Unzulässige Bauspargebühren

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    besten Dank, dass Sie mich letztes Jahr darauf hingewiesen haben, die unrechtmäßigen jährlichen Gebühren von meiner BHW Bausparkasse AG zurück zu verlangen. Aus diesem Grund habe ich BHW sofort im November 2022 einen Brief geschrieben und eine nicht entgegenkommende Antwort erhalten, die ich Ihnen als Anlage in dieser Nachricht angehängt habe.


    Sollte ich mich an die Schlichtungsstelle "Verband der Privaten Bausparkassen", die mir BHW vorschlägt oder an einen Anwalt wenden?


    Danke für Ihre Mühe :thumbup:


    Mit freundlichen Grüßen <3


    K. Dünkel

  • Was hast Du denn seit November d.h. nach Erhalt von deren abweisender Antwort gemacht?
    Falls nichts - dann sind ggf bereits einige Ansprüche verjährt. Das muss man prüfen.

    Was jene Erklärung der BHW betrifft "nur AGBs ab 2017" hinterfrage ich, an welcher Stelle sich das BGH-Urteil konkret auf das Jahr 2017 bezieht bzw wie der Textlaut der Klage eigentlich war - ich finde das nicht im Detail im Internet.

    Ansonsten hinterfrage ICH schlichtweg - insofern das erste abweisende BGH-Urteil dazu im Frühjahr 2017 war - wann genau wurden die AGBs der BHW denn diesbezüglich geändert? Alle AGBs der BHW, die ich bisher online gefunden habe, wurden immer irgendwann im Sommer geändert - das wäre in dem Fall der Juni 2017! d.h. nachträglich ...

    Ich bin mir sicher, dass die Klageeinreichung gegen diese Gebühren lange vor Umbenennung in "Jahresentgelt" war - also trifft das Urteil sehrwohl auch auf die bis dahin einkassierte "Servicegebühr" zu (zudem identischer Unterpunkt in den AGBs und identischer Jahresbetrag!)


    https://www.anwalt.de/rechtsti…zurueckzahlen-206565.html

    Du kannst den Ombudsmann der Schlichtungsstelle auch per Email kontaktieren und online die Unterlagen als PDFs übersenden! Es folgt eine automatisch generierte Eingangsbestätigung!

  • Hat jemand Erfahrung mit Wüstenrot?
    Ich hatte letztes Jahr auch geschrieben mit Verweis auf die Schlichtungsstelle. Auf meine telefonische Anfrage im Januar wurde mir gesagt, dass Wüstenrot bis Ende Februar ihre Kunden anschreibt. Februar ist nun vorbei, Wüstenrot hat nicht geschrieben.

    Macht es Sinn, nochmal zu schreiben mit Hinweis auf Schlichtungsstelle?

  • So geht es mir bei der Wüstenrot auch, hab das gefühlt die zögern das weiter und weiter hinaus. Erst hieß es Ende Februar und gestern sagte man, dass es nicht klar ist wie lange die Bearbeitung noch dauert.

  • Hat jemand Erfahrung mit Wüstenrot?
    Ich hatte letztes Jahr auch geschrieben mit Verweis auf die Schlichtungsstelle. Auf meine telefonische Anfrage im Januar wurde mir gesagt, dass Wüstenrot bis Ende Februar ihre Kunden anschreibt. Februar ist nun vorbei, Wüstenrot hat nicht geschrieben.

    Macht es Sinn, nochmal zu schreiben mit Hinweis auf Schlichtungsstelle?

    Wüstenrot hat bei einem meiner Verträge "eingelenkt" und gutgeschrieben. Ein anderer Vertrag ist noch offen, da hatte ich aber erst zuletzt Gebühren zurückgefordert.

  • Aktueller Bericht von der Alten Leipziger BSK:
    Haben unverjährte Gebühren gutgeschrieben, Verjährte wurden abgelehnt

    Da aber zuvor Einredeverzicht für 2019 vereinbart wurde, wurde auch dies erstattet.

  • Newsletter aktuelle Urteile heute:


    https://www.anwaltsregister.de…AGB_unwirksam.d10197.html

    copy + paste:

    Wenn eine Klausel so wesentlich ist, dass der Vertrag ohne sie nicht hätte geschlossen werden können, kann dadurch der gesamte Kontrakt oder wenigstens ein Teil davon unwirksam werden. Da sich Unternehmen grund­sätzlich bei all ihren Verkaufs­abschlüssen auf dieselben AGB stützen, kann das gravierende Konsequenzen und mitunter extreme finanzielle Einbußen nach sich ziehen“

  • In unserem Fall hat die Schlichtungsstelle tatsächlich das Schlichtungsverfahren gegen die BHW eröffnet und nicht abgewiesen (Jubel!) - die BHW hat sich 4 Wochen Zeitverlängerung erbeten und die Stellungnahme angekündigt.

    Anfang 2023 hatte die BHW erneut ihre 12€ "Serviepauschale" für 2022 einkassiert - die musste also separat auch wieder widersprochen werden. Urspünglich hatte die BHW versprochen, das eben NICHT zu tun.

    Was ICH aber gänzlich übersehen hatte - wir Kunden dürfen ja "5% über den jeweiligen Basiszins" fordern. Jetzt habe ich mir erstmal die "Basiszinsen" der zurückliegenden Jahre per Suchmaschine geholt und muss alles nochmal komplett neu rechnen ... ächz ... Zinseszins inklusive Basiszinsveränderungen ...

    https://www.zinsen-berechnen.de/basiszinssatz/

  • Ich habe im November 22 den Musterbrief (Rückzahlung der Servicegebühren) zum BHW geschickt und im Januar 23 ein Absage bekommen. Da es nur um 60€ plus Zinsen ging, habe ich keine weiteren Schritte unternommen. Ende April habe ich jetzt aus heiterem Himmel einen Brief vom BHW erhalten. Nach erneuter Prüfung habe man entschieden, mir die Servicepauschalen zuzüglich Zinsen (66,29€) seit 2019 zu erstatten.

    Vielen Dank an Finanztip.

  • Danke, Tori, dass Du Dich (an)gemeldet hast. Hätte nicht jeder gemacht, dem ein Blick in den Finanztip mal geholfen hat. Und wenn es auch "nur" 2-stellig war.


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Update von hier: die BHW hat ohne Ankündigung spontan auf das in unserem Forderungsschreiben vom November 2022 mitgeteilte Bankkonto ca 80,00€ überwiesen.

    Keinerlei Rückmeldung der Schlichtungsstelle.

    Und ich fühle mich trotzdem von der BHW verar... und werde definitiv den Rest einklagen im Juni.

    Weil es eine Frechheit ist - und natürlich alle braven Kunden dankbar nicken - mehr als die Hälfte vom Geld einzubehalten. Krumen für die Hühner ... wir sind eben alle brav in der Schule erzogen worden.