Hallo liebes Forum,
Mich treibt seit einiger Zeit die Frage um, wie ich Ethereum Staking selbst betreiben kann, ohne die Kursgewinne der eingesetzten ETH später versteuern zu müssen. Bevor ich ein paar hundert Euro für einen Steuerberater ausgebe, wollte ich daher in diesem Forum eure Gedanken und Anmerkungen sammeln.
Zur Situation:
- Die Spekulationsfrist für virtuelle Währungen beträgt in der Regel 1 Jahr. Das heißt, dass Privatpersonen, die eine virtuelle Währung kaufen und frühestens nach einem Jahr wieder verkaufen keine Steuern auf die erzielten Erträge zahlen müssen.
- Das BMF hat im Mai 2022 weiterhin ein Schreiben zur Ertragsbesteurung von virtuellen Währungen veröffentlich. Dort wurde geklärt, dass wenn eine Privatperson sein ETH für Staking und Lending einsetzt, dies die geltende Spekulationsfrist nicht von einem auf zehn Jahre verlängert. Das heißt, jeder Besitzer von ETH kann diese z.B. bei einer Börse wie Coinbase auch für Staking einsetzen. Die Spekulationsfrist verlängert sich dadurch nicht.
- Im gleichen BMF-Schreiben wurde aber auch geregelt, dass das Betreiben eines eigenen Netzwerk-Knotens (den man benötigt wenn man ohne ein Börse wie Coinbase staken will) automatisch eine gewerbliche Tätigkeit ist.
Das Problem:
- Wenn jeder Besitzer von ETH sein Staking bei Coinbase etc. macht, konzentriert sich sehr viel Stake auf einen Anbieter - Also das Gegenteil von der gewollten Dezentralisierung. Außerdem muss man als Eigentümer der ETH in der Regel dem Betreiber des Staking-Service trauen. Es sind ja auch schon große Player Pleite gegangen.
- Wenn man selbst staken will, ist dies eine gewerbliche Tätigkeit. Somit muss man sowohl die Erträge aus dem Staking, als auch ggfs. Auftretende Kursgewinne voll versteuern.
Die Idee:
- Angenommen ich hätte eine “Spardosen-GmbH”, die mir zu 100% gehört.
- Als Privatperson schließe ich einen Darlehensvertrag mit dieser GmbH und verleihe mein ETH gegen einen angemessenen Zins.
- Die GmbH betreibt den Netzwerk-Knoten und setzt das geliehene ETH zum Staking ein.
- Die Staking rewards fallen in der GmbH an, verbleiben dort bzw. werden ggfs. reinvestiert. Somit sollte ich, was die Staking rewards angeht, die üblichen Vor- und Nachteile einer “Spardosen-GmbH” haben.
Die Frage ist nun, wie es sich mit der Spekulationsfrist verhält, wenn der Darlehensvertrag beendet wird. Im Prinzip habe ich als Privatperson nur etwas verliehen, was per se keine gewerbliche Tätigkeit sein muss (siehe Beispiel Coinbase). Somit sollte ich doch nach Ablauf des Darlehens keine Kapitalertragssteuer auf die in der Zwischenzeit angefallen Kursgewinne zahlen müssen.
Oder übersehe ich dabei etwas?
Ich freue mich über eure Kommentare und etwaige Verweise auf detaillierte Regelungen zur Spekulationsfrist.
Beste Grüße,
Der ETH-Hodler