Meine Frau hat ein Depot bei TradeRepublic eröffnet. Eine Anfrage bezüglich Vollmachtserteilung auch für mich ergab:
... Wir bieten aktuell keine Möglichkeit an, eine Vollmacht für eine dritte Person einzurichten. Jeder Kunde handelt mit seinem Wertpapierdepot auf eigene Rechnung. Eine Ausnahme wäre, wenn der Deponhaber versrbt. Dieser Fall ist in unserer
Kundenvereinbarung unter Absatz 5.3. beschrieben. Hier heißt es sinngemäß, dass der Erbe unter Vorlage seiner Rechte einen Depotübertrag bzw. eine Auszahlung der Gelder veranlassen kann.
Auch auf Anfrage mit folgendem Hinweis und Frage nach Akzeptanz einer Generalvollmacht wurde mit zuvor genannter Antwort reagiert:
... wie ein Zugriff gewährleistet wird, wenn Depotinhaber:innen durch z.B. eine psychischen Krankheit, einer Behinderung oder fortschreitender Demenz sich nicht mehr um seine/ ihre Angelegenheiten kümmern können?
Wie ist hierzu die allgemeine Sichtweise und/ oder Erfahrung? Was kann man sonst tun? Es muss ja nicht immer gleich der Tod eines Depotinhabers erfolgen, sondern auch andere tragische Fälle können dazu führen, dass ein Zugriff auf das Depot erfolgen muss, eben durch dritte!?