Klug investieren für den Wohlstand meines Kindes

  • Kann jemand eine Alternative von TradeRepublik empfehlen, die auch Kinder Depots hat?

    Wieso hast Du offenbar nicht einmal den Link gelesen, den ich Dir gleich in der ersten Antwort auf Deine Frage geschickt habe?


    In dem wird das beantwortet (und andere hier noch gestellte Fragen ebenso).

  • Danke für die Erklärung.


    Müssten nicht in beiden Fällen Steuern gezahlt werden?

    Wenn die realisierten gewinne und Dividenden unterhalb der Freibeträge bleiben, nein.


    Genau da liegt eben der Vorteil des kinderdepots.

    Die Eltern werden ja vermutlich schon eigene Erträge haben, die ihren Freibetrag (zum Teil) nutzen. Somit bleibt dir die Anlage des Kindes nicht mehr der gesamte Freibetrag übrig.

  • Wieso hast Du offenbar nicht einmal den Link gelesen, den ich Dir gleich in der ersten Antwort auf Deine Frage geschickt habe?


    In dem wird das beantwortet (und andere hier noch gestellte Fragen ebenso).

    Weil ich gerade im Urlaub im Südamerika bin und habe nur begrenzt Zeit, bis ich wieder in Deutschland bin. Deiner Link (und auch viele verwandte Links) is schon geöffnet in meinem Browser und ich werde den Text natürlich lesen, sobald ich mehr Zeit habe.

  • Weil ich gerade im Urlaub im Südamerika bin und habe nur begrenzt Zeit, bis ich wieder in Deutschland bin. Deiner Link (und auch viele verwandte Links) is schon geöffnet in meinem Browser und ich werde den Text natürlich lesen, sobald ich mehr Zeit habe.

    Dann genieße mal Deinen Urlaub, und verarbeite danach die Dir vorliegenden Infos - und falls es dann noch Fragen gibt, kannst Du die ja dann stellen! Schönen Urlaub!

  • Dann genieße mal Deinen Urlaub, und verarbeite danach die Dir vorliegenden Infos - und falls es dann noch Fragen gibt, kannst Du die ja dann stellen! Schönen Urlaub!

    Ich habe endlich das Artikel gelesen und habe eigentlich weitere Fragen:


    1) Von dem Artikel:


    "Sparst Du für Dein Kind in Deinem eigenen Depot, rechnet das Finanzamt Dir auch die Erträge zu. Wenn Du selbst hohe Kapitalerträge hast, könnte es daher sein, dass Du über die Grenze von 1000 Euro kommst und Abgeltungssteuer zahlen musst. Bei unseren emp­foh­lenen ETFs (Aktien-ETFs) musst Du 70 Prozent des Gewinns versteuern, also von ausgeschütteten Dividenden und eventuellen Gewinnen beim Verkauf von ETF-Anteilen."


    Woher kommen diese 70 Prozent ? Kombinieren sie hier die Einkommensteuer und die Kapitalertragsteuer oder was?


    2) Nehmen wir an, die Wertpapiere werden nach 10 oder 15 Jahren verkauft. Wenn wir davon ausgehen, dass der Gewinn deutlich höher als 1000 EUR sein wird, dann macht es keinen *großen* Unterschied, ob es sich um unser eigenes Konto oder das Konto unseres Kindes handelt: * Irgendein mittlerer bis großer Betrag X minus 1000 EUR * wird sowieso mit Kapitalertragssteuer besteuert werden?

    Ich gehe auch davon aus, dass die Dividendenausschüttungen nicht mehr als 2000 EUR erreichen werden (gemeinsame Sparerpauschale für mich und meine Frau).


    3) Macht es Sinn, die Nichtveranlagungsbescheinigung einige Zeit vor dem geplanten Verkauf der Wertpapiere zu beantragen (die Bescheinigung ist 3 Jahre lang gültig), damit man auch den Grundfreibetrag nutzen kann und bis zu ~12000 EUR steuerfreien Gewinn hat?

  • Woher kommen diese 70 Prozent ?

    Gewinne aus Fonds mit einem Aktienanteil vom mehr als 51% müssen nur zu 70% besteuert werden. Hat der Gesetzgeber so festgelegt. Sehr nett von ihm...

    Irgendein mittlerer bis großer Betrag X minus 1000 EUR * wird sowieso mit Kapitalertragssteuer besteuert werden?

