ETH Staking mittels Spardosen GmbH - Auswirkungen auf die Spekulationsfrist

  • Hallo liebes Forum,


    Mich treibt seit einiger Zeit die Frage um, wie ich Ethereum Staking selbst betreiben kann, ohne die Kursgewinne der eingesetzten ETH später versteuern zu müssen. Bevor ich ein paar hundert Euro für einen Steuerberater ausgebe, wollte ich daher in diesem Forum eure Gedanken und Anmerkungen sammeln.


    Zur Situation:

    • Die Spekulationsfrist für virtuelle Währungen beträgt in der Regel 1 Jahr. Das heißt, dass Privatpersonen, die eine virtuelle Währung kaufen und frühestens nach einem Jahr wieder verkaufen keine Steuern auf die erzielten Erträge zahlen müssen.
    • Das BMF hat im Mai 2022 weiterhin ein Schreiben zur Ertragsbesteurung von virtuellen Währungen veröffentlich. Dort wurde geklärt, dass wenn eine Privatperson sein ETH für Staking und Lending einsetzt, dies die geltende Spekulationsfrist nicht von einem auf zehn Jahre verlängert. Das heißt, jeder Besitzer von ETH kann diese z.B. bei einer Börse wie Coinbase auch für Staking einsetzen. Die Spekulationsfrist verlängert sich dadurch nicht.
    • Im gleichen BMF-Schreiben wurde aber auch geregelt, dass das Betreiben eines eigenen Netzwerk-Knotens (den man benötigt wenn man ohne ein Börse wie Coinbase staken will) automatisch eine gewerbliche Tätigkeit ist.


    Das Problem:

    • Wenn jeder Besitzer von ETH sein Staking bei Coinbase etc. macht, konzentriert sich sehr viel Stake auf einen Anbieter - Also das Gegenteil von der gewollten Dezentralisierung. Außerdem muss man als Eigentümer der ETH in der Regel dem Betreiber des Staking-Service trauen. Es sind ja auch schon große Player Pleite gegangen.
    • Wenn man selbst staken will, ist dies eine gewerbliche Tätigkeit. Somit muss man sowohl die Erträge aus dem Staking, als auch ggfs. Auftretende Kursgewinne voll versteuern.


    Die Idee:

    • Angenommen ich hätte eine “Spardosen-GmbH”, die mir zu 100% gehört.
    • Als Privatperson schließe ich einen Darlehensvertrag mit dieser GmbH und verleihe mein ETH gegen einen angemessenen Zins.
    • Die GmbH betreibt den Netzwerk-Knoten und setzt das geliehene ETH zum Staking ein.
    • Die Staking rewards fallen in der GmbH an, verbleiben dort bzw. werden ggfs. reinvestiert. Somit sollte ich, was die Staking rewards angeht, die üblichen Vor- und Nachteile einer “Spardosen-GmbH” haben.


    Die Frage ist nun, wie es sich mit der Spekulationsfrist verhält, wenn der Darlehensvertrag beendet wird. Im Prinzip habe ich als Privatperson nur etwas verliehen, was per se keine gewerbliche Tätigkeit sein muss (siehe Beispiel Coinbase). Somit sollte ich doch nach Ablauf des Darlehens keine Kapitalertragssteuer auf die in der Zwischenzeit angefallen Kursgewinne zahlen müssen.

    Oder übersehe ich dabei etwas?


    Ich freue mich über eure Kommentare und etwaige Verweise auf detaillierte Regelungen zur Spekulationsfrist.


    Beste Grüße,

    Der ETH-Hodler

  • Hallo ETH-Hodler, willkommen hier im Forum! Ich habe nicht die Antwort auf Deine Frage, aber meine persönliche Einstellung dazu: Mir ist Dein geplantes Konstrukt zu aufwendig und zu unflexibel. Die Staking Rewards bei Ethereum sind ja nicht absonderlich hoch. Solange der Basiswert munter im Wert schwankt, lohnt sich das für mich nicht. Mit dem einfachen Hodlen oder Swing-Traden bekomme ich ähnliche Renditen, wenn ich beim Kauf und Verkauf einen halbwegs passablen Zeitpunkt erwische. Und dann bin ich mit der Steuerfreiheit nach 1 Jahr zufrieden.

  • Das wäre wohl eine Betriebsaufspaltung, bei der von dir die "wesentliche Betriebsgrundlage" ETH der GmbH als Betriebsgesellschaft zur Nutzung überlassen wird. Bei dir im Besitzunternehmen würden die ETH bei Begründung steuerverstricktes Betriebsvermögen. Eine Möglichkeit zur steuerfreien Veräußerung gäbe es dann nicht mehr...

  • Hallo beide,


    Danke für die schnellen Antworten.


    tobiasweiss Deinen Punkt kann ich gut nachvollziehen. Wenn die GmbH schon vorhanden ist, halte ich den Mehraufwand für gering.

    Außerdem bringt staking aktuell 7% Rendite (issuance, tips, MEV). Das würde ich gerne mitnehmen.


    Hanswurst Danke für den Hinweis mit der Betriebsaufspaltung. Dazu muss ich mich auf jeden Fall noch einlesen. Wenn ich es richtig verstehe, ist ein Hauptproblem, dass ich der Mehrheitseigner der GmbH bin.

    Wenn ich also eine GmbH hätte, die zu 40% mir und zu 60% meiner Frau gehört, könnte ich die Betriebsaufspaltung ggfs. umschiffen. Nur das dann natürlich 60% der Erträge meiner Frau zustehen. Oder?


    Grüße

    Conrad

  • Ob da das Rendite-Risiko-Verhältnis passt.... also 7% wäre mir zu wenig

    Welche Risiken meinst du?


    Das ETH habe ich schon. Es könnte natürlich passieren, dass ETH aus irgendwelchen Gründen auf Null fällt. Der Umfang des eingesetzen ETH ändert sich ja aber nicht wenn ich es zusätzlich stake.

  • Wenn ich also eine GmbH hätte, die zu 40% mir und zu 60% meiner Frau gehört, könnte ich die Betriebsaufspaltung ggfs. umschiffen.

    Nicht unbedingt, vgl. H 15.7 (7) EStH unter "Allgemeines".

    Nur das dann natürlich 60% der Erträge meiner Frau zustehen. Oder?

    Die Erträge aus dem Staking stehen wohl der GmbH zu, dem Gesellschafter die Gewinnausschüttungen. Wobei man ggf aus diquotal ausschütten könnte...

  • Zitat

    Das wäre wohl eine Betriebsaufspaltung, bei der von dir die "wesentliche Betriebsgrundlage" ETH der GmbH als Betriebsgesellschaft zur Nutzung überlassen wird.

    Wo genau ist hier die wesentliche Betriebsgrundlage? Wenn die GmbH nicht allein nur ETH-Staking betreibt, sondern eventuell noch anderen Geschäften nachgeht, der ETH-Anteil eventuell nur einen Bruchteil der Bilanzsumme ausmacht, sehe ich keine "wesentliche Betriebsgrundlage".

  • ETH-Hodler bist du hier zu einem finalen ergebnis gekommen? ich habe die selbe überlegung.


    und: über welchen anbieter würdest du staken? wo hat die gmbh ihre wallet? eine cold storage wie ledger? oder hast du hier eine bank dazwischen? welche bank ist das?


    danke.