Gaspreisbremse: Falscher prognostizierter Jahresverbrauch

  • Hallo, liebe Experten,


    E.ON hat mir mitgeteilt, wie die Gaspreisbremse sich bemerkbar machen wird, also in Form eines reduzierten Abschlags.


    Nun mein Problem: Leider wurde dabei ein viel zu niedriger „prognostizierter Jahresverbrauch“ an Heizgas zugrunde gelegt (als Basis für die 80 %).


    Nun weiß ich nicht, wie ich diesen auf den realistischen Verbrauch der letzten Jahre erhöhen kann.


    Sowohl E.ON als auch der Netzbetreiber Schleswig-Holstein Netz AG fühlen sich nicht zuständig und verweisen jeweils auf den anderen. Angeblich kann keiner etwas an dem Wert ändern.


    Ich befürchte, dass sich deshalb bei mir die Gaspreisbremse nur auf 40 % meines Jahresverbrauchs auswirken wird.


    Oder wird nach einem Jahr noch etwas zurückerstattet?


    Weiss hier jemand, wie ich den viel zu niedrig prognostizierten Jahresverbrauch auf den realistischen Wert erhöhen kann?


    Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Hilfe.


    Freundliche Grüße.

  • Warum ist der Verbrauch zu niedrig prognostiziert? Ich könnte ja auch einfach behaupten, dass mein Verbrauch eigentlich 200% höher ist als angenommen und so alles durch die Gaspreisbremse fördern lassen.

  • Gute Frage. Da ich jedes Jahr ungefähr das selbe verbrauche (die Zählerstände liegen dem Netzbetreiber natürlich vor, so dass man sich keine Zahlen ausdenken kann) verstehe ich eben nicht, wie dieser Fehler passieren konnte. Ich weiß ja nicht einmal, wer diese Zahl an E.ON gemeldet hat.

  • Naja irgendwem werden Sie die Zählerstände ja mitgeteilt haben.

    Und die reichen das dann an Eon weiter.

  • Offenbar wurde da ein falscher Wert an E.ON weitergereicht. Vielleicht haben sie den September mal 12 genommen, in dem ich kaum geheizt hatte.


    Aber wie bekomme ich das jetzt korrigiert?

  • Hier wird alles bei Eon beschrieben und warum die 80 % nicht zwingend dem 80 % Jahresverbrauchs der Vergangenheit entspricht.

    Kurz: die 80 % basieren auf statistische Daten der Vergangenheit im Verbund mit den eigenen Zählerständen und einem Wettermodel zum Energiebedarf.


    Und eine Änderung durch den Kunden oder auf Wunsch des Kunden ist, auch aus Missbrauchsgründen, nicht vorgesehen.


    Die 80 % werden nach festen Regeln berechnet bei denen es leider nicht immer gerecht zugeht, es also durchaus "Gewinner" als auch "Verlierer" gibt.

    Wobei das Wort Verlierer eher nicht zu wörtlich genommen werden darf, denn alle können von der Regelung profitieren. Der eine eben nur mehr als der andere.

  • Ich sehe nicht ein, wieso ich 60% zu wenig (denn 40% meines Jahresverbrauchs wurden nur als Jahresverbrauch prognostiziert) entlastet werden soll.


    Es muß da eine Korrekturmöglichkeit geben.


    Schon in den letzten Monaten bei E.ON habe ich mehr verbraucht, als mir insgesamt fürs Jahr zugrunde gelegt werden - der prog. J.verbrauch ist nicht plausibel.

  • Hallo Herbergsvater,


    Sie müssen sich nicht hin- und herschicken lassen. Im § 10(1) EWPGB https://www.gesetze-im-internet.de/ewpbg/BJNR256010022.html ist eindeutig geregelt, dass der Erdgaslieferant die Berechnung zu machen hat. Wenn Sie schon längere Zeit, d.h. mindestens schon im September 2021(!) Ihr Gas über E.ON bezogen haben, liegen denen auch die Werte zur Berechnung des Entlastungskontingentes vor.

    In dem Link von H4KlAuS zu E.ON wird auf eine Korrektur durch die Wetterdaten hingewiesen. Allerdings kann diese Wetterkorrektur z.B. vereinfacht von 2021 zu 2022 nicht zu einer Halbierung des Entlastungskontingentes führen, wie Sie befürchten.


