Umfrage: Mehrere Girokonten(ausgenommen Gemeinschaftskonten)

  • Keep it simple ;).

    Ansonsten mehrere Tagesgeldkonten/Unterkonten führen, falls das mehr Überblick bringen sollte.

    So mach ich das auch. Bei der Sparkasse sind das für mich einfach "Unterkonten". Mit Überträgen /Daueraufträge per APP komplett easy Beträge hin und her zu schieben.

  • Wir haben auch "nur" 3 Giro-Konten. Je ein Einzel,- und ein Gemeinschafts-Giro.


    Dafür haben wir aber diverse Tagesgeldkonten bei einer Bank für unterschiedliche "Aufgaben und Ziele" die nicht Langfristig sind, bei denen ETFs keine Alternative darstellen und auch nicht primär eine Rendite abwerfen sollen.

  • Hauptgirokonto habe ich dauerhaft bei einer langweiligen Bank (Sparda). Hauptsächlich für regelmäßige Ein-Ausgänge.

    Tagesgeld immer woanders, je nachdem wo es Zinsen gibt (einzige Schnittstelle ist ja mein Hauptgiro, sonst interesiert niemanden die IBAN)

    Kreditkarte unabhängig von Bank

    Weitere Girokonten bei Banken wo ich ein Depot habe, die sind aber nicht stark in Benutzung. Mag es aber, dass ich andere Wege habe an Geld zu kommen, wenn die Hauptbank mal IT-Probleme hat oder so.


    Schufa ist da auch kein Problem, man sollte nur nicht in einem jahr drei Girokonten auf einmal eröffnen.

  • Unterschiedliche Tagesgeldkonten für unterschiedliche Zwecke finde ich ganz sinnvoll und habe das auch … aber bei Girokonten? Nee. Da finde ich eines für sinnvoll und das fungiert als Verschiebebahnhof.

  • Ich habe 2 Girokonten bei verschiedenen Banken.

    Ich habe schon öfters gelesen, das Banken Konten kündigen, wenn der Kunde nicht profitabel genug ist und dann auch sofort die Konten sperrt.

    d.h. Daueraufträge werden nicht mehr ausgeführt, Lastschriften nicht eingelöst und die Karten werden auch gesperrt. Wäre für mich der Supergau, deshalb 2 Konten bei verschiedener Banken.

  • Ich habe schon öfters gelesen, das Banken Konten kündigen, wenn der Kunde nicht profitabel genug ist und dann auch sofort die Konten sperrt.

    d.h. Daueraufträge werden nicht mehr ausgeführt, Lastschriften nicht eingelöst und die Karten werden auch gesperrt.

    Muss die Bank da nicht eine Frist von 2 Monaten einhalten? :/

  • Muss die Bank da nicht eine Frist von 2 Monaten einhalten? :/

    Kommt auf den Grund an. Fall es Gründe gibt, weshalb die Geschäftsbeziehung nicht mehr zumutbar ist, dann gibt es die Kündigung sofort.

    Die Commerzbank ist da solch ein Kandidat. Haben in der Familie ein Beispiel, da wurden 2 Überweisungen in Höhe von jeweils 700 Euro hinterfragt, aber vorher gab es die Kündigung bezüglich des Geldwäscheverdachtes.

    Seitdem der Gesetzgeber das Bargeld bekämpft, kommt es immer mehr zu solchen Spitzen von Banken gegenüber ihren Kunden.

  • Muss die Bank da nicht eine Frist von 2 Monaten einhalten? :/

    Die Bank hat 2 Monate Kündigungsfrist.

    Allerdings sperren viele Banken direkt nach der Kündigung das Konto und die Karten.

    Ist rechtlich zwar verboten. Der Kunde müsste vor Gericht dagegen klagen, aber das wird wohl länger als 2 Monate dauern. Somit hat der Kunde 2 Monate keine Möglichkeit den Zahlungsverkehr und Karten zu nutzen.Deshalb finde ich es sehr wichtig, dann ein 2.Konto mit entsprechendem Guthaben zu haben.

  • Die Bank hat 2 Monate Kündigungsfrist.

    Allerdings sperren viele Banken direkt nach der Kündigung das Konto und die Karten.

    Ist rechtlich zwar verboten. Der Kunde müsste vor Gericht dagegen klagen, aber das wird wohl länger als 2 Monate dauern. Somit hat der Kunde 2 Monate keine Möglichkeit den Zahlungsverkehr und Karten zu nutzen.Deshalb finde ich es sehr wichtig, dann ein 2.Konto mit entsprechendem Guthaben zu haben.

    Das ist nicht korrekt, dies wird durch die jeweiligen AGB´s der Bank bestimmt.

    Ein beispielhafter Auszug von der Commerzbank:Kündigungsrechte der Bank

    (1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist

    Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (z.B. den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z.B. laufende Konten oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.

    22/00/20 – HD0821-01

    Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 7/8

    (2) Kündigung unbefristeter Kredite

    Kredite und Kreditzusagen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann die Bank jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung dieses Kündigungsrechtes auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.

    Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages vorsieht, kann die Bank nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen.

    (3) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist

    Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der Bank deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

    – wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die für die Entscheidung der Bank über eine Kredit­

    gewährung oder über andere mit Risiken für die Bank verbundene Geschäfte (z.B. Aushändigung einer Zahlungskarte) von erheblicher Bedeutung waren; bei Verbraucherdarlehen gilt dies nur, wenn der Kunde für die Kreditwürdigkeitsprüfung relevante Informationen wissentlich vorenthalten oder diese gefälscht hat und dies zu einem Mangel der Kreditwürdigkeitsprüfung geführt hat, oder

    – wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder ein­ zutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die Erfüllung einer sonstigen Verbindlichkeit gegenüber der Bank – auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist oder

    – wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nach Nr. 13 Absatz 2 dieser Geschäfts­ bedingungen oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von der Bank gesetzten angemessenen Frist nachkommt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe

    bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles

    (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.

    (4) Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen bei Verzug

    Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Kündigung wegen Verzuges mit der Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens­

    vertrages vorsieht, kann die Bank nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen.

    (5) Kündigung eines Basiskontovertrages

    Einen Basiskontovertrag kann die Bank nur nach den zwischen der Bank und dem Kunden auf Grundlage des Zahlungskontengesetzes

    getroffenen Vereinbarungen und den Bestimmungen des Zahlungskontengesetzes kündigen.

    (6) Abwicklung nach einer Kündigung

    Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem Kunden für die Abwicklung (insbesondere für die Rückzahlung eines Kredites) eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist (z.B. bei der Kündigung des Scheck­ vertrages die Rückgabe der Scheckvordrucke).

  • Heißt ja nicht, dass es nicht rechtswidrig ist. Man kann ja keine Gesetze und Vorschriften einfach per AGB "ausknipsen". 8|

  • Ich habe 2 Girokonten bei verschiedenen Banken.

    Ich habe schon öfters gelesen, das Banken Konten kündigen, wenn der Kunde nicht profitabel genug ist und dann auch sofort die Konten sperrt.

    d.h. Daueraufträge werden nicht mehr ausgeführt, Lastschriften nicht eingelöst und die Karten werden auch gesperrt. Wäre für mich der Supergau, deshalb 2 Konten bei verschiedener Banken.

    Sowas passiert aber nur bei Privat/Direktbanken. Sparkassen oder Volksbanken machen so etwas nicht.