Schenkungssteuer zw Geschwistern bei 1/2 Besitz

  • Hallo und guten Tag, mein Bruder (ohne Kinder) und ich sind ET zu gleichen Teilen an einer von ihm selbst genutzten Immobilie. Diese möchte er mir als Schenkung mit Nießbrauchrecht übertragen. Frage: Berechnet sich die Schenkungssteuer, die ich zu zahlen habe, für mich hälftig?

    Vielen Dank!

  • Ich verstehe "Berechnet sich die Schenkungssteuer hälftig" nicht.


    Mein Verständnis:

    Das Haus hat einen Wert von x, das Nießbrauchsrecht hat einen Wert von y.

    Die mit dem Nießbrauchsrecht belastete immobilie hat also den Wert (x-y). Davon gehört Deinem Bruder die Häfte und die möchte er Dir schenken. 20.000 Eur davon sind zwischen den Geschwistern steuerfrei.


    Also ist der Betrag auf den Steuern zu zahlen sind:


    z = ((x - y) / 2) - 20.000 Eur

  • Lass dich bitte vorher über deine Pflichten aufklären. Ist nicht lustig, wenn die Wärmepumpen-, Dachbegrünungs- und Solardachpflicht kommt und du das zahlen musst, obwohl du nicht darin wohnst.

  • Hallo,

    z = ((x - y) / 2) - 20.000 Eur

    Ich sehe die Formel etwas anders. Derzeit gibt kein Nießbrauchsrecht, das soll erst im Zusammenhang mit der Schenkung eingerichtet werden. Demzufolge sollte gelten:


    z = x/2 – y – 20.000.

    Ist nicht lustig, wenn die Wärmepumpen-, Dachbegrünungs- und Solardachpflicht kommt und du das zahlen musst, obwohl du nicht darin wohnst.

    Den Nießbrauch kann man so gestalten, dass der Nießbrauchsberechtigte alle Kosten trägt. Deshalb wichtiger Rat, vorher beraten lassen.


    Gruß Pumphut

  • Vielen Dank für Eure Antworten. :thumbup: Mich treibt eigentlich nur an, die Schenkungssteuer so weit wie möglich zu senken, daher die Idee mit dem Nießbrauchrecht. Es war etwas unverständlich, ja, sie soll erst mit der Schenkung eingerichtet werden. Daher macht die Formel (z = x/2 – y – 20.000 ) Sinn.

    Muss man eigentlich einen Makler für die Bewertung der Immobilie beauftragen oder gibt es da auch Onlinemöglichkeiten, die akzeptiert werden?

    Lieben Gruß

    :)

  • Lass dich besser beraten, nicht dass da nachher eine Doppelschenkung draus wird.


    Dein Bruder wohnt kostenlos in deiner Haushälfte. Wäre doof, wenn das Finanzamt das im Zuge der Schenkung realisiert und eine zweite Schenkung in die Gegenrichtung aufmacht.

  • Muss man eigentlich einen Makler für die Bewertung der Immobilie beauftragen oder gibt es da auch Onlinemöglichkeiten, die akzeptiert werden?

    Weder noch. Das Finanzamt möchte den Wert der Immobilie selber festlegen. Eventuell tuts ein staatlich anerkannter, vereidigter und zertifizierter Gutachter. Der macht es dann natürlich nicht für lau.

  • So ist es. Mein Rat wäre, zuerst einen Notar aufzusuchen, um sich beraten zu lassen, was hier rechtlich das beste ist. IdR verweisen die dann auf einen Steuerberater, um den Preis des Hauses festzulegen und sich aus steuerlicher Seite beraten zu lassen. Irgendwie doof, dass das nicht aus einer Hand geht. Allerdings wird an dieser Stelle für den notariellen Schenkungsvertrag ein Schätzwert von Dir akzeptiert. Wenn das Finanzamt anderer Meinung ist, wird es den Wert von sich aus festlegen. Und wenn man dann der Meinung ist, das Finanzamt liegt falsch, kann man einen eigenen Gutachter beauftragen. In dieser Reihenfolge würde ich vorgehen.

  • Der Notar darf nicht steuerberatend tätig werden, und der Steuerberater darf auch nicht den Preis des Hauses festlegen. Wenn das Finanzamt dann gesprochen hat, darf man Notar und Steuerberater ein zweites Mal bezahlen.

    Am Notar geht auch für den Grundbucheintrag kein Weg vorbei. Nebenbei beantragt der auch eine Grunderwerbssteuerbefreiung. Die fällt nämlich nur bei Schenkung und Erbe weg.


    Ich würde also empfehlen, beim Gutachter anzufangen.

  • Der Notar darf nicht steuerberatend tätig werden, und der Steuerberater darf auch nicht den Preis des Hauses festlegen. Wenn das Finanzamt dann gesprochen hat, darf man Notar und Steuerberater ein zweites Mal bezahlen.

    Am Notar geht auch für den Grundbucheintrag kein Weg vorbei. Nebenbei beantragt der auch eine Grunderwerbssteuerbefreiung. Die fällt nämlich nur bei Schenkung und Erbe weg.


    Ich würde also empfehlen, beim Gutachter anzufangen.

    Ich bin letztes Jahr gerade selbst durch so einen Vorgang durchgegangen und kann bestätigen, dass der Notar einfach das eingetragen hat, was ihm mitgeteilt wurden bzw. darum gebeten hat, dass der Steuerberater sich die Zahlen nochmal anschaut. Ob das der normale Verlauf ist, weiß ich nicht, hat aber in NRW so funktioniert.


    Ich finde es riskant, beim Gutachter anzufangen, weil man dann Kosten hat, die man ggfs nicht braucht. Ggfs ist man ja mit der Schätzung des Finanzamts einverstanden.


    Und ich halte es für ein Gerücht, dass der Notar dann nochmal berechnet. Der ist nämlich verpflichtet, seine Gebühren am festgelegten Wert auszurichten, und wenn dieser Wert vom Finanzamt später nach oben oder unten korrigiert wird, ändert sich auf die Gebührennote des Notars.