Kind privat mitversichern oder gesetzlich + ggf. Zusatzversicherung?

  • Moin zusammen,


    bei uns stellt sich gerade für den frischen Nachwuchs die Frage, ob wir ihn gesetzlich oder privat versichern sollen/wollen.

    Da Frau und ich unterschiedlich versichert sind, haben wir ein Wahlrecht.

    Mir stellt sich die Frage, ob es sich lohnt oder nicht. In den ersten 2 Monaten ist meine PKV wohl verpflichtet den Nachwuchs ohne Gesundheitsprüfung zu versichern.

    Kosten für die PKV sind wegen 80% Beihilfe bei ca. 50€ im Monat.

    Klingt im ersten Moment gar nicht so viel. Aber bis zu einer etwaigen Ausbildung des Kindes summiert sich das natürlich ordentlich.


    Eine andere Überlegung wäre, ob man die GKV vielleicht mit Zusatzversicherung aufpeppen kann und so für vielleicht weniger Beiträge eine dennoch vergleichbare Leistung wie in der PKV erzielen kann.


    Mein erster Gedanke war, dass Dr. Schlemann vielleicht schon grob beurteilen kann ob letztere Variante überhaupt realistisch ist.

    Zwar bin ich hier Recht viel im Bereich Finanzen im Forum unterwegs. Aber Versicherung ist nicht mein Gebiet.


    Vorteile der PKV wären m.E. :

    - kurzfristiger Termine in den Praxen

    - Kostenübernahme Medikamente

    - hier und da mehr Leistung


    Aber braucht man das? Ich war bis zur Ausbildung immer in der GKV und hatte nicht das Gefühl, dass ich dadurch große Nachteile hatte.

  • Hallo WerAuchImmer , mit 80% Beihilfe und 50 EUR im Monat würde ich ehrlich gesagt nicht sehr lange nachdenken, wenn Ihr Haushaltsbudget diesen Betrag hergibt. Andere zahlen dafür 160 bis 220 EUR. 50 EUR geben Sie ja fast schon für etwas bessere Zusatzversicherungen aus, die dann immer noch nicht an das Leistungsniveau einer "guten" PKV heranreichen. Klar, wenn Ihr Kind ständig gesund ist, was ich Ihnen wünsche, spielt die Art der Krankenversicherung keine große Rolle. Wenn sich das ändern sollte schon, nicht zuletzt beim Thema Kieferorthopädie.


    Bitte achten Sie dabei auf die zweimonatige Frist für die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Wenn das Kind gesund ist, sollten Sie auch klären (lassen), ob der PKV Tarif des verbeamteten Elternteils inkl. Beihilfeergänzungstarif im Marktvergleich wirklich (immer noch) die beste Lösung darstellt. Bei HUK oder Debeka wäre ich da skeptisch, wie auf unserer Website im Detail beschrieben. Einige PKV Anbieter versichern Kinder auch alleine, ohne die Eltern. Das würde ich in Ihrer Situation mal von einem Profi checken lassen. Vielleicht kennen Sie ja einen. ;)


    Sollten Sie sich gegen die für Ihr Kind wirklich sehr günstige PKV entscheiden, dann bitte unbedingt wie auf unserer Seite Kinderkrankenversicherung unter dem Stichwort "Private Krankenversicherung für Beamtenkinder" bzw. in unserem Blog-Beitrag "PKV Anwartschaftsversicherung für Beamtenkinder" genauer beschrieben (ich darf hier leider nicht verlinken, andere schon) eine Anwartschaftsversicherung für das Kind abschließen. Sonst zahlen Sie für das Kind, sobald der Beamte mehr als der Ehepartner und oberhalb der Jahresarbeitentgeltgrenze verdient, fast 210 EUR Beitrag für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung des Kindes!


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    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Geht das nicht danach, welcher Elternteil mehr verdient?

    Als Faustregel stimmt das. Es gibt jedoch Ausnahmen:

    • Eltern sind nicht verheiratet - WerAuchImmer schreibt ja nur "Frau", nicht "meine Frau" :)
    • Einkommen des PKV versicherten Elternteils liegt unterhalb der sog. Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG 2023: 66.600 EUR).

    Da beides sich ändern kann, empfehlen wir in solchen Fällen immer eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, siehe oben.

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  • Hallo WerAuchImmer

    Glückwunsch euch beiden zum frischen Nachwuchs:).


    Vllt. zuerst eine Rückfrage: Ist die Familenversicherung in der Kasse des gesetzlich versicherten Elternteils sichergestellt? Käme auf die Einkommenskonstellation an und natürlich auch darauf, ob Mami und Papi miteinander verheiratet sind.


