Gewerbesteuer

  • Hallo, hat mir jemand einen Hinweis, wie ich einschätzen kann was günstiger ist, die Veranlangung mit Ehegattensplitting oder ohne, bei folgender Konstellation:


    1. Ehepartnerin freiberuflich umsatzsteuerbefreit,

    2. Ehemann Einmann-gewerbe.


    - Kommt drauf an? - Wenn das die Antwort wäre, dann wäre interessant zu erfahren, welche die Kriterien sind, auf die es ankommt.

    Mein Hintergrund, - ich habe verstanden, daß es eine Auswirkung in der Einkommensteuer (gemäß § 35 Abs. 1 EStG) gibt oder je nachdem geben kann. Daher auch die Frage nach der Einschätzung zum Ehegattensplitting.

    Ich erarbeite unsere Steuererklärung mit Steuer Deluxe von Haufe.


    Für Rückmeldungen vielen Dank im Voraus.

  • Bei WISO kann man die Berechnung nach Eingabe aller Daten simulieren. Dort gibt es dann auch eine Seite, wo die beiden Veranlagungsmöglichkeiten verglichen werden. Wahrscheinlich geht das auch bei Dir.

  • Wobei für die Gewerbesteuer der steuerliche Familienstand egal ist.

  • Bei WISO kann man die Berechnung nach Eingabe aller Daten simulieren. Dort gibt es dann auch eine Seite, wo die beiden Veranlagungsmöglichkeiten verglichen werden. Wahrscheinlich geht das auch bei Dir.

    Ja das geht wohl, mindestens simuliere ich Zusammenveranlagung und getrennte Veranlagung. Ob und in wiefern die Gewerbesteuer fürs Ergebnis dabei berücksichtigt konnte ich noch nicht feststellen. Ich habe zuletzt getrennte Veranlagung deshalb gewählt, weil es sich günstiger darstellte. Irgendwie hätte ich gerne verstanden und konkret nachvollzogen wie die Gewerbesteuer darin berücksichtigt wird. Vielleicht muß ich nochmal genauer in den Auswertungen am Ende schauen. Vielen Dank für den Hinweis.

  • Ich glaube es geht ihm nicht um die Ermittlung der Gewerbesteuer sondern um die Anrechenbarkeit dieser in der Einkommensteuererklärung.

    Stimmt, ich möchte gerne nachvollziehen können wie die von mir ermittelte Gewerbesteuer sich auswirkt je nachdem ob zusammen oder getrennt veranlagt wird. Ich hatte dazu einen Hinweis im Netz gelesen, daß man das prüfen sollte. Insofern erwarte ich da Unterschiede im Ergebnis.

    Vielen Dank erstmal

  • Ich bin da nur Laie, versuche aber trotzdem mal mein Verständnis wiederzugeben.


    In beiden Berechnungen muss im ersten Schritt das zvE für Dich und Deine Frau ermittelt werden.

    Danach wird die daraus resultierende Steuer aus den entsprechenden Tabellen abgelesen.


    Bei Deinem Steueranteil kommt jetzt noch die Anrechnung nach §35 EStG.


    Entscheidend dafür ist aber zum einen der Gewerbesteuermessbetrag multipliziert mit 4,0 oder die geleistete Gewerbesteuerzahlung. Der niedrigere Betrag bildet dann die Höchstgrenze.


    Jetzt wird die folgende Formel verwendet


    Einkünfte aus Gewerbebetrieb/Gesamteinkünfte


    Der daraus resultierende Faktor wird mit der Steuer aus der entsprechenden Tabelle des ersten Schrittes multipliziert.

    Das Ergebnis mit der oben ermittelten Höchstgrenze verglichen. Der niedrigere Wert sollte dann die Steuer mindern.