Gasanbieterwechsel in 2023 - Aufteilung Gaspreisbremse

  • Hallo Forum,


    ich zahle aktuell bei meinem Gasanbieter knapp 18 Cent/kWh und wollte jetzt - wie hier empfohlen - zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Es gibt ja derzeit Angebote für unterhalb der Preisbremse von 12 Cent.

    Die Frage ist nun: Wie wird bei einem solchen Anbieterwechsel innerhalb 2023 die Preisbremse mit den 80% verrechnet?


    Meine Befürchtung ist, dass hier der alte Anbieter einfach die 80% meines Verbrauchs aus 2022 anteilig (=linear) für die Monate bis zum Vertragsende berücksichtigt. Wenn ich also zum April 2023 wechseln würde, würden ja nur die Monate Januar-März mit dem höchsten Verbrauch (wegen Heizung) berechnet werden und ich würde dort natürlich weit über die anteiligen 80% des Gesamtjahres kommen. Müsste also relativ viel Gas zum realen Preis bezahlen.

    Und für die Monate April bis Dezember würde ich die Preisbremse quasi ungenutzt lassen, weil ich beim neuen Anbieter unter 12 Cent liege.


    Daher überlege ich nun, ob ich mit dem Wechsel bewusst noch bis zum Herbst warte. Dann "mittelt" sich der Verbrauch und ich müsste mehr von der Preisbremse profitieren. Oder ist das nicht so?


    Einziger Haken ist natürlich: bis zum Herbst könnten die Preise wieder teurer sein...

  • Siehe FAQs bei Eprimo:

    Zuständig für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags ist der Energieversorger, der Sie am 1. des jeweiligen Monats beliefert.

    Ab März 2023 gilt für Neukunden: Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen wir die Entlastung erst gewähren, wenn uns Informationen dazu vorliegen, wie viel Sie beim Vorversorger bereits von Ihrem Entlastungskontingent verbraucht haben. Das kann z. B. durch Vorlage der Abrechnung des Vorversorgers erfolgen.

    Die Preisbremse greift auch hier nur, sofern der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis über der Preisbremse liegt. Liegt er unterhalb des Deckels, gelten die vertraglichen Konditionen.

  • Danke für die Antwort!

    Ich habe leider immer noch nicht verstanden, wie nun in meinem Beispiel konkret von Januar bis März 2023 abgerechnet würde. Bei einem Wechsel würde der alte Anbieter ja irgendwann im April bereits abrechnen.


    Ich versuche es mal mit einem Beispiel:

    - Jahresverbrauch 15.000 kWh

    - davon 80% = 12.000 kWh

    - geschätzter realer Verbrauch Jan-März 7.000 kWh (also deutlich mehr als Durchschnitt für 3 Monate von 3.750 kWh)


    Wird das nun linear verteilt, d.h. 3 Monate nur á 1.000 kWh subventioniert (=12.000 / 12)?

    => 3.000 kWh á 12 Cent gedeckelt

    => 4.000 kWh á 18 Cent zum vollen Preis


    Oder werden hier tatsächliche historische Werte oder irgendwie sonst vermutete Verbrauchswerte für Jan - März berücksichtigt?


    Oder ist alles ganz anders? :/

  • Also ich bin kein Experte, aber meines Wissens nach zählen die tatsächlichen historischen Werte. Ich verstehe es so, dass bis 80 %, also wie in dem oberen Beispiel mit 12.000 kWh, der Preis auf 12 Cent/kWh gedeckelt ist. Es scheint in dem Gesetz keine Rolle zu spielen, in welchem Zeitraum der Verbrauch anfällt. D.h. wenn man die 12.000 kWh bereits bis Ende März verbraucht hat und zum 01. April den Anbieter wechselt, der evt. mit seinem Preis unter der Preisbremse liegt. Dann müsste man meines Veständnis nach die 12.000 kWh zu 12 Cent/kwh bekommen.

  • Hallo Zusammen,


    das scheint mir eine sehr interessante und wichtige Frage zu sein, die einige Gaskunden betreffen wird, da das ja doch sehr typisch ist: Aktuell hat man noch einen sehr hohen Gaspreis, den man durch Wechsel inzwischen unter die Gaspreisbremse bekommen könnte. Gleichzeitig hatte man aber am Jahresanfang (Winter/kalt) einen erhöhten Verbrauch. Teilt jemand die Einschätzung von Janda oder weiß es vielleicht sogar jemand ob Subvention auf die ersten 80% im Jahr oder je Abrechnungszeitraum bekommt? Oder kann jemand / kalaudio bereits einen Erfahrungsbericht abgeben?

  • Das Entlastungskontingent wird für das Kalenderjahr berechnet und kann genutzt werden, bis es aufgebraucht ist (siehe § 10 EWPBG). Um Mißbrauch auszuschließen, muss bei einem Versorgerwechsel dem neuen Versorger nachgewiesen werden, wieviel bereits in Anspruch genommen wurde (siehe § 24 EWPGG). Eigentlich ganz einfach und auch logisch. Allerdings ist die Frage inzwischen eher theoretischer Natur, denn wer jetzt wechselt, wird ja wohl für den Rest des Jahres sowieso unter der Subventionsgrenze liegen.

