DRV: Angabe von Ausbildungszeiten + Nebenbeschäftigung

  • Hallo zusammen, vielleicht könnt ihr mir bei folgender Fragestellung behilflich sein:


    Ich habe mich in den vergangenen Wochen darum gekümmert, etwaige Unklarheiten bei meinen Beitragszeiten zur DRV zu klären. Hintergrund ist u.a., dass ich fast während meiner gesamten Studienzeit nebenher gearbeitet habe - zum größten Teil als studentische und wissenschaftliche Hilfskraft direkt an der Uni. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass für diese Zeit - in der immer sämtliche Informationen auch an die DRV weitergegeben wurden durch den Arbeitgeber - alle notwendigen Informationen für den Verlauf vorliegen müssten. Dem ist offenbar aber nicht so, wie ich jetzt einem Schreiben der DRV entnehme.


    In diesem werde ich nun aufgefordert, detaillierte (stundengenaue!) Angaben zur "Berücksichtigung von Zeiten einer schulischen Ausbildung sowie Zweiten einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme" zu machen. Im Kern soll wohl festgestellt werden, ob meine Nebenbeschäftigung zeitlich meine Studienzeiten überwogen haben oder nicht. Wenn ich es richtig verstehe, werden die Studienzeiten nur dann für die Rente angerechnet, wenn die für das Studium aufgebrachte (wöchentliche) Arbeitszeit die Beschäftigungszeit übertrifft.


    Ich bin nun 42 und soll das stundengenau für den gesamten Zeitraum von 2002 bis 2006 nachhalten, was natürlich etwas her ist. Selbst wenn ich anhand der alten Arbeitsverträge an der Uni noch die Beschäftigungszeiten rekonstruieren könnte, weiß ich nicht, wie ich meine für das Studium aufgebrachte Zeit nachweisen sollte. Es war ein Vollzeitstudium, mehr kann ich dazu heute nicht mehr sagen.


    Fragen für mich sind konkret: Müssen diese Angaben tatsächlich so genau sein? Wie sollte man das nach so langer Zeit rekonstruieren können? Und welche Vor-/Nachteile ergeben sich ggf. durch diese Angaben bzw. die Gewichtung der einen oder anderen Zeiten?


    Vielen Dank für Hinweise, Tipps, Anregungen!

  • Hallo.


    Die Angaben sind nach besten Wissen und Gewissen zu machen. Im Zweifel muss man schätzen, was überwogen hat.


    Wenn die Beschäftigung gegenüber dem Studium überwiegt, wird für den Zeitraum der Überschneidung nur die Beschäftigung berücksichtigt, im anderen Fall das Studium zusätzlich zur Beschäftigung. Studienzeiten werden aktuell nicht mehr rentensteigernd bewertet, daher ist der Unterschied zwischen beiden Varianten überschaubar. (Bei Interesse "beitragsgeminderte Zeiten" nachschlagen. Das hier zu erläutern, führt wohl zu weit.)


    https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/71.html

  • Klasse, ganz herzlichen Dank für die schnelle und kompakte Rückmeldung. Damit komme ich schon einmal weiter. Da es ein Vollzeitstudium war, würde ich jetzt einfach einen Durchschnittswert nehmen, der (meines Wissens) sowohl die Präsenz- als auch die eigenen Nacharbeitszeiten berücksichtigt. Die Beschäftigungszeiten versuche ich dann noch - soweit möglich - über die Arbeitsverträge zu ermitteln.