Zinsloses Darlehen unter Geschwistern

  • Dann ruf an und frag nach. Ein Telefonat hat bisher noch keine Steuererklärungspflicht ausgelöst.


    Als wir letztens was geschenkt bekommen haben, mussten wir keine Steuererklärung abgeben. Wir haben es natürlich trotzdem gemacht ;)

  • Man möchte fast nachfragen, woher die Angst vor der Steuererklärung. Aber ich lass das. ?

    Na ja bei mir stellt sich dann wieder die Frage wie und wo ich das in der Steuererklärung angeben muss.

    Mein Bruder hingegen hat einfach keine Lust auf ausfüllen der Steuererklärung warum auch immer.

  • Dann ruf an und frag nach. Ein Telefonat hat bisher noch keine Steuererklärungspflicht ausgelöst.


    Als wir letztens was geschenkt bekommen haben, mussten wir keine Steuererklärung abgeben. Wir haben es natürlich trotzdem gemacht ;)

    Ist natürlich die Frage wie viel ihr geschenkt bekommen habt.

    Meinem Bruder würde ich ja nur Zinsen ersparen .

  • Mal eine andere Frage: Wie willst du deinem Bruder denn die 30k zukommen lassen? In bar? Wenn du ihm das Geld überweist wird vermutlich eh die Bank Fragen stellen und u.U. dem Finanzamt melden. Wenn die dann erstmal von einer Schenkung ausgehen wärst du mit 30k auch über dem Freibetrag... Schon deshalb würde ich das FA informieren, dass es sich hier nicht um eine Schenkung sondern einen zinslosen Kredit handelt.

  • Mal eine andere Frage: Wie willst du deinem Bruder denn die 30k zukommen lassen? In bar? Wenn du ihm das Geld überweist wird vermutlich eh die Bank Fragen stellen und u.U. dem Finanzamt melden. Wenn die dann erstmal von einer Schenkung ausgehen wärst du mit 30k auch über dem Freibetrag... Schon deshalb würde ich das FA informieren, dass es sich hier nicht um eine Schenkung sondern einen zinslosen Kredit handelt.

    Ich werde es natürlich überweisen damit mein Bruder die anstehende Zahlung bedienen kann.

    Ich denke nicht das die Bank da viele Fragen stellen wird aber bestimmt wird sie es dem FA mitteilen da könntest du recht haben.

    Auf der Überweisung steht ja auch dann zinsloses Darlehen somit ist es ja keine Schenkung.

    Eine formlose Meldung werde ich wohl trotzdem machen dürfen.

  • Ich werde es natürlich überweisen damit mein Bruder die anstehende Zahlung bedienen kann.

    Ich denke nicht das die Bank da viele Fragen stellen wird aber bestimmt wird sie es dem FA mitteilen da könntest du recht haben.

    Auf der Überweisung steht ja auch dann zinsloses Darlehen somit ist es ja keine Schenkung.

    Eine formlose Meldung werde ich wohl trotzdem machen dürfen.

    Mach das so, dann machst du nichts verkehrt. Für alle Fälle sichere Dir einen gedruckten oder gescannten Beleg dieser Überweisung, um ihn notfalls auch nach x Jahren präsentieren zu können.

    Ergänzungsweise natürlich auch den betreffenden Kontoauszug.


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ergänzend sollte natürlich auch daran gedacht werden, dass die einzelnen Überweisungen, mit denen Dein Bruder dem Kredit abzahlt, entsprechend im Betreff bezeichnet sind: z. B. als „Rate zur Rückzahlung des zinslosen Kredits vom xx.yy.2023“.

  • Ergänzend sollte natürlich auch daran gedacht werden, dass die einzelnen Überweisungen, mit denen Dein Bruder dem Kredit abzahlt, entsprechend im Betreff bezeichnet sind: z. B. als „Rate zur Rückzahlung des zinslosen Kredits vom xx.yy.2023“.

    Das stimmt, das hatte ich vergessen.

    Damit nicht nur du, sondern auch dein Bruder FA-technisch beide aus dem Schneider seid.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Mir ist wichtig das mein Bruder und ich wegen dem Darlehen keine Steuererklärung machen brauchen, den sonst komme neue Fragen auf und ich habe eh schon Schwierigkeiten mit meiner Steuererklärung.



    .

    Warum sagst du nicht gleich, was Sache ist? Und wenn es so ist, wäre es besser, die Klappe zu halten und nicht auch noch in aller Öffentlichkeit herum zu fragen.

  • Ich vermute er meint gar nicht "Schwierigkeiten mit dem Finanzamt" sondern wirklich Schwierigkeiten mit der Steuererklärung im Sinne von Angst davor sich damit zu beschäftigen?


