eBay Verkäufer bricht Auktion ab und streicht mein Gebot

  • Hallo,


    Ich habe bei eBay auf einen Artkel geboten, das Mindestgebot von 1€. Die Auktion wäre noch 2 Tage gelaufen.


    Kurz darauf hat der Verkäufer mein Gebot gestrichen und das Angebot abgebrochen und beendet.


    Auf meine Nachfrage, warum das Angebot abgebrochen wurde, antwortete er, er würde den Artikel in Kürze auf einer anderen Plattform einstellen. Also definitiv kein valider Grund.


    Wie setze ich meinen Anspruch aus dem Kaufvertrag nun am Besten durch? Ich habe bereits mitgeteilt, dass ich auf Erfüllung bestehe. Kann ich ohne Anwalt Schadenersatz geltend machen?

  • Es ist doch noch gar kein Vertrag zustande gekommen.


    Innerhalb der 2 Tage hätte dich problemlos jemand überbieten können.

  • Es ist GROB fahrlässig,bei eingestellten Artikeln,die eine Preiserwartung des Verkäufers von mehr als €75.- rechtfertigen,OHNE Mindestpreis für ein paar €(drei Prozent des Angebotspreises)auskommen zu wollen!


    Unterhalb von €75.- läßt Ebay bedauerlicherweise keine Mindestpreise zu!


    Damit hält man sich solche Leute wie den TE wirkungsvoll vom Leibe!

  • Also so wie ich das lese, ist eindeutig ein Kaufvertrag zustande gekommen. Der Verkäufer hat die Auktion beendet und ich war höchstbietender.


    Es geht natürlich nicht um 1€, es geht um etwa 120€. So viel ist der Artikel neu wert. Ich wollte ein Schnäppchen schießen, habe geboten, der Verkäufer hat mein Angebot angenommen, indem er die Auktion beendet hat, denn so konnte mich ja niemand mehr überbieten.


    Und ich habe bereits schriftlich, dass kein berechtigter Grund vorlag, das Angebot zu beenden.


    Also habe ich Anspruch auf Lieferung des Artikels zum gebotenen Preis, alternativ Schadenersatz. Richtig?

  • Recht haben und recht bekommen sind da leider zwei unterschiedliche Dinge. Von seitens ebay brauchst du dir übrigens keine Hilfe erwarten, da dir kein direkter finanzieller Schaden entstanden ist. Ich hatte vor ein paar Jahren mal den Fall, weil ich standardmäßig nur eine Packstationsadresse angegeben habe. Ein Verkäufer hat auf den Wunsch das nicht per Schneckenpost zuzustellen, dann mit Stornierung reagiert. Hat bei ebay keinen interessiert, dass ich den Artikel anderweitig nur zu 30-50% Aufpreis bekommen würde

  • . Ein Verkäufer hat auf den Wunsch das nicht per Schneckenpost zuzustellen, dann mit Stornierung reagiert.

    Das ist was komplett anderes.

    Und er war damit im Recht wenn er vorher die Versandart und die Kosten festgelegt hatte.

    Wenn man ein Gebot abgibt ist man mit den Bedingungen des Verkäufers einverstanden. Will man davon abweichen muss es der Verkäufer nicht und er kann Stornieren.


    bamf

    Ja, im Grunde hast du das Recht auf den Artikel oder Schadensersatz. Das müsstest du dir aber auf dem Zivilwege einklagen.


    Ich/Wir haben schon so viele solcher Fälle selbst erlebt in unsere Ebay-Zeit, lohnt einfach nicht außer das ist ein Extrem Wertvoller Artikel.

    Und selbst dann gibt es sogar Rechtsprechungen pro Verkäufer wegen Beschreibungsfehler, Falsche Preis-Angaben etc etc.


    Der Knaller war mal das wir was günstig ersteigert hatten, der Verkäufer behauptet hat das ihm der Artikel in der Zwischenzeit kaputt gegangen ist, wir ihn beim gleichen Verkäufer nach einer Woche mit den gleichen Bildern wieder bei Ebay gefunden haben.

