Im Ratgeber "Kapitalerträge: So vermeidest Du Abgeltungssteuern" von Finanztip heißt es unter Ziff. 3 a. E.:
"Kontoauflösung: Wenn Du Dein Konto oder Depot auflöst, musst Du bei der Bank zusätzlich einen separaten Auftrag zur Löschung des Freistellungsauftrags erteilen. Versäumst Du das, bleibt ein ungenutzter Freibetrag bestehen."
Diese Behauptung findet sich auf allen Webseiten, die Google mit der Suche "Kontoauflösung Freistellungsauftrag" zu Tage fördert (inkl. o. erwähnter Artikel von Finanztip). Eine Begründung/Fundstelle wird nicht angegeben. Stimmig finde ich die Behauptung nicht. Immerhin ist der Freistellungsauftrag an die Geschäftsbeziehung mit einer Bank o.ä. geknüpft. Warum sollte er nicht auch entfallen, wenn die Geschäftsbeziehung endet und demnach keine Grundlage mehr vorhanden ist, um etwas freizustellen.
Das Thema Freistellungsauftrag wird in dem überaus ausführlichen BMF Schreiben "Einzelfragen zur Abgeltungssteuer" (Neuveröffentlichung vom 19.5.2022, ursprünglich Januar 2016) behandelt. In RZ. 260 heisst es dort:
"Wird die Geschäftsbeziehung im laufenden Kalenderjahr vollständig beendet (z. B. Auszahlung eines Lebensversicherungsvertrages) und der vorliegende Freistellungsauftrag nicht zum Kalenderjahresende befristet, so kann aus Vereinfachungsgründen angenommen werden, dass der erteilte Freistellungsauftrag ab dem Folgejahr – auch ohne ausdrückliche Änderung nach vorgeschriebenem Muster - nicht mehr gültig sein soll."
Diese Vorgabe führt, für den wohl häufigsten Fall des unbefristeten Freistellungsauftrags, zu einem automatischen Erlöschen desselben zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung endet.
Auf dem Gebiet der Steuern bin nicht ganz unbedarft, aber Kapitaleinkünfte sind nicht mein Spezialgebiet. Daher will ich nicht ausschließen, dass ich etwas übersehen haben. Der eingangs erwähnte Ratgeber sollte allerdings durch Finanztip überprüft werden. Die Frage bleibt natürlich: was tun, wenn die Bank den Hinweis auf das Erlöschen des Freistellungsauftrags in der Kündigung ignoriert?