Nur zur Sicherheit: Ich gehe davon aus, dass der Verlust, der bei Rückzahlung einer Anleihe anfällt, wenn ich diese zu über 100% gekauft habe, in den Verlustverrechnungstopf für Aktien/Anleihen fließt. Bei Optionsscheinen ist (oder war?) es so, dass ich diese nicht wertlos verfallen lassen sondern vor Fälligkeit verkaufen sollte, um den Verlust steuerlich wirksam zu machen.
- KS