    Im Verbund mit Ebay, haben wir ihn Kontaktiert und um eine Stellungsnahme gebeten.

    Da hat er kalte Füße bekommen und den Artikel dann doch lieber zerstört und davon Bilder geliefert als sich der Konfrontation und dem Ergebnis zu stellen.


    Wir verkaufen deshalb seit Jahren nichts mehr per Auktion, nur noch als Festpreis mit Preisvorschlag und sofortiger Zahlung. Ich informiere mich vorher was der Artikel so "bringt" und verzichte lieber auf 2-3 % und alles läuft glatt durch. Meine Zeit und Nerven sind Kostbarer als 3,87 € mehr auf dem Konto.

    Seitdem gab es nie wieder ein Problem mit einem Käufer.

  • Ich würde eine schlechte Bewertung schreiben, warten bis die Aufregung vorbei ist und dann weiter leben wie vorher...

    Nennen wir es lieber eine ehrliche Bewertung. :saint:


    Falls hier eine "Terms of Service"-Verletzung vorliegt (Kann ich nicht abschätzen, ist alles fern meiner Kernkompetenz.), würde ich das melden und einen Haken dranmachen.

  • Das ist was komplett anderes.

    Und er war damit im Recht wenn er vorher die Versandart und die Kosten festgelegt hatte.

    Wenn man ein Gebot abgibt ist man mit den Bedingungen des Verkäufers einverstanden. Will man davon abweichen muss es der Verkäufer nicht und er kann Stornieren.

    Kann der Jurist so sehen. Der Praktiker wird feststellen, dass die Versanddetails erst im Menü zweiter Ordnung sichtbar sind. Und dass die sofortige Stornierung definitiv kein guter Stil ist ;)

  • Es ist doch noch gar kein Vertrag zustande gekommen.


    Innerhalb der 2 Tage hätte dich problemlos jemand überbieten können.

    Doch, ist er. Das Einstellen des Artikels ist lt. BGH ein Angebot (BGH NJW 2002, 363, 364).

    An einen Antrag bin ich gebunden (§ 145 BGB), es sei denn, ich habe die Gebundenheit ausgeschlossen. Das ist nach den Ebay-AGB m.w. aber nicht möglich.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Richtig.

    Und nicht vom Kostenargument abschrecken lassen, die Kosten der Rechtsvertretung lassen sich auf den Verkäufer abwälzen.

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    Grover Norquist

  • Kann der Jurist so sehen. Der Praktiker wird feststellen, dass die Versanddetails erst im Menü zweiter Ordnung sichtbar sind. Und dass die sofortige Stornierung definitiv kein guter Stil ist ;)

    Die Stornierung ist hier m.E. auch nicht zulässig. Vielmehr müsste der Verkäufer, wenn er im Angebot eine bestimmte Versandmethode anbietet, auch zu dieser liefern. An Wünsche des Käufers ist er dann nicht gebunden, wohl aber an sein eigenes Angebot.

    Stornieren ist nicht, weil mit dem Abschluss der Auktion der KV zustande gekommen ist.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Es wäre interessant,wenn der TE die Durchsetzung seiner Ansprüche bzw.das,was er dafür hält,un s mal darlegen würde UND welche Kosten er dafür bereit wäre,aus seiner Schatulle vorzustrecken!

    §§ 145, 433 BGB.

    Durchsetzbar zur Not auf dem Rechtsweg - auf Kosten des nicht liefernden Verkäufers.

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    Grover Norquist

  • Es geht natürlich nicht um 1€, es geht um etwa 120€.

    Wenn du auf einen gebrauchten Artikel geboten hast, dann, welcher dir vom Verkäufer vorenthalten wurde, kannst du aber nur auf Erstattung der Kaufkosten für einen ersatzweise beschafften gleichwertigen(!) gebrauchten Artikel bestehen bzw. klagen - und nicht auf den Preis für einen neuwertigen Artikel.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)