geerebte Wohnung , Versicherung des Hauses,

  • Hallo Ihr lieben hier nochmal eine Frage

    meine Eltern haben eine Wohnung geerbt in einem Zweifamilienhaus in der Sie schon 50 Jahre wohnen.Die Besitzerin ist am 28.03.2020 gestorben , aber durch den Besitzer der anderen Wohnung hat sich der Übertrag hinausgezögert und meine Eltern haben erst am 31.01.23 beim Notar unterschreiben können und wird jetzt erst in 4 Wochen im Grundbuch sein. Die Hausversicherung lief weiter und wurde von einer Nachlassverwalterin bezahlt und jetzt zum 01.01.23 gekündigt da es nicht die Schuld meiner Eltern so hinausgezögert . Meine Frage müssen meine Eltern die zwei Jahre bezahlte Versicherung zurückbezahlen an die Nachlassverwalterin und ist das Haus jetzt überhaupt noch versichert? Vielen Dank für eine Antwort

  • Nach meiner Kenntnis:

    Das Erbe setzt sofort mit dem Tod ein. Also ab dann gehörte es Deine Eltern. Auch wenn sie erst wochen später davon erfahren haben und erst Jahre später eine Grundbuchberichtigung stattgefunden hat.

    Das ist sicher in der Praxis nicht ganz so einfach.

    Also ja, nach meinem Dafürhalten müssen sie seitdem auch für die Versicherung zahlen.

    Das die jetzt gekündigt werden durfte finde ich zwar seltsam, aber es sind halt auch fast 3 Jahre...


    Ich würde mich sofort um eine Versicherung kümmern und, falls bei diesem anscheinend etwas komplizierten Erbe weitere Probleme zu erwarten sind, evtl auch um einen Anwalt.


    PS: Was hat der Besitzer einer anderen Wohnung mit dem Erbe Deiner Eltern zu tun?

  • Hallo Susalia,


    ich denke, hier müssen erst einmal einige Fakten geklärt werden, bevor eine Antwort gegeben werden kann.


    Wie waren vor dem Todesfall die Eigentumsverhältnisse des Hauses? Vielleicht so: Es war eine WEG mit zwei Parteien, der jeder eine Wohnung gehörte. In der einen Wohnung lebte und lebt der Eigentümer und in der anderen Ihre Eltern als Mieter des nun Erblassers? Falls es so war, verstehe ich nicht, was der Nachlassverwalter mit der Gebäudeversicherung zu tun hat? Das ist Aufgabe des Hausverwalters. Oder waren die Eigentumsverhältnisse anders?


    In welche Erbenstellung sind Ihre Eltern eingetreten; als Alleinerbe (Haupterbmasse die Wohnung) oder als Teil einer Erbengemeinschaft mit Teilungsanordnung (Ihre Eltern bekommen die Wohnung) oder nur als Vermächtnisnehmer?


    Nebenbei: Bitte nicht Eigentum und Besitz verwechseln. Der Eigentümer einer Immobilie ist (vereinfacht) der, der im Grundbuch steht, der Besitzer übt die tatsächliche Sachherrschaft aus, z.B. als Mieter.


    Gruß Pumphut

  • Lieber Pumput

    Also das Zweifamilienhaus gehörte einer Frau die nicht mit uns verwandt ist. Meine Eltern haben , bisher nur als Mieter 50 Jahre darin gewohnt und ganz normal Miete an Sie bezahlt und die untere Wohnung war auch vermietet und ausser die Versicherung hat mein Vater alles vorgeschossen Öl, Niederwasser, Müll etc. und haben das dann mit den Mietern unten geteilt. Nach Ihrem Tod hat ein entfernten Verwandter die Wohnung und den gesamten Garten geerbt und die alten Mieter mussten raus und sein Sohn ist eingezogen. Im Oktober war dann die Testamentseröffnung und meine Eltern haben die Wohnung geerbt und die Schwester der unteren Wohnung hatte mit unter Geld bekommen um alles zu verwalten, weil Sie einige Besitze hatte. Meine Eltern haben jetzt im Januar die Wohnung als Besitzer unterschrieben und eben Anfang Januar haben meine Eltern ein Brief erhalten, dass jetzt kein Geld mehr da ist und die Versicherung werden zum 01.01.23 gekündigt. Bisher wussten meine Eltern die schon über 80ig sind wussten ja nicht mal den Namen der Versicherung und ja auf jedenfall dass Haus muss wieder versichert werden und mit der unteren Besitzer geteilt werden. Meine Frage war einfach , ob Sie dass jetzt zurückzahlen müssen die zwei Jahre 2021 und 2022 an die private Person, weil 2020 haben ja meine Eltern noch bezahlt.

  • Hallo Susalia,


    es tut mir leid, aus Ihren Schilderungen werde ich nicht schlau. So wie Sie es schildern, besteht jetzt erst eine 2-er Wohneigentümergemeinschaft. Um von einem Zweifamilienhaus in einheitlichem Eigentum zu einer 2-er WEG zu kommen, bedarf es einiger rechtlicher und behördlicher Schritte. Die müssten Ihre Eltern eigentlich mitbekommen haben. Sei es wie es sei, Ihre Eltern bedürfen dringend der rechtlichen Beratung zu allen Aspekten des jetzigen Eigentums. Suchen Sie sich einen auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt. Das wird Geld kosten, bewahrt Ihre Eltern aber hoffentlich vor einem ganz bösen Erwachen. Eine Ferndiagnose ist hier nicht möglich. Der Versicherungsaspekt ist dabei nur ein Randthema.


