Abmahnung vom Vermieter/ Schimmel in der Wohnung und keine Mietminderung

  • Hallo Liebe Community,

    Ich bin zurzeit in einer Schwierigen Situation und benötige eure Hilfe (bestenfalls jemand, der sich mit Mietrecht auskennt)

    Wir haben mit meiner Frau im Oktober 22 eine Wohnung angemietet in die wir erst im märz einziehen können aus privaten Gründen. Gezwungenermaßen haben wir die Wohnung vorher angemietet (aufgrund des schlechten Wohnungsmarkts), und beschlossen diese bis März 23 zu gestalten (möbel, boden etc)

    Als wir im Oktober den Mietvertrag unterschrieben haben, haben wir mit der Dame von der Hausverwaltung besprochen, dass wir den Boden erneuern möchten, weil der an einigen Stellen kaputt ist (dass das Laminat beschädigt ist, wurde in dem Mietvertrag aufgenommen) und das wir im Wohnzimmer gerne die Wände spachteln möchten. Nach einer mündlichen Zusage der Dame, haben wir im Dezember erstmal den Boden rausgenommen und haben anfang Januar die Tapeten abgezogen. Leider entdeckten wir dabei enormen Schimmel unter den Tapeten und haben dies sofort der Hausverwaltung gemeldet. Uns wurde erst nach ca 2 Wochen gesagt (mitte Januar), dass sie es beheben werden. Da ich über die gesamte Situation verärgert war, habe ich zudem eine Mietminderung gefordert (meine Frau hat Asthma). Nun haben wir am Freitag den 17.2.23 eine

    1. Abmahnung bekommen wegen den unzulässigen Baulichen Veränderungen (das Spachteln der Wände und das entnehmen des Bodens wurde mit dem Eigentümer der Wohnung nicht besprochen). Wir haben leider keinen schriftlichen Nachweis darüber, dass die Frau von der Hausverwaltung uns das mündlich genehmigte.

    2. Zudem möchten Sie Schadensersatz, da sie behaupten, der Schimmel sei entstanden durch das anfeuchten der Tapete.

    3. die Mietminderung wurde abgelehnt

    Es wäre wirklich super, wenn mir jemand weiterhelfen kann bzw einen Text schreiben kann, den ich an die Hausverwaltung weiterleiten kann. Ich wäre natürlich bereit, mich bei euch mit einer kleinen Aufwantsentschädigung zu bedanken.

    Liebe Grüße :)

  • Ich glaube, das ist hier das falsche Forum für so ein ernstes Anliegen.


    Wegen der Bedeutung der Sache solltest Du Dich an die rechtsberatenden Berufe (=Fachanwalt für Mietrecht) oder zumindest den örtlichen Mieterverein wenden.


    Das kostet zwar Geld, nimmt Dir aber den Stress und lenkt das Ganze in professionelle Bahnen.

  • Hallo Sven11,


    ich kann mich Patrick1978 nur anschließen. So wie Sie die Sache schildern, brauchen Sie professionelle Hilfe (Mieterverein, Anwalt).

    Ausdrücklich möchte ich mich im Namen der anonymen Mitleser aber bedanken, dass Sie den Fall hier schildern. Wieder einmal haben wir einen Haifisch- Fall. Will sagen, in einer so ernsten Sache wie der Wohnung sollte man sich nie, wirklich nie, auf irgendwelche mündlichen Abmachungen stützen.


    Gruß Pumphut

  • Ich sehe hier auch eher einen Anwalt als Ansprechpartner. Grundsätzlich gilt aber, dass mündliche Zusagen im Zweifelsfall relativ wertlos sind. Das Schimmelproblem dürfte sich durch einen entsprechenden Sachverständigen klären lassen, nur durchs Tapezieren entsteht normalerweise kein Schimmel.


    Ich habe aber noch eine Frage zur grundsätzlichen Konstruktion. Sind Hausverwaltung und Vermiete dasselbe Unternehmen? Oder haben wir eine Hausverwaltung und einen vollkommen anderen Vermieter? Das ist wichtig, denn in zweitem Fall wäre die Hausverwaltung ohnehin nicht berechtigt, euch irgendetwas zu erlauben

  • Danke erstmal für die Antworten. Die Hausverwaltung ist zuständig für das Objekt, welches dem Vermieter gehört. Die Besprechen das mit dem Eigentümer und leiten das weiter an uns. Als wir eingezogen sind wurde uns das so nicht ganz geschildert. Zudem können wir kein Kontakt zum Eigentümer aufnehmen, da er die Hausverwaltung bevollmächtigt hat.

    LG