  • Danke an @R.F. !

    Ich habe inzwischen auch bereits "mutig" gewechselt und bin dann ab Mitte April beim neuen Anbieter (deutlich unter den 12 Cent).

    Falls es dann wider Erwarten Probleme bei der Schlussabrechnung geben sollte, werde ich berichten.

  • Vielen Dank @R.F.!

    Also die Befürchtung von kalaudio (und auch mir) ist halt, dass wenn man jetzt wechselt der bisherige Gasanbieter nicht den gesamten bisherigen Gasverbrauch (so dieser denn unter 80% der Prognose liegt) deckelt sondern weniger. Ja, die Argumentation von dir ( @R.F.) ist einfach und auch logisch, aber nur weil etwas einfach und logisch ist, heißt es ja leider nicht, dass das auch so gehandhabt wird / so im Gesetzt steht. Daher danke für die Quelle!


    Das scheint doch auch die Lösung für so manchen zu sein, dessen Prognose viel zu niedrig ist: Jetzt in einen Gastarif unterhalb der Preisbremse liegt wechseln und damit das (zu niedrige) Entlastungskontingent nur für den bisherige Verbrauch nutzen. (Vorausgesetzt man kann wechseln und die Prognose war nicht so niedrig, dass das Kontingent bereits jetzt schon aufgebraucht ist).

  • Andererseits lese ich den Finanztip Newsletter vom 31.03.2023 (hier bereits zitiert) doch wieder anders: Ich verstehe es so, dass nicht die ersten 80% gebremst werden, sondern dass es einen monatlichen Rabatt gibt.


    Beispiel:

    Ich zahle 0,20 Euro/kWh bei Jahresverbrauch=Prognose von 12.000 kWh (=100%) und könnte in einen Vertrag zu 0,10 Euro/kWh wechseln. Wenn dann die Preise für die ersten (verbrauchten) 9.600 kWh (=80%) auf 0,12 Euro/kWh gedeckelt werden (d.h. bis inkl. Oktober zahle ich 0,12 Euro/kWh und danach 0,20 Euro/kWh) so würde es sich anbieten, möglichst schnell zu wechseln (z.B. ab Mai):

    Monat Verbrauch Erste 80% Wechsel Mai Wechsel November
    Januar 2.500 300 € 300 € 300 €
    Februar 2.250 270 € 270 € 270 €
    März 1.750 210 € 210 € 210 €
    April 1.250 150 € 150 € 150 €
    Mai 250 30 € 25 € 30 €
    Juni 250 30 € 25 € 30 €
    Juli 250 30 € 25 € 30 €
    August 250 30 € 25 € 30 €
    September 250 30 € 25 € 30 €
    Oktober 500 60 € 50 € 60 €
    November 1.000 192 € 100 € 100 €
    Dezember 1.500 300 € 150 € 150 €
    Summe 12.000 1.632 € 1.355 € 1.390 €


    Wird dagegen (wie ich den Finanztip-Newsletter verstehe) mir jeden Monat, in dem ich 0,20 Euro/kWh bezahle einen Rabatt von 64 Euro gewährt, so sollte ich besser erst im Oktober wechseln:

    Monat Verbrauch Rabatt pro Monat Wechsel Mai Wechsel November
    Januar 2.500 436 € 436 € 436 €
    Februar 2.250 386 € 386 € 386 €
    März 1.750 286 € 286 € 286 €
    April 1.250 186 € 186 € 186 €
    Mai 250 -14 € 25 € -14 €
    Juni 250 -14 € 25 € -14 €
    Juli 250 -14 € 25 € -14 €
    August 250 -14 € 25 € -14 €
    September 250 -14 € 25 € -14 €
    Oktober 500 36 € 50 € 36 €
    November 1.000 136 € 100 € 100 €
    Dezember 1.500 236 € 150 € 150 €
    Summe 12.000 1.632 € 1.719 € 1.510 €
  • Ich war auch hin und hergerissen von den verschiedenen Aussagen hier, die bis auf die letzte hier von tB38 in #9 wohl teilweise unrichtig sind.

    Ich neige der Aussage von Finanztipp, schon früher mit Grafik und jetzt in dem Newsletter vom 31.03.23 zu, wonach der Entlastungsbetrag in der Abrechnung (natürlich auch für die Abschlagsberechnung) Monat für Monat angesetzt wird und gleich bleibt, wenn sich die Differenz AP - 12 bei Gas oder AP - 40 Ct bei Strom nicht ändert.

    Gleich bleibt Monat für Monat 1/12 der 80%Jahresprognose.

    Diese Menge kann man Monat für Monat verbrauchen, bis man wechselt.

    Damit ist auch die Aussage hinfällig, man, könne für den hohen Verbrauch von Januar bis März
    z.B. 8.000 kWh = 45 % des Jahresverbrauchs von 17.778 =100 %) die Ermäßigung ganz bekommen, bis die Sept22.80%Prognose verbraucht ist.

    Diese Erkenntnis habe ich hier begründet:

    Strompreisbremse - Strom & Heizung - Finanztip Forum