    Selbstverständlich braucht das Haus dringend eine Wohngebäudeversicherung. Wer allerdings dafür verantwortlich ist, diese abzuschließen, wage ich nach Ihren Schilderungen nicht zu bewerten. Die Frage, wer wem für welchen Zeitraum anteilige Versicherungsprämien erstatten muss, ist m.E. ziemlich nebensächlich. Falls Ihre Eltern tatsächlich Miteigentümer des Hauses geworden sind, lauern ganz andere Fallstricke und Probleme. Nochmals die dringende Bitte, Ihre Eltern sollten sich persönlich beraten lassen.


    Gruß Pumphut

  • HALLO ITSCHYTOO

    Also Eltern war ja vorher in einem Mietverhältniss bei dieser Frau die ich schon als Kind kannte und ihrem Vater gehörte dass Haus. Und die untere Wohnung war vermietet und wir hatten immer die Versicherung mit den Mietern geteilt und Sie überwiesen wie auch 2019 für 2020 überwiesen. Dann ist im März 2020 gestorben und im Oktober 2020 haben meine Eltern per Brief ein Testament bekommen , dass Sie die dachgeschoss Wohnung geerbt haben und die untere Wohnung ein entfernter Verwandter mit dem Garten die alten Mieter mussten dann raus und der Sohn des neuen Besitzer ist eingezogen und die Schwester des neuen Besitzer die total verstritten sind wurde von der Frau als Verwalter weil Sie einige eingesetzt und mit unter Geld bekommen alles zu verwalten. Wir mussten auch ein Anwalt nehmen , weil fast 3 Jahre er dass immer wieder er was widersprochen hatte , weil im Garten bauen wollte etc.Und jetzt im Januar war endlich die Unterschrift beim notar , dass meine Eltern die Wohnung erben und die unteren die Wohnung und den Garten der entfernte Verwandte. Meine Eltern sind über 80ig und haben ne kleine Rente und sind total überfordert. . So wussten erst ab Januar dass die Versicherung von der privaten Person die alles verwaltet gekündigt was ich verstehe,

  • Vielen Dank für die schnelle ANTWORT meine Eltern sind eben über 80 ig und meine papa ein vollpflegefall und haben ne kleine Rente und für die ist alles hebräisch und wirhaben jetzt 2 Jahre ein Anwalt bezahlt der jetzt raus ist nach dem Notartermin und leider wohne ich 1000 km entfernt, vielleicht mache mal ein Termin bei der Versicherung und lass mich da beraten. V

  • Hallo Susalia,


    Ich möchte Ihnen helfen, aber ohne belastbare Fakten geht es nun leider nicht.


    Wenn Ihre Eltern wirklich Eigentümer von rund einer Hälfte des alten Hauses geworden sind, kann demnächst z.B. das Dach neu gedeckt werden müssen. Dann sind Ihre Eltern verpflichtet(!), die Hälfte der Kosten zu tragen. Das sind die zukünftigen Probleme Ihrer Eltern, nicht vordergründig die Versicherung. In der Situation Ihrer Eltern (Alter, kleine Rente) wären Ihre Eltern schlecht beraten gewesen, so ein Erbe anzunehmen.


    Oder ist es ganz anders und Ihre Eltern haben „nur“ ein lebenslanges Nießbrauchrecht oder kostenloses Wohnrecht geerbt? (beides ist auch grundsätzlich erbschaftssteuerpflichtig). Dann würde sie die Wohngebäudeversicherung nichts angehen.


    Was Sie bisher vorgetragen haben, eignet sich leider nicht für einen qualifizierten Ratschlag.


    Gruß Pumphut

  • Vielen Dank trotzdem . Das Erbe auszuschlagen wäre blöd gewesen . Das Dach ist zum Glück realtiv neu und Aussenanstrich auch 2018 gemacht. Tut mir leid , ich konnte mich nicht besser ausdrücken können. Aber ich habe die Versicherung heute erreicht und die hat mir Klarheit gebracht. Meine Eltern müssen ab 2023 bezahlen , vorher waren Sie noch nicht Besitzer der Wohnung . Und das war ja nur meine Frage sonst hätten meine Eltern die 400 euro geteilt durch 2 für 21 und 22 also 800 Euro nachgezahlt plus 2023. Sie wollen einfach alles richtig machen und ich bin jetzt erleichtert und sehr glücklich für diese Forum die haben mir schon sehr geholfen. :)

  • Sorry, das geht voll nach hinten los. Ich drücke ihren Eltern die Daumen, habe da aber echte Bauchschmerzen.


    Mein Rat: Schlagen sie im Erbfall das Erbe aus oder lassen sich wenigstens kundig beraten.

  • Sorry, das geht voll nach hinten los. Ich drücke ihren Eltern die Daumen, habe da aber echte Bauchschmerzen.


    Mein Rat: Schlagen sie im Erbfall das Erbe aus oder lassen sich wenigstens kundig beraten.

    Befürchte, dass es fürs Ausschlagen schon zu spät ist. Aber, wie Pumphut schon festgestellt hat: Die geschilderte Sachlage lässt da jede Menge Interpretationsspielraum.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ja, und da sollte man als Sohn oder Tochter auch zweimal mal ein paar Tage Urlaub investieren und eventuell einen kundigen Notar auftreiben mit dem Auftrag zu retten, was noch zu retten ist.


    Da Sohn oder Tochter allein dazu nicht in der Lage sind, hat sich inzwischen erwiesen, ist hier aber ausdrücklich nicht als Vorwurf zu verstehen.


    Bezeichnend, dass in diesem eigentlichen Nebenthread mit dem Randthema "Aufteilung des Hausversicherungsbeitrags" das ganze Desaster erst zur Sprache kommt und nicht im ersten Thread rumd um die immerhin 5-stellig zu erwartende Erbschaftsteuer.


    Die allerdings jetzt eher als die Spitze des Eisbergs anzusehen ist.


    Gruß

    Alexis.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt