Hallo und guten Abend!
mein Onkel "O" hat aus einer früheren Erbschaft 1/8 einer Wohnung in Hamburg geerbt, die restlichen 7/8 der Wohnung sind in einem späteren Erbfall auf mich übergegangen (steht auch so im Grundbuch). Die Wohnung (Wert ~600k) unterliegt aktuell noch dem Nießbrauch, wird aber in Zukunft vermietet werden. Hierbei würden 1/8 der Miete an O gehen. Wir haben eine sehr gute Beziehung zueinander, das wird sich denke ich in Zukunft auch nicht ändern. Jedoch hat O einen gesetzlichen Betreuer, welcher vom Gericht eingesetzt wurde.
Sollte O später ins Altersheim ziehen oder pflegebedürftig werden würde das Amt nach meinem Verständnis seine finanziellen Rücklagen für die Finanzierung verwenden. Kann das Amt in diesem Fall seinen Teil der Wohnung in irgendeiner Weise für mich problematisch verwenden? zB. Einfluss auf Mieterauswahl nehmen, den Teil verkaufen (kauft das wer?). Was kann man mit 1/8 einer Wohnung überhaupt anfangen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG Roxeda