Medikamentenmanagement

  • Hallo zusammen,


    meine Mutter hat den Pflegegrad 2 und wird zu Hause gepflegt. Der Pflegedienst beschafft die Rezepte und die Medikamente und teilt diese ein. Dafür zahlt sie eine monatliche Pauschale von 25 €. Kann sie diesen Betrag über Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen? Über eine Antwort wäre ich dankbar.


    Viele Grüße Jörg

  • Das müsste aber auch als haushaltsnahe Dienstleistung gehen. Welche Variante lohnender ist, hängt dann von den persönlichen Verhältnissen ab.

  • Danke für die Antworten. Wenn ich die Variante "Haushaltsnahe Dienstleistungen " wähle, trage ich den vollen Rechnungsbetrag (12×25€)oder nur 20% von 300€, also 60€ ein?

  • Den vollen Betrag. Und daran denken, dass eine schriftliche Rechnung vorhanden sein muss und die 25 € jeweils überwiesen worden sein müssen. Bei Barzahlung ist die steuerliche Geltendmachung nicht zulässig.