    Hinzu kommen natürlich noch Gewinne von anderen Konten /Anlagen. Wie groß der Unterschied dann wirklich ist, kann natürlich jetzt vermutlich niemand sagen

  • 3) Macht es Sinn, die Nichtveranlagungsbescheinigung einige Zeit vor dem geplanten Verkauf der Wertpapiere zu beantragen (die Bescheinigung ist 3 Jahre lang gültig), damit man auch den Grundfreibetrag nutzen kann und bis zu ~12000 EUR steuerfreien Gewinn hat?

    Genau so plane ich es für unsere Tochter (3 Jahre). Ihr Depot läuft auf ihren eigenen Namen und bis zu ihrem 18. Geburtstag sollte der jährliche Freibetrag ausreichen, um die Ausschüttungen steuerfrei zu halten.

    Sollten die aufgelaufenen Kursgewinne ich Richtung Grundfreibetrag angestiegen sein, werde ich eine NV-Bescheinigung beantragen und einmal alle ETFs verkaufen und neu kaufen, um die Gewinne steuerfrei zu realisieren.

  • Nehmen wir an, die Wertpapiere werden nach 10 oder 15 Jahren verkauft. Wenn wir davon ausgehen, dass der Gewinn deutlich höher als 1000 EUR sein wird, dann macht es keinen *großen* Unterschied, ob es sich um unser eigenes Konto oder das Konto unseres Kindes handelt: *

    Dann hat man auf dem Weg dorthin den Fehler begangen nicht häufiger zu verkaufen und so den jährlichen Freibetrag häufiger zu nutzen.

    Sobald Kursgewinn insgesamt + Jahresdividende Richtung 1.000€ gehen, sollte man verkaufen und direkt wieder neu kaufen.


    Oder man nutzt die NV Bescheinigung, um noch mehr Kursgewinne ansammeln zu können, bevor man verkauft.

  • Eine der klügsten Investitionen, wie ich selbst leidvoll erfahren durfte:

    investieren Sie frühzeitig in die Finanzbildung des Kindes (Taschengeld auf ein Kinder-Konto, von Eltern unterstütztes Kinderdepot und frühzeitige Gespräche über Geld, Anlagemöglichkeiten und Zukunft) und sorgen Sie möglichst früh dafür, dass eine BU abgeschlossen wird.

    Das hätte ich mir gewünscht.

  • Dann hat man auf dem Weg dorthin den Fehler begangen nicht häufiger zu verkaufen und so den jährlichen Freibetrag häufiger zu nutzen.

    Sobald Kursgewinn insgesamt + Jahresdividende Richtung 1.000€ gehen, sollte man verkaufen und direkt wieder neu kaufen.


    Oder man nutzt die NV Bescheinigung, um noch mehr Kursgewinne ansammeln zu können, bevor man verkauft.

    Wer kann eine NV-Bescheinigung beantragen? Nur die Leute, die nicht (oder nur sehr wenig) verdienen?

    Wenn ja, dann ist es besser, ein Junior-Depot zu haben - damit man nicht immer verkaufen und kaufen muss, wenn der Gewinn 1000 EUR erreicht (klingt nach einem Overkill), sondern erst, wenn er ~ 12000 EUR (Grundfreibetrag + Sparfreibetrag) erreicht.


    Wenn wir als Eltern, die gut verdienen, das auch beantragen können, dann würde jedes Depot funktionieren. Auch für den Fall, dass wir zum Zeitpunkt des Verkaufs der Wertpapiere nicht mehr in Deutschland leben, könnten wir (so nehme ich an) die NV-Bescheinigung beantragen, da wir wahrscheinlich kein Geld in Deutschland verdienen würden. Oder muss man einen Wohnsitz in Deutschland haben, um den Grundfreibetrag in Anspruch nehmen zu können?


    Übrigens sehe ich, dass TradeRepublik automatisch Steuern für Dividenden einbehält (ich habe noch keine Wertpapiere verkauft, aber ich nehme an, dass es dasselbe ist). Muss man sie (oder seine Bank) benachrichtigen, um diesen Betrag nicht zu behalten, da ich nicht erwarte, dass ich dieses Jahr 1000 EUR übersteige? Oder werde ich diesen Betrag vom Finanzamt zurückbekommen, wenn ich meine Steuern mache und die Gewinne aus den Wertpapieren melde?

  • Wer kann eine NV-Bescheinigung beantragen? Nur die Leute, die nicht (oder nur sehr wenig) verdienen?

