Liebe Community,
ich habe im Dezember letzten Jahres meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021 erhalten, wo ich eine 40m2 Wohnung bezogen habe. Ich habe bereits 1080€ als Jahresabschlag monatlich bezahlt, und soll nun knapp 440€ nachzahlen. Es wird dabei der Strom, die Grundsteuer, Straßenreinigung, Hausmeister, Gebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung durch die Wohnfläche umgelegt. Komisch kam mir vor, dass die Hausmeisterkosten 336€ im Jahr betragen. Das finde ich für eine 40m2 Wohnung unverhältnismäßig. Aufgrund dessen habe ich eine Belegeinsicht für alle Posten angefordert, aber nach über 2 Wochen noch keine Antwort bekommen. Laut einer Entscheidung des AG Berlin Charlottenburg gilt das als Verweigerung und ich kann jetzt von meinem Rückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Ich habe auch mal weitere Posten wie die Grundsteuer nachgerechnet und komme zu einem anderen Ergebnis als mein Vermieter. Meine Frage ist jetzt, ob ich ggf. Anspruch auf eine Rückzahlung meiner Vorauszahlung von 2021 habe, da der Vermieter keine Posten außer die Heizkosten belegt hat, und somit von insgesamt 1519,13€ nur 918,81€ belegt wurden und nach Abzug der Vorauszahlung ein Betrag von -161,19€ übrig bleibt.
Liebe Grüße