Grundsteuer Hamburg Fehler, Einspruchsfrist

  • Hallo und guten Tag,

    ich habe hier ein Problem was ich mal in diese Runde tragen möchte.


    Und zwar habe ich nach nochmaligen Prüfung der Hauptfeststellung (Für eine Eigentumswohnung) festgestellt dass ich bei einem Grundstück den falschen Zähler/Nenner angegeben habe. Tatsächlich bin ich um eine Kommastelle verrutscht.


    Soweit so schlecht.


    Dazu kommt dass die Einspruchsfrist bei mir abgelaufen ist.;(


    Habt ihr Rat was ich nun tun kann?


    Natürlich werde ich morgen Sofort mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufnehmen und versuchen es zu klären. Gibt es hier vielleicht ähnliche Fälle? Oder muss ich im schlechtesten Fall mit der falschen Angabe bis zum Lebensende leben müssen (Und dann zu viel Grundsteuer bezahlen)?



    Gruß, Oliver

  • Hallo.


    Den schlimmsten Fall würde ich jetzt so nicht annehmen. Wir werden uns künftig häufiger erklären müssen. (Die veraltete Datengrundlage hat den Stein ja erst ins Rollen gebracht.) Daher würde der Fehler maximal wenige Jahre bestehen bleiben.


    Außerdem gehe ich davon aus, dass der Bescheid aufgehoben werden kann. (Paragraph 130 Abgabenordnung klingt vielversprechend.)

  • § 130 Abgabenordnung gilt leider nicht für Steuerbescheide (§ 172 Abgabenordnung) und Feststellungsbescheide (§ 181 Abgabenordnung, da Feststellungen die Vorschriften für Steuerfestsetzungen gelten).


    Ich würde die Änderung des Grundsteuerwerts beantragen und das Versehen schildern.

    Sollte das Finanzamt die Änderung ablehnen, kann ein Steuerberater bei der Argumentation helfen.


    Möglicherweise anwendbar sind meiner Meinung nach mehrere Änderungsvorschriften: Schreibfehler bei Erstellung der Steuererklärung § 173a Abgabenordnung, korrigierende Wertfortschreibung § 222 Absatz 3 Bewertungsgesetz (wobei ich mir nicht sicher bin, ob diese Änderungsmöglichkeit unabhängig vom Bewertungsmodell gilt), ggf. mehrfache Berücksichtigung des Grundstückswerts § 174 Abgabenordnung


    PS: Kommt immer auf den Einzelfall an, daher "möglicherweise anwendbar".

  • Oder so. ;)

  • Vielen Dank für die Tipps und Hinweise. Wie erwartet ist das Finanzamt in diesen Zeiten telefonisch nicht erreichbar. Ein Herr einer anderen Hamburger Hotline meinte dass man das wohl nicht mehr ändern könnte. Er hat mir aber geraten mein Anliegen per Mail dem Finanzamt zu schicken. Das habe ich getan und muss nun leider erstmal abwarten.


    Fristen sind dazu da um eingehalten zu werden, das ist schon klar. Aber ich werde doch in Deutschland nicht der einzige sein dem erst nach Ablauf der Frist ein Fehler auffällt.


    Ich ärgere mich gerade sehr über meine eigene Dummheit!

  • So wild ist das doch gar nicht.


    Innerhalb der Rechtsbehelfsfrist kann der Bescheid aufgehoben bzw. geändert werden, als wäre er nie in der Welt gewesen. Nach der Frist ist er in der Welt, kann aber ggf. nich geändert werden. Da die Werte erst ab 01.01.2025 relevant sind, sollte bis dahin kein Schaden entstehen.

  • Passiert jedem mal.


    Einfach dran bleiben. Dem Antrag muss ja entweder entsprochen werden. Oder er wird mit einer Begründung (grundsätzlich dabei) abgelehnt. Danach kann man ja nochmal überlegen, was man machen will.

  • So wild ist das doch gar nicht.


    Innerhalb der Rechtsbehelfsfrist kann der Bescheid aufgehoben bzw. geändert werden, als wäre er nie in der Welt gewesen. Nach der Frist ist er in der Welt, kann aber ggf. nich geändert werden. Da die Werte erst ab 01.01.2025 relevant sind, sollte bis dahin kein Schaden entstehen.

    Stimmt, bisher ist noch kein Schaden entstanden. Aber wenn er tatsächlich nicht mehr änderbar ist wäre ich für die nächsten "100 Jahre" gekniffen. Natürlich ist mir der Fehler unterlaufen aber deren Kollegen vom Grundbuchamt können ja bestätigen dass meine Berichtung stimmt. Solche Sachen können doch nicht so sehr in Stein gemeißelt sein dass die nie mehr änderbar wären.


    Ich danke euch trotzdem für die aufmunternden Beiträge :-). In den A*rsch könnte ich mit dennoch beißen.

  • Meine Laienhafte Internetrecherche hat mich noch auf folgenden Artikel gebracht:


    Link Frankfurter Rundschau


    Dort steht:

    • Wird der Fehler erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist an das zuständige Finanzamt übermittelt, werden die Bescheide zumindest für die Zukunft angepasst. Wird der Fehler auf diese Weise vor dem 1. Januar 2025 richtiggestellt, haben die ursprünglich fehlerhaft behaftete Angaben keine Auswirkung auf die zu zahlende Grundsteuer.

    Daraus leite ich ab dass wenn ein Fehler vor dem 01.01.2025 gemeldet / richtiggestellt ist es zu keinem finanziellen Nachteil kommt (Man zu viel Grundsteuer bezahlt).

  • So sehe ich es auch.

  • Wer hat den Artikel geschrieben? Nur weil es in der Zeitung steht, muss der Inhalt nicht korrekt sein.


    173a AO müsste hier greifen, daher würde ich mich auf einen einfachen Schreibfehler berufen und eine Korrektur beantragen.

  • Wer hat den Artikel geschrieben? Nur weil es in der Zeitung steht, muss der Inhalt nicht korrekt sein.


    173a AO müsste hier greifen, daher würde ich mich auf einen einfachen Schreibfehler berufen und eine Korrektur beantragen.

    Wer ihn geschrieben hat kann ich nicht sagen. Auch ob dieser über ausreichend Fachwissen verfügt weiß ich nicht. Ich hoffe zumindest dass es einigermaßen richtig ist da es meine Laune ein wenig verbessert. Ich warte jetzt auf Rückantwort vom Finanzamt zu meiner E-Mail und werde zusätzlich noch einen Brief verfassen in dem ich die Lage nochmals schildere und korrigieren möchte.

  • Ein Update von mir. Das Thema ist erledigt und lief sehr unproblematisch.

    Ich habe eine E-Mail sowie Brief geschrieben und das Problem geschildert. Heute Morgen habe ich dann jemanden beim Finanzamt erwischt. Er teilte mir mit dass es kein Problem ist und der Antrag gemäß §173 AO angepasst wird.


    Ich bin erleichtert.