Gaspreisbremse in Mietwohnungen

  • Wie verhält sich die Gaspreisbremse für Mieter in Mehrfamilienhäusern? Zur Sachlage, die Hausverwaltung hat einen Aushang an die Informationstafel mit folgenden Inhalt gehängt, da die Stadtwerke den Gaspreis ab Januar 2023 verdreifacht haben, informieren wir sie darüber, dass sich ihre Heizkosten ebenfalls entsprechend erhöhen werden. Normalerweise müsste doch die Gaspreisbremse an alle Mieter anteilig weiter gegeben werden? Anbieterwechsel lasse ich jetzt bewusst mal außen vor.

  • Da gibt es keine Besonderheiten. Auf die Mieter kann umgelegt werden, was der Vermieter tatsächlich für den Brennstoff bezahlt. Damit kommt die Preisdeckelung indirekt auch den Mietern zugute.

  • Damit kommt die Preisdeckelung indirekt auch den Mietern zugute.

    Ich glaube die Frage war eher, WIE die Deckelung den Mietern zugute kommt.


    Beispiel: Ein Mieter hat seinen Verbrauch auf 80% reduziert, der Nachbar hat 120% verbraucht.

    Nach HeizKV werden die Gesamtkosten nach Fläche und Verbrauch verteilt. Das bedeutet, dass beide Mieter teilweise den teuren Preis zahlen, nicht nur der "Verschwender".

  • Wenn im gesamten MFH Messeinrichtungen an allen Heizkörpern angebracht und die zugelassene Art der Einheitenmessung als Schlüssel zur Heizkostenverteilung im vertraglich vereinbart sind, wird ein Sparer gegenüber einem Verschwender etwas besser da stehen als bei einem Wfl.-Schlüssel. In dem Falle liesse sich z.B. in einer Eigentümerversammlung(!) auch eine Aufteilung der Gesamt-Einheiten d.MFH a la Preisebremse beschliessen, d.h. Anzahl Einheiten pro Wohneinheit der letzten Abrechnungsperiode = 100 %, 80 % der Verbraucheinheiten zum Deckelpreis, evtl. MehrEinheiten zum Lieferantenpreis.


    Selbstverständlich sind dabei Ungenauigkeiten nicht vollkommen ausgeschlossen, aber die Abrechnung 2023 wärre damit ein Stückchen gerechter. Ansonsten muss man im dem Falle wohl die Nachteile der Heizkostenabrechnung in einem Mehrparteienhaus ebenso akzeptiern, wie sonst auch.


    Sollte der Eigentümer/ die Verwaltung es schaffen den Einkaufpreis für Gas in 2023 regelmäßig unterhalb von 12 ct/kWh zu halten, gibt es keinen Unterschied zur Vergangenheit.

    Auch die Soforthilfe Dez 22 und die Verrechnungen ab Jan 23 werden vom Lieferanten in ihren Rechnungen 2023 berücksichtigt und sind somit Bestand bei der Verteilung der Gesamtheitkostensumme nach Einheiten oder :( qm-Wfl.


    Vieleicht könnte man sogar auch vereinbarten die Wohnflächen nach 80/20 aufteilen! ?

  • In Mietwohnungen dürfen maximal 70% der Kosten nach Verbrauch umgelegt werden, mindestens 30% müssen nach Wohn- oder Grundflächen verteilt werden. Das halte ich auch für richtig. Und irgendwelche Gewichtungen nach Einsparung oder Mehrverbrauch gegenüber früheren Abrechnungszeiträumen dürfen auch nicht vorgenommen werden. Auch das halte ich für richtig. Und zwar unabhängig davon, dass es so schon für die Eigentümer kompliziert und damit für die Mieter teuer genug ist.