Steuerklassenwechsel

  • Hallo,

    ich habe mal eine Frage.

    Mein Mann und ich sind bislang in Steuerklasse 4:4.

    Er verdient 2800 € netto und ich bin aktuell in Elternzeit (ohne Elterngeld) und ab November arbeitslos.

    Macht es Sinn jetzt in Klasse 5 zu wechseln damit mein Mann in Klasse 3 kommt und wir mehr Geld mit dem Arbeitslosengeld haben oder haben wir dann am Ende des Jahres eine riesen Forderung?

    Wir haben sonst keine anderen Einkünfte.


    Danke schon mal und Liebe Grüße

  • Ihr werdet dann eine riesen Nachforderung bekommen. Schließlich zahlt ihr monatlich ja weniger Steuern.


    Man kann sich grob merken: 4/4 hat pro Monat mehr Abgaben, dafür höchstwahrscheinlich eine Erstattung am Ende des Jahres.

    Bei 3/5 zahlt man pro Monat weniger Steuern, dafür will der Staat das am Ende des Jahres wieder haben.


    Als zusätzliche Problematik kommt natürlich der Progressionsvorbehalt von Eltern- und Arbeitslosengeld dazu.

  • Im Zuge der Frage bin ich auf folgende FT Seite gestossen:


    https://www.finanztip.de/lohnsteuer-steuerklasse/

    Zitat

    Wichtig: Bei den Lohnersatzleistungen zahlt sich das höhere Netto aufgrund eines Steuerklassenwechsels tatsächlich in höheren Leistungen aus. Für die endgültige Steuerbelastung wirkt sich die Steuerklassenwahl hingegen grundsätzlich nicht aus.

    Daher mal eine Frage in die Runde:
    Nach meine Verstaendnis stimmt das so nicht. Hoehe des ALG I aendert sich mit der Steuerklasse und ALG I unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Daher sollte sich auch die Steuerbelastung des Einkommens aendern. Oder verstehe ich da etwas falsch?

  • Im Zuge der Frage bin ich auf folgende FT Seite gestossen:


    https://www.finanztip.de/lohnsteuer-steuerklasse/

    Daher mal eine Frage in die Runde:
    Nach meine Verstaendnis stimmt das so nicht. Hoehe des ALG I aendert sich mit der Steuerklasse und ALG I unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Daher sollte sich auch die Steuerbelastung des Einkommens aendern. Oder verstehe ich da etwas falsch?

    Der zweite Satz heißt übersetzt: Mit der Steuerklassenwahl spart man keine Steuern. (Konstellation: 2x Gehalt)


    Entgeltersatzleistungen werden in ihrer Höhe beeinflusst. Durch den Progressionsvorbehalt haben die dann auch Auswirkungen auf die Steuerlast.


    Zwischen den beiden zitierten Sätzen sollte eigentlich ein Absatz sein, damit man das nicht vermischt.