    Gruß Pumphut

  • Hallo H4KlAuS,

    Die 80 % werden nach festen Regeln berechnet bei denen es leider nicht immer gerecht zugeht, es also durchaus "Gewinner" als auch "Verlierer" gibt.

    Ich verstehe weder das Gesetz noch die verlinkten Erläuterungen von E.ON so, dass es eine allgemeine Prognose für den Durchschnitt der Kunden gibt. Es wird für jeden Kunden individuell gerechnet und dann mit den Wetterfaktoren korrigiert. Das sollte aber nur minimale Abweichungen ergeben.


    Gruß Pumphut

  • Herbergsvater

    Ich kann das schon verstehen, ohne Frage.

    Es ändert nur leider nichts an der Regelung.


    Unsere Nachbarn k*tz*n auch gerade ab. Die haben sich 2 E-Autos gekauft die im Oktober/November zugelassen und eine WB montiert wurde. Bei einer Lieferzeit von bis zu 18 Monaten war die Entwicklung bei der Bestellung auch nicht absehbar.


    Der Mehrverbrauch wird auch nicht berücksichtigt. Nachträgliche Erhöhungen für E-Autos sind ausgeschlossen. Es gibt nur eine Ausnahme für Wärmepumpen.


    Das Betrifft Strom und hilft hier jetzt nicht, zeigt aber leider auch die Schwachstellen auf die man mit der Regelung geschaffen hat.

  • Hallo H4KlAuS,

    Ich verstehe weder das Gesetz noch die verlinkten Erläuterungen von E.ON so, dass es eine allgemeine Prognose für den Durchschnitt der Kunden gibt. Es wird für jeden Kunden individuell gerechnet und dann mit den Wetterfaktoren korrigiert. Das sollte aber nur minimale Abweichungen ergeben.


    Gruß Pumphut

    Natürlich wird das individuell berechnet, da habe ich nie was anderes behauptet.

    Individuell nach festen Regeln die für alle gelten.

    Da kommen halt nur unterschiedliche Ergebnisse und entsprechende Entlastungen bei heraus.

  • Natürlich wird das individuell berechnet, da habe ich nie was anderes behauptet.

    Individuell nach festen Regeln die für alle gelten.

    Da kommen halt nur unterschiedliche Ergebnisse und entsprechende Entlastungen bei heraus.

    Hallo H4KlAuS


    Mit Ihnen haben wir hier im Finanztip-Forum ganz offensichtlich jemanden an Bord der die "festen " Regeln, die für die Preisbremsen erforderlichen „prognostizierten Jahresverbräuche“ für Strom und Gas zu ermitteln sind, kennt.


    Es wäre für viele Forumsmitglieder, die bisher vergeblich oder "falsch" in Gesetzen und/ oder Verordnungen danach gesucht haben, sicherlich sehr hilfreich, wenn Sie hier die von Ihnen angesprochenen für " alle gleich geltenden festen Regeln und / oder Methoden" benennen, - besser noch eine kleine Anleitung (Beispiel) dazu skizzieren könnten, wie die Versorger konkret vorgehen, wenn sie für Ihre Kunden individuell den jeweiligen Jahresverbrauch für Gas - auf Basis September 22 - und Strom als Prognose verbindlich festlegen müssen.

    Danke dafür im Voraus

  • Hallo yogiatze,


    auf Nachfrage schreibt mir mein Gasversorger folgendes:

    "Grundlage für den Entlastungsbetrag ist die Jahresverbrauchsprognose. Der Gesetzgeber schreibt uns im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz genau vor, wie die Jahresverbrauchsprognose zur Berechnung der staatlichen Entlastung ermittelt werden muss. Grundlage zur Erstellung der Jahresverbrauchsprognose ist demnach Ihr prognostizierter Gasverbrauch im September 2022.

    Auf dieser Basis haben wir den Verbrauch für ein ganzes Jahr prognostiziert. Der endgültige Entlastungsbetrag wird auf Grundlage von 1/12 dieses Jahresverbrauches und des jeweils geltenden Preises berechnet.