    So wie der Eingangstext formuliert ist, geht Ihr jedenfalls von beitragsfreier Familienversicherung in der GKV aus. Wenn die tatsächlich vorliegt, könnte sie ohnehin nicht "abgewählt" oder gar gekündigt werden, nur um die Karte "80 % Beihilfe" auszuspielen.*


    Gruß

    Alexis


    Dr. Schlemann und Referat Janders waren schneller:)


    * Nachtrag: Z. B. nach Landesbeihilfe NRW lässt sich die 20%-Regelung mit 80% Beihilfe auch bei bestehender Familienversicherung machen. Man sollte dann allerdings konsequent daraf verzichten, von Fall zu Fall doch die Familienversicherung in Anspruch zu nehmen.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Als Faustregel stimmt das. Es gibt jedoch Ausnahmen:

    • Eltern sind nicht verheiratet - WerAuchImmer schreibt ja nur "Frau", nicht "meine Frau" :)
    • Einkommen des PKV versicherten Elternteils liegt unterhalb der sog. Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG 2023: 66.600 EUR).

    Da beides sich ändern kann, empfehlen wir in solchen Fällen immer eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, siehe oben.

    Okay, Ausnahmen nicht bedacht. Danke für den Hinweis. :thumbup:

  • Hui. Das ging ja flotter als gedacht. Vielen Dank schon mal.

    Ich werde mir ihre Website dann zu genau dem Thema anschauen, wenn es dort entsprechend schon aufgearbeitet ist.


    Ja, die Frau ist meine Frau. :love:


    Ja, wir sind davon ausgegangen, dass das Kind kostenlos in der GKV meiner Frau untergebracht wird, wenn wir uns dafür entscheiden das Kind in der GKV zu versichern.


    Über das Thema Anwartschaft bin ich noch gar nicht gestolpert.

    Ich bin tatsächlich bei der Debeka. ^^


    Einige PKV Anbieter versichern Kinder auch alleine, ohne die Eltern. Das würde ich in Ihrer Situation mal von einem Profi checken lassen. Vielleicht kennen Sie ja einen. ;)


    Ich bin davon ausgegangen, dass es teurer wird und dass das Kind dann doch eine Gesundheitsprüfung benötigt, wenn eine "fremde" PKV genutzt wird.


    Sonst zahlen Sie für das Kind, sobald der Beamte mehr als der Ehepartner und oberhalb der Jahresarbeitentgeltgrenze verdient, fast 210 EUR Beitrag für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung des Kindes!

    Das ist interessant.

    Das wäre bei uns ja eigentlich der Fall.

    Ich bin der Beamte und liege brutto oberhalb der 66.600€.

    Also habe ich eigentlich gar keine Wahl?

  • Hallo WerAuchImmer,

    ich war so frei, meine Anmerkungen in Deinen Text zu schreiben - OK?


    Gruß
    Alexis

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    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Oh Mist. Hab mich verrechnet. Ich liege nicht über den 66k Jahresbruttogehalt. Sorry.

    Keine Ahnung was da gerade in meinem Kopf los war. Glaub ich leide ebenfalls an der Stilldemenz. :D


    Oh Mist. Hab mich verrechnet. Ich liege nicht über den 66k Jahresbruttogehalt. Sorry.

    Keine Ahnung was da gerade in meinem Kopf los war. Glaub ich leide ebenfalls an der Stilldemenz. :D

    Du sollst da ja auch nicht mittrinken:S


    Sorry für den kleinen Scherz. Aber wenn die Bruttobezüge nur kanapp unter 66,6 liegen, könnte das (persönliche) Gesamteinkommen inkls. Kapitalerträge usw. auch knapp darüberliegen. Bitte prüfen.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ich schau nachher mal auf die letzte Bezügemitteilung.

    Bin mir aber ziemlich sicher, dass ich inkl. Kapitalerträge noch gut Puffer habe bis zu den 66k.

    Das wäre als Angestellter ein schöner Grund, eine Gehaltserhöhung zu beantragen. Bei Beamten ist das i.d.R. aber etwas schwieriger.

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  • Ich bin tatsächlich bei der Debeka. ^^

    Oh, oh ...

    (die teuersten Worte des Handwerkers bzw. die Worte des Chirurgen, bei denen der Anästhesist hektisch wird)

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  • Ich bin davon ausgegangen, dass es teurer wird und dass das Kind dann doch eine Gesundheitsprüfung benötigt, wenn eine "fremde" PKV genutzt wird.

    Mit Gesundheitsprüfung, ähnlich teuer, dafür aber deutlich besser. :)

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  • Oh, oh ...

