, etc.


    Zu deiner konkreten Frage:

    Beide Assetklassen von dir (ETF bzw. Anleihen) liegen in den gleichen Verlust- bzw. Steuertöpfen. Damit ist die Verrechnung problemlos und wird von deinem Depotanbieter automatisch gemacht (selbstverständlich nur, wenn beide Anlagen auch bei diesem im Depot liegen)

    Gruß Thomas