    Der Bund stellt die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung. Hierfür mussten wir als Ihr Energieversorger den für Sie prognostizierten Jahresverbrauch im Vorfeld anmelden, um den Abschlagsausfall erstattet zu bekommen.


    Wir korrigieren Ihren Entlastungsbetrag nicht, da der prognostizierte Verbrauch aus September 2022 die Grundlage der Berechnung ist und nicht der aktuelle Verbrauch. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe. Der Entlastungsbetrag wird vom Bund gezahlt, wir sind hier nur das weiterleitende Organ."




    Warum wird hier der September als Basis genommen? Wenn ich mich recht erinnere, war die Heizung bei uns im September noch gar nicht gelaufen?


    Keine Ahnung, aber für mich macht das wenig Sinn der ich verstehe vielleicht etwas falsch...


    Grüße

    Vincent

  • Warum wird hier der September als Basis genommen? Wenn ich mich recht erinnere, war die Heizung bei uns im September noch gar nicht gelaufen?

    Es geht nicht um den Verbrauch im September, sondern um den Verbrauch, der im September als Jahresverbrauch angenommen wurde (z.B. 18 000 kWh/Jahr -> 1500 kWh/Monat). Hintergrund der Regelung ist, dass andernfalls das Wissen um die Gaspreisbremse dazu verleiten könnte, andere Verbrauchswerte zu fabrizieren. Deshalb eine Zahl, die vor den Preisbremsen festgelegt wurde. Die erwarteten Verbräuche haben die Versorger ohnehin für ihre eigene Planung und die Abschlagszahlungen

  • ich hatte das gleiche Problem mit der GASAG Berlin.
    Mir wurde gestern schriftlich mitgeteilt: "Ihr prognostizierter Jahresverbrauch beträgt 2.974 kWh.
    Ihr Entlastungskontingent in Höhe von 80% beträgt im Jahr 2023 2.379 kWh."

    Mein realer letzter Jahresverbrauch Juni 2021-Juni 2022 waren 22.825 kWh.

    Das passt hinten und vorne nicht.
    Eine Mitarbeiterin der GASAG Berlin sagte mir heute:
    "Das verstehe ich auch nicht. Ähnliche Auffäligkeiten wurden mir heute schon von 3 anderen Kunden genannt".
    Sie kann das nicht erklären.

    Sie hat das an die Vertragsabteilung weitergeleitet.

    Bleibt abzuwarten, wie man dort reagiert.

  • Hallo charlietogo,


    sieht bei Ihnen fast so aus, als wäre das Komma um eine Stelle verrutscht. So etwas sollte sich einfach klären lassen.

    Eine Mitarbeiterin der GASAG Berlin sagte mir heute:
    "Das verstehe ich auch nicht.

    Ich hatte heute ein ähnliches Erlebnis mit einem sehr großen Gasversorger; Ratlosigkeit bei den Mitarbeitern. Die Materie ist relativ komplex und die Versorger hatten wenig Zeit, Ihre Mitarbeiter zu schulen. Da werden viele Fehler auftauchen und jeder Kunde ist gut beraten, seine Rechnungen akribisch zu prüfen.


    Gruß Pumphut

  • Die Geschichte mit GASAG liest sich fast so, als könnte da jemand Strom und Gas verwechselt haben. In Berlin kann so was schon mal vorkommen. 8|

  • Ich bin noch nicht weitergekommen.


    E.ON hat mich an den Netzbetreiber Schleswig-Holstein Netz verwiesen und diese mich wieder zurück an E.ON.


    Beim Netzbetreiber läuft nun eine Bandansage, daß sie nicht für die Preisbremse zuständig seien.


    Und E.ON antwortet mir bisher nicht auf meine Emails, ist weder per Chat noch telefonisch erreichbar wegen "vieler Anfragen".


    Ich schreibe nun das Musterschreiben von Finanztip per Einschreiben an E.ON und hoffe, daß mir endlich bald jemand antwortet.


    Zusammenfassung: Die Korrektur des Entlastungsbetrags wird dem Endverbraucher fast unmöglich gemacht :(


    Dabei könnte es so simpel sein, denn meine Jahresverbräuche liegen dem Netzbetreiber vor und liegen immer ungefähr in gleicher Höhe.


    Ein trauriger Witz ist das Ganze.