    (die teuersten Worte des Handwerkers bzw. die Worte des Chirurgen, bei denen der Anästhesist hektisch wird)

    Ich hatte bisher (fast 20 Jahre) tatsächlich nie ein Problem mit der Debeka.

    1x wurden kosten nicht übernommen. Das hatte ich habe im Vorfeld abgeklärt ,da es ein spezielles Themengebiet betraf.

    Allerdings bin ich wohl auch eher ein dankbares Mitglied, da ich überwiegend nichts einreiche und besser mit der Beitragsrückerstattung fahre. 8)

  • Mit Gesundheitsprüfung, ähnlich teuer, dafür aber deutlich besser. :)

    Wobei die Kinder Gesundheitsprüfung wohl aus dem Studium der U1, 2 und 3 bestehen sollte.


    Ein Wechsel für mich selbst könnte aufgrund meines hohen Eintrittsalters von gut 40 Jahren und diverser kleiner teils ungeklärter Wehwehchen zu teuer kommen.


    Vielleicht werde ich zeitnah den ersten Kontaktbogen auf ihrer Website nutzen.

    Wie dort richtig geschrieben steht, habe ich aktuell so viel anderes zu tun. Habe tatsächlich schon Sorge, dass dieses Thema viel meiner Zeit in Anspruch nehmen wird. Aber da es.ein wichtiges Thema ist, wollte ich es dann zumindest auch schon mal über den Weg hier angehen.


    Der Debeka Vertreter hat natürlich auch schon um einen Termin gebeten und angemerkt, dass man sich zeitgleich über andere Versicherungen unterhalten könne.

  • Alles richtige Schlussfolgerungen. :):thumbup:


    Wenn Sie einen guten Berater finden, bei dem Sie nicht jedes Wort drei Stunden lang bei Google überprüfen müssen, dann ist das nicht unbedingt so zeitaufwendig, wie Sie befürchten. ;)

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  • Ich hatte bisher (fast 20 Jahre) tatsächlich nie ein Problem mit der Debeka.

    1x wurden kosten nicht übernommen. Das hatte ich habe im Vorfeld abgeklärt ,da es ein spezielles Themengebiet betraf.

    Allerdings bin ich wohl auch eher ein dankbares Mitglied, da ich überwiegend nichts einreiche und besser mit der Beitragsrückerstattung fahre. 8)

    Völlig richtig, die Schwachpunkte eines Tarifs merkt man erst bei Krankheit. Als Gesunder hätten Sie auch in der GKV kaum Leistungsunterschiede wahrgenommen, dafür aber deutlich mehr bezahlt. :)

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  • So. Ich habe mich bisher ohne die professionelle Unterstützung von Dr. Schlemanns Expertenteam ein wenig umgehört und weiter "geschläut". Logischerweise vor allem im Kollegenkreis.

    Tatsächlich hatte aber kaum jemand ein Wahlrecht, sodass fast alle die Kids in die PKV eines Elternteils mit aufgenommen haben.


    Irgendwo hatte ich eine Übersicht mit PKV Verschicherungen gesehen, wo die Bedingungen für eine Aufnahme des Kindes aufgelistet waren. Leider finde ich die Übersicht nicht mehr. :(

    Bei den meisten konnten Kinder erst ab einem gewissen Alter versichert werden und bei den übrigen war dann die Mitglliedschaft eines Elternteils Voraussetzung. Übrig blieb dann eigentlich nur noch die Barmenia (Tarif: Genau für Sie).

    Ich nehme an, dass Dr. Schlemann bei der Barmenia weniger Bedenken hat, als bei der Debeka.


    Weiter offen sind für mich die Punkte Anwartschaft und GKV + Beihilfe.


    Anwartschaft: ich habe gelesen, dass eine Anwartschaft nur 5% des normalen Beitrags kosten würde. In meinem Fall dann also 5% von den ~ 50€ und somit 2,50€?

    Und kann ich eine Anwartschaft nur bei der PKV nutzen, bei der ich auch die Nachversicherung nutzen kann? Also in meinem Fall bei der Debeka? Oder ginge das dann auch bei der Barmenia?


    GKV + Beihilfe:

    Da habe ich eigentlich nur gefunden, dass man bei jeder Behandlung eine Wahlmöglickeit hat, ob man nun die GKV Leistung in Anspruch nimmt oder "ob es etwas mehr sein darf" die 80% Beihilfe beansprucht und die übrigen 20% aus eigener Tasche zahlt.

    Ist das so richtig? Darum verstehe ich den Punkt von Alexis leider nicht ganz.

    Man sollte dann allerdings konsequent daraf verzichten, von Fall zu Fall doch die Familienversicherung in Anspruch zu nehmen.