Gewinn zwecks Spekulationssteuer für Einzelwohnung im MFH?

  • Hallo zusammen,

    Ich habe hier folgendes Anliegen.


    Beispiel:

    Ein Mehrfamilienhaus (8 Parteien) wird für 300.000 Euro gekauft.

    5 Jahre später soll eine der Wohnungen für 90.000€ verkauft werden. Hier fällt dann natürlich Spekulationssteuer an (ist nicht zu umgehen. Weder hat der Eigentümer selbst bewohnt, noch trifft eine andere Voraussetzung zu.).


    Mir ist klar, dass die Spekulationssteuer nur für den Gewinn- Differenz Kaufpreis zu Verkaufspreis- berechnet wird. (Hätte man eine Wohnung für 200.000€ gekauft und kurz darauf für 220.000€ verkauft, würde die Steuer nur auf die 20.000€ anfallen).


    Was mir nicht klar ist: Im MFH-Bespiel von oben: wie berechnet sich der Gewinn? Der Verkaufspreis ist mit 90.000€ klar. Aber wie ermittelt man den ursprünglichen Kaufpreis der Wohnung? Schließlich wurde das MFH mit allen Wohneinheiten als Ganzes gekauft und nur dieser Preis ist bekannt (300.000€).


    Viele Grüße

    Steffi

  • Um die Wohnung verkaufen zu können, musst du eine Teilungserklärung haben. In der Teilungserklärung ist das Grundstück in 1.000stel aufgeteilt.


    Kaufpreis des Hauses / 1.000stel Gesamtobjekt laut Teilungserklärung x 1.000stel verkaufte Wohnung = deine Anschaffungskosten für die Wohnung.