Guten Tag,
wo finde ich eine eindeutige Regelung, in der festgeschrieben ist, dass eine Grundpreiserhöhung des Stroms nur nach Eingang der Ankündigung beim Verbraucher vor dem 1.12.2022 berechtigt ist? So lautet jedenfalls die Information im Finanztip. Es wird auf das StromPBG, §12, verwiesen, ist aber nicht hilfreich. Laut Servicebearbeiter soll ich eine schriftliche Mitteilung an den Stromanbieter richten. Um meinen Einspruch zu belegen, benötige ich entsprechende Unterlagen.
Danke, H.