Hallo liebe Community,
ich bräuchte mal einen Rat von Euch.
Ausgangslage:
- Wohnort = Hamburg
- Arbeitsort = München
- Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte somit ca. 770km
- Arbeit wird größtenteils aus dem heimischen Arbeitszimmer verrichtet, ca 1x im Monat Anreise per Zug nach München
- Arbeitgeber stellt Firmenwagenleasing mit Zuschuss zur Verfügung, Arbeitnehmer muss dies entsprechend versteuern über geldwerten Vorteil
Nun wäre ein Firmenwagen durch die große Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte wenig sinnvoll. (0,0003*50.000*770)
Kann man gegenüber dem Finanzamt und Arbeitgeber argumentieren, dass der Firmenwagen nicht für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte eingesetzt wird und somit nur eine Versteuerung über die 1% Regelung notwendig ist?