    Wenn ja, dann ist es besser, ein Junior-Depot zu haben - damit man nicht immer verkaufen und kaufen muss, wenn der Gewinn 1000 EUR erreicht (klingt nach einem Overkill), sondern erst, wenn er ~ 12000 EUR (Grundfreibetrag + Sparfreibetrag) erreicht.

    Ok, ich glaube, ich habe eine Antwort auf diesen Teil meiner Nachricht gefunden. Aus dem Link, den Thomaner gepostet hat:


    "Wer 2023 also insgesamt nicht mehr als 11.944 Euro verdient (10.908 plus 36 plus 1000), ist von der Abgeltungsteuer befreit."


    Um also den Grundfreibetrag zu nutzen, ist das Junior Depot wahrscheinlich die bessere Option.


    Nun frage ich mich, was passiert, wenn die Kapitalerträge mehr als 11.944 EUR betragen? Das bedeutet, dass der Grundfreibetrag nicht in Anspruch genommen werden kann, so dass das Kind nur 1000 EUR (oder vielleicht ein bisschen mehr, da wir über die ferne Zukunft sprechen) Freibetrag erhalten würde?

    Und mit dem Junior-Depot kann er es nicht vor dem 18. Lebensjahr verkaufen (und die Eltern auch nicht), so dass man im Grunde genommen nichts tun kann, wenn man sieht, dass sich die Gewinne den 11.944 EUR nähern.

  • Vielleicht einfach mal selbstständig informieren über Steuerthemen und Teilfreistellungs-Quoten:


    https://www.ihre-vorsorge.de/m…euern-sparen-koennen.html

    Danke für den Link, sehr nützlich!

    Ich verstehe aber nicht diesen Teil:


    "

    • ETFs: Diese werden steuerlich genauso behandelt wie aktive gemanagte Aktienfonds. Ausnahme: Der ETF bildet den Index überwiegend künstlich über sogenannte Derivate nach, dann profitieren die Anleger nicht von der Teilfreistellung. "

    Die Ausnahme klingt widersprüchlich zum ersten Satz?

  • Und mit dem Junior-Depot kann er es nicht vor dem 18. Lebensjahr verkaufen (und die Eltern auch nicht), so dass man im Grunde genommen nichts tun kann, wenn man sieht, dass sich die Gewinne den 11.944 EUR nähern.

    Verkaufen innerhalb des Depots geht schon . Sogar zwischen Depot und sonstigen Geldanlagenprodukten. Hauptsache innerhalb der Inhaberschaft des Kindes.

    Hier zum Nachlesen:

    https://www.test.de/Sparen-fuer-Kinder-4824915-4931679/

  • Die Ausnahme klingt widersprüchlich zum ersten Satz?

    Nein, ist er nicht, der Atrtikel ist nur schlecht geschrieben. Es geht darum, dass die steuerliche Behandlung der ETF gleich ist wie bei anderen Fonds. Konkret können das die Fälle der ersten drei Zeilen sein, also 30, 15 oder 0 % Teilfreistellung. Die bei FT empfohlenen ETF gehören zur ersten Zeile, also 30% Teilfreistellung.


    Das im Artikel genannte Beispiel mit den Derivaten ist etwas irreführend, da das Beispiel mMn falsch ist. Swap-ETF mit Trägerportfolio haben trotzdem 30% TFS. Ist aber hier letztlich nicht relevant.

  • Nun frage ich mich, was passiert, wenn die Kapitalerträge mehr als 11.944 EUR betragen? Das bedeutet, dass der Grundfreibetrag nicht in Anspruch genommen werden kann, so dass das Kind nur 1000 EUR (oder vielleicht ein bisschen mehr, da wir über die ferne Zukunft sprechen) Freibetrag erhalten würde?

    Und mit dem Junior-Depot kann er es nicht vor dem 18. Lebensjahr verkaufen (und die Eltern auch nicht), so dass man im Grunde genommen nichts tun kann, wenn man sieht, dass sich die Gewinne den 11.944 EUR nähern.

    Wenn man in der Hinsicht optimieren möchte, kommt man nicht umhin, die Aktion über mehrere Jahre aufzuteilen, es sind ja jährliche Freibeträge. Und es ist natürlich möglich, auch wenn das Kind 3 oder 9 oder 12 oder 17 ist, Teile der ETFs zu verkaufen und Gewinne steuerneutral über den Freibetrag zu realisieren.