Steuern/Freistellungsauftrag

  • Hallo zusammen,


    meine Frage ist, wie gehe ich korrekt mit dem Finanzamt um, bezüglich mit meinen Aktien und ETF's.


    Stichwort Verlust/ Gewinnverrechnungstopf:


    Wenn ich mit Aktie A in meinem Depot einen Gewinn von 500€ im Jahr erziele...mit Aktie B einen Verlust von 600€ einfahre, meldet mein Depotverwalter das dem Finanzamt und ich muss nichts weiter tun, sofern ich meinen Freistellungsauftrag hinterlegt habe...???


    Oder muss ich trotzdem noch die Anlage KAP bei meiner jährlichen Einkommensteuererklärung ausfüllen??


    Danke...Stefan

  • Also grundsätzlich fallen bei Aktien nur mögliche Steuern bei Dividendenausschüttungen oder Verkäufen an, bei denen du einen Gewinn gemacht (also höher ver- als gekauft hast).


    Und da die Kapitalertragssteuer eine Quellensteuer ist, wird sie in der Tat von deinem Depotverwalter direkt an der Quelle erhoben, also einbehalten beim Verkauf z.B. Und ja, Freistellungsaufträge werden dabei berücksichtigt.


    Du kannst die Erträge auch trotzdem oder stattdessen in der Einkommensteuererklärung angeben, aber wenn deine Freistellungsaufträge passend eingerichtet wurden, ist das eigentlich nicht nötig.


    Alle Angaben natürlich ohne Gewähr :)

  • Danke Shodan


    Also fallen erstmal keine Abgaben ans FA an, auch wenn die Gewinne, wie bei dem MSCI ACWI UCITS ETF,

    thesaurierend sind.

    Diese werden mit der Summe aus dem Freistellungsauftrag verrechnet.


    Und diese Summe, 2000 Euro, kann ich ganz indivduell auf meine zwei Depots verteilen?

  • Wenn Du verheiratet bist, können Du und Deine Partnerin resp. Dein Partner auf alle Konten zusammen 2.000,- Euro verteilen. Du alleine kannst unverheiratet 1.000 Euro verteilen.


    Und im Grunde stimmt es, Steuern müssen erst bei Verkauf mit Gewinn oder auf Ausschüttungen / Dividenden bezahlt werden. Es gibt aber auch bei thesaurierenden ETF die sog. Vorabpauschale.


    Der Podcast klärt auf: https://www.finanztip.de/podca…weniger-steuern-auf-etfs/

  • Ich dachte du redest nur von Aktien, da ist es so wie ich es gesagt habe. Bei ETFs ist es tatsächlich etwas komplizierter, und da gibt es die sogenannte Vorabpauschale. Quasi ein fiktiver Gewinn, der Jahr für Jahr versteuert wird. Das gilt prinzipiell für ausschüttende und thesaurierende Fonds, da aber Ausschüttungen berücksichtigt werden ist bei ausschüttenden ETFs in der Regel die Vorabpauschale damit schon abgegolten.


    Ansonsten gilt da aber genauso, dass der Freistellungsauftrag berücksichtigt wird. Sollten dennoch Steuern anfallen, hängt es wohl vom Broker ab wie genau dies behandelt wird. Die meisten ziehen einfach die Steuer vom Referenzkonto ab. Wenn du es genau wissen willst, gibt es auch Rechner um die Vorabpauschale zu bestimmen. Einfach mal googeln.

  • Danke euch, also muss ich mir bei den ETFs erstmal keine Gedanken machen, bezüglich Steuern, solange ich nicht verkaufe.


    Ich schaue mir den Podcast mal an...und ansonsten werde ich mir das mit der Vorabpauschale ergoogeln.

    :thumbup::)