BHW Bausparkasse

  • Sehr geehrtes Team, mit Schreiben vom 14.02.23 hat BHW die Erstattung abgelehnt.Das Schreiben füge ich bei. Ist es ratsam, sich an die Schlichtungsstelle zu wenden?

    Freundliche Grüße

    [Name von Mod. entfernt]


    [Anhänge von Mod. entfernt]

  • Hier schreibt nicht das Team sondern privat Personen. Ihre Daten sind für alle sichtbar daher melde ich das.

    • Offizieller Beitrag

    Finanz50 wir haben Deinen Namen sowie die Anhänge entfernt. Bitte denk immer dran: Das ist ein öffentliches Forum.

    Wenn Du Dateien hochlädst, achte bitte drauf Deine persönlichen Daten zu schwärzen!

  • @DarkSoul

    Das haben sie uns auch geschrieben.

    Wenige Woche später kam die, hier schon bekannte, Ablehnung mit der Begründung das es sich um eine Service-Gebühr handelt.

  • @DarkSoul

    Das haben sie uns auch geschrieben.

    Wenige Woche später kam die, hier schon bekannte, Ablehnung mit der Begründung das es sich um eine Service-Gebühr handelt.

    Und wie erhofft, verstummen danach sämtliche oder die meisten Forderer.

    Diese bei Vertragsabschluss in den AGBs aber untergeschobene bzw aufgezwungene Servicegebühr verstößt genauso wie jene nur eine andere Bezeichnung führende "Jahresgebühr" ab 2017 gegen die allgemeinen und auch für die BHW verbindlichen Bausparvorschrifen lt BGH. Sie schieben einen "Service" unter, von dem keiner der Bausparkunden einen Nutzen hat und der ausschließlich Tätigkeiten der BHW selbst finanzieren soll. Wer jetzt schweigt - zahlt den Sekt für die BHW! Palettenweise ...

  • Finanz50 scheinbar wird auch anders reagiert.

    DIESES Schreiben verschickte die BHW an alle. Die endgültige Abweisung kam später - aber erst, nachdem der Kunde nochmal nachhakte. Sie zielen auf Zeitgewinn hinaus ...

    Möglicherweise VERGESSEN manche Leute bis Juni/Juli 2023 auch alles (Demenz) :)

    Man muss ja nachweisen, dass man selbst aktiv war - muss man sein Geld per Anwalt und Klage einfordern.

  • Ich habe soeben bei der hiesigen Verbraucherzentrale angefragt, ob es möglich ist, auch für die "Servicegebühr" und zudem für die Klärung der Zeiträume ein Musterfeststellungsverfahren zu eröffnen. Soweit ich gelesen habe, müssen mindestens 10 oder mehr Betroffene unterschreiben.

    Gibt es denn hier Interesse? Ich bin auf die Antwort der Verbraucherzentrale gespannt und hoffe auf Unterstützung. Und irgendwie muss sie sich doch veräppelt fühlen - durch die BHW-Schlitzohren.

  • Aus reiner Neugierde wollte ich nur mal schauen, ob es Feedback gibt oder anderweitig Berichte.

    Bin dann hier gelandet https://www.golocal.de/hameln/…rkasse-ag-zentrale-89zfR/ und - komisch, kein Beifall sondern durchweg Kritiken. Der letzte Bericht auch über die Servicepauschale. Prompt wollte ich ergänzen und blubb --- wird vermutlich nie veröffentlicht.

    Ein Schelm, wer Böses vermutet ...

    https://up.picr.de/45268210kx.jpg

  • Ich hoffe, ich nerve Euch nicht zu arg.

    Es ist mühsam, sich den Wortlaut der Urteilsbegründung vom BGH-Urteil runter zu laden.

    Aber - insofern die BHW ja bekanntlich sämtliche Erstattung der "Servicepauschalen" aus den Verträgen vor deren AGB-Änderung in 2017 ablehnt ---- der BGH hatte bereits in 2015 d.h. vor 2017 eine solche Klausel als unwirksam beurteilt.

    Verweis darauf steht im vor/letzten Absatz vom Urteil aus 2022.

    Juristen kennen sich da sicher aus ... ich finde den Hinweis erstmal spannend (muss noch suchen).

    Oder hat jemand bereits Infos dazu?


    copy+paste:

    Der Unterlassungsanspruch aus § 1 UKlaG umfasst neben der Pflicht,

    die Verwendung einer Klausel in Neuverträgen zu unterlassen, auch die Ver-

    pflichtung, bei der Durchführung bereits bestehender Verträge die beanstandete

    Klausel nicht anzuwenden (vgl. Senatsurteile vom 27. Januar 2015 - XI ZR

    174/13, WM 2015, 519 Rn. 20, vom 20. Oktober 2015 - XI ZR 166/14, BGHZ 207,

    176 Rn. 34, vom 8. November 2016 - XI ZR 552/15, BGHZ 212, 363 Rn. 58 und

    vom 30. Juni 2020 - XI ZR 119/19, BGHZ 226, 197 Rn. 13).

  • Zufallsfund heute. War das eine seriöse Quelle (wurde ja in 2010 übernommen ...)

    Der Artikel wurde doch sicher damals in Absprache mit der BHW veröffentlicht, oder?

    Jahrgang 2009 - Test der Angebote diverser Anbieter.

    Beschreibung "was ist die Besonderheit Servicepauschale der BHW - was deren Angebot besser macht als die Angebote der Konkurrenz" --- denn seit Ende 2022 erklärt die BHW plötzlich, dem sei so nicht ...

    https://up.picr.de/45274555cj.jpg