Sonderausgaben

  • Guten Morgen.

    Was ist bitte der Unterschied zwischen Sonderausgaben Pauschbetrag 36,— Euro und Sonderausgaben für die Aufwendungen zur Basisversorgung 25.787,— Euro

    Danke für die Info.

    Gruß Harald Heidenreich.

  • Der Unterschied sind 25.751 € - nicht mehr, aber auch nicht weniger.


    Sorry, ein Verkneifen war leider nicht möglich.8)


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ich bin doch nicht blöd!!!!!!!!!!!!!!!!!!



    Das steht bei Finanztip:

    Wenn Du eine Steu­er­er­klä­rung abgibst, dann berücksichtigt das Finanzamt automatisch zumindest den Sonderausgaben-Pauschbetrag. Doch dieser fällt niedrig aus: 36 Euro für Singles und 72 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare.



    Basisversorgung

    Sonderausgaben für die Aufwendungen zur Basisversorgung kannst Du 2021 grundsätzlich bis zu einem Höchstbetrag von 25.787 Euro geltend machen, bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern 51.574 Euro.


    Diesen Unterschied, meinte ich:thumbup:

  • Ja natürlich ist das ein Unterschied. Es hat ja auch wenig miteinander zu tun. Das eine ist ein Mindestbetrag, der immer angesetzt wird, auch wenn gar nichts angefallen ist. Das andere ist ein Höchstbetrag, bis zu dem nachgewiesene Versorgungsaufwendungen berücksichtigt werden. Dass du nicht blöd bist, glaubt hier sicher jeder gerne. Ich verstehe aber trotzdem nicht, worauf du überhaupt hinaus willst.

  • Ich bin doch nicht blöd!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Mag sein, das kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall aber (a) unhöflich und (b) nicht in der Lage, das eigene Anliegen im ersten Anlauf verständlich darzulegen. Vor dem Hintergrund der unglücklichen Kombination von (a) und (b) bin ich aus jeglichem Versuch raus, aufzuklären. :)

  • Sorry, war jetzt nicht bös gemeint. Nur wenn jemand so eine Antwort gibt, ohne sich groß Mühe zu machen, tut mir leid.

    Mir ging es nur darum, ob es überhaupt Sinn macht bei den Sonderausgaben, Versicherungen, BUZ und solche Beiträge überhaupt anzugeben und dann erschien mir die Differenz von den 36,-- Euro zu den 25.751,-- extrem hoch und ich wollte wissen, in welchem Zusammenhang diese beiden Summen stehen?

  • Äh, da bitte noch einmal nachschauen. Die 25.xxx sind für Altersvorsorge, BUV und Gedöns teilen sich einen Betrag mit der Kranken- und Pflegeversicherung. Das sind unterschiedliche Töpfe.

    Zumal im 2. Fall (BUV und Gedöns) der Höchstbetrag durch KV und PV meistens erreicht wird und dadurch der Rest nicht mehr abgesetzt werden kann.

  • Zumal im 2. Fall (BUV und Gedöns) der Höchstbetrag durch KV und PV meistens erreicht wird und dadurch der Rest nicht mehr abgesetzt werden kann.

    Stimmt, deswegen muss man ja auch gar nicht den halben Versicherungsordner an die Steuererklärung tackern. Wohl dem, der die Krankenversicherung vorauszahlen und so die Beträge richtig ausnutzen kann.

  • Stimmt, deswegen muss man ja auch gar nicht den halben Versicherungsordner an die Steuererklärung tackern. Wohl dem, der die Krankenversicherung vorauszahlen und so die Beträge richtig ausnutzen kann.

    Genau das ist es, wenn auch nur in jedem 2. Jahr. Aber das ist gar nicht schlecht. Und bei verhairateten Arbeitnehmern/Beamten liegt die Latte ja sogar bei 3.800 €. Damit funktioniert die Vorauszahlung meistens auch dann, wenn der jew. Ehegatte gesetzlich pflichtversichert ist und für sich selbst die Möglichkeit der Vorauszahlung nicht hat.

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  • Genau das ist es, wenn auch nur in jedem 2. Jahr. Aber das ist gar nicht schlecht. Und bei verhairateten Arbeitnehmern/Beamten liegt die Latte ja sogar bei 3.800 €. Damit funktioniert die Vorauszahlung meistens auch dann, wenn der jew. Ehegatte gesetzlich pflichtversichert ist und für sich selbst die Möglichkeit der Vorauszahlung nicht hat.

    Wenn die Debeka jetzt noch Rabatt auf jährliche Zahlung der KV-Beiträge geben würde, hätte ich tatsächlich sogar eine Chance meine Frau von diesem Spaß zu überzeugen. Aber bei den Steuern mag sie keine Fantasie entwickeln. ?(

  • Wenn die Debeka jetzt noch Rabatt auf jährliche Zahlung der KV-Beiträge geben würde, hätte ich tatsächlich sogar eine Chance meine Frau von diesem Spaß zu überzeugen. Aber bei den Steuern mag sie keine Fantasie entwickeln. ?(

    Naja, es spricht vieles dafür, dass sie den richtigen Riecher hat, denn bei folgender Konstellation bringt die Vorauszahlung des PKV-versicherten Ehegatten wenig bis nichts:

    1) Kein Rabatt (oder auch Skonto) bei jährlicher Beitragszahlung an die PKV
    und
    2) KV- und PV-Arbeitnehmeranteile allein des GKV-versicherten Partners schon > 3.800 € p. a.


    In diesem Fall laufen die "nachrangigen" Versicherungsbeiträge in beiden Jahren ins Leere,

    da die "vorrangigen" KV- und PV-Beiträge des Paares immer über 3.800 € liegen, einmal deutlich, das andere mal weniger deutlich.


    Grenzsteuersatzfreaks könnten sogar noch dahinter kommen, dass in diesem Fall die Vorauszahlung sogar ein wenig ins Minus führt.;)


    Nachtrag: Die Konstellation oben unterstellt, dass der PKV-versicherte Partner Beamte/r ist.
    Bei Arbeitnehmern sieht es wegen der nicht jährlich, sondern weiterhin monatlich gezahlten Arbeitgebreanteile anders aus, da könnte es sich lohnen, den Einzelfall durchzurechnen.

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