    Da kenne ich einige und das ist ja auch am Anfang nicht so ganz leicht.


    Wenn dem so ist (und sonst an andere):

    Klickt Euch einfach mal mit einem Steuerprogramm (Wiso Steuer, Aldi Steuer...) von vorne bis hinten durch (abschicken kann man ja noch, wenn man sich traut).

    Am Ende bleiben nur wenige Zweige des unüberschaubaren Monsters die für Euch relevant sind.

    Dafür gibt es vermutlich jedes Jahr ein paar hundert Euro zurück und man lernt irgendwann was welche Auswirkungen hat und kann sich anpassen.

  • Mach das so, dann machst du nichts verkehrt. Für alle Fälle sichere Dir einen gedruckten oder gescannten Beleg dieser Überweisung, um ihn notfalls auch nach x Jahren präsentieren zu können.

    Ergänzungsweise natürlich auch den betreffenden Kontoauszug.


    Gruß

    Alexis

    Ja meine meine Kontoauszug beware ich mir immer viele Jahre auf.

  • Ich persönlich arbeite mit Elster online.

    Leider möchte mein Bruder einfach nicht mehr an diese Geschichte ran und lässt sich immer Geld durch die Lappen gehen.

    Aber es ist ja seine Entscheidung.

  • Habt ihr eigentlich ein Schriftstück aufgesetzt? Es geht ja auch um Sicherheiten für die Rückzahlung im Falle der Fälle inkl. (man sollte auch daran denken) Todesfall. Ich habe mir ein solches aufsetzen lassen.

  • Chris981 In meinem Fall eines zinslosen Darlehens habe ich beim FA vorgesprochen, das mich an das für Schenkungen zuständige FA in meinem Bundesland weiter verwiesen hat.
    Ergebnis eines Telefonates dorthin:
    Der/die Darlehensgeber(in) zeigt gegenüber dem FA das zinslose Darlehen an, indem eine Kopie des Darlehensvertrages zugesandt wird. (Bei Anzeige per Mail erhält man eine formale Bestätigung über den Erhalt.)
    Das FA prüft und wendet sich dann mit dem Ergebnis (Schenkungssteuer ja/nein) an den Beschenkten.
    Im zinslosen Fall hat dieser Vorgang nichts mit der Einkommenssteuer zu tun. Ob und wie das FA bei Kontakt mit jemandem, der keine Steuernummer hat, auf nicht erfolgte Steuererklärungen reagiert, kann hier natürlich nicht vorausgesagt werden.

  • Chris981 In meinem Fall eines zinslosen Darlehens habe ich beim FA vorgesprochen, das mich an das für Schenkungen zuständige FA in meinem Bundesland weiter verwiesen hat.
    Ergebnis eines Telefonates dorthin:
    Der/die Darlehensgeber(in) zeigt gegenüber dem FA das zinslose Darlehen an, indem eine Kopie des Darlehensvertrages zugesandt wird. (Bei Anzeige per Mail erhält man eine formale Bestätigung über den Erhalt.)
    Das FA prüft und wendet sich dann mit dem Ergebnis (Schenkungssteuer ja/nein) an den Beschenkten.
    Im zinslosen Fall hat dieser Vorgang nichts mit der Einkommenssteuer zu tun. Ob und wie das FA bei Kontakt mit jemandem, der keine Steuernummer hat, auf nicht erfolgte Steuererklärungen reagiert, kann hier natürlich nicht vorausgesagt werden.

    Ich danke Ihnen und ja soweit bin ich auch gekommen mit dem FA.

    Wen trage ich ein das die eventuell anfallenden Schenkungssteuer an mich als Schenker geht da ich ja immer Steuererklärungen mache aber hoffe das auch ich wegen der geringen Höhe keine Schenkungssteuer Erklärung machen muss.

  • Ich danke Ihnen und ja soweit bin ich auch gekommen mit dem FA.

    Wen trage ich ein das die eventuell anfallenden Schenkungssteuer an mich als Schenker geht da ich ja immer Steuererklärungen mache aber hoffe das auch ich wegen der geringen Höhe keine Schenkungssteuer Erklärung machen muss.

    In die Steuererklärung ist nichts einzutragen. Das sind getrennte Vorgänge.

    Sie können ja in die Anzeige des Darlehens an das FA schreiben, dass Sie im Falle anfallender Schenkungssteuer diese übernehmen werden.

    Mir wurde auch gesagt, dass im Falle von Zahlungsunfähigkeit der Schenkungssteuer durch den Darlehensempfänger dann der Darlehensgeber diese übernehmen muss.

    Besprechen Sie das doch auch mit dem zuständigen FA. Ich habe mit der Kommunikation nur gute Erfahrungen gemacht.