Hallo,
erst einmal ein Dankeschön dass wir hier die Möglichkeit haben unseren Fall zu schildern und um Rat fragen können.
Im Jahr 2022 bestand ein Versorgungsvertrag mit Preisgarantie für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022.
Im November 2022 wurde durch den Gasversorger eine Preiserhöhung ab 01.01.2023 angekündigt, mit folgendem Hinweis zur Sonderkündigung: "Sollten Sie mit der Preisanpassung nicht einverstanden sein, so können Sie Ihren Vertrag mit eprimo gemäß Ziffer 6.2.4 der Gas-AGB ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung in Textform kündigen.
In den darauf folgenden Monaten Januar 23 und Februar 23 wurden aber noch die alten mtl. Abschlagszahlungen von 52 Euro eingezogen, so dass wir davon ausgingen die alten Vertragsbedingungen haben sich verlängert.
am 19.02.2023 erhielten wir nun ein weiteres Schreiben in dem uns nun eine neue Abschlagszahlung von 181 Euro, abbuchbar ab 16.03.2023.
Und nun zu unserer Frage: Besteht hier noch die Möglichkeit einer Sonderkündigung, da sich aus unserer Verbrauchersicht der Zeitpunkt des spürbaren Wirksamwerdens der Preisänderung erst am 16.03.2023 befindet.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara und Claus