Sehr geehrte Damen und Herren,
besten Dank, dass Sie mich letztes Jahr darauf hingewiesen haben, die unrechtmäßigen jährlichen Gebühren von meiner BHW Bausparkasse AG zurück zu verlangen. Aus diesem Grund habe ich BHW sofort im November 2022 einen Brief geschrieben und eine nicht entgegenkommende Antwort erhalten, die ich Ihnen als Anlage in dieser Nachricht angehängt habe.
Sollte ich mich an die Schlichtungsstelle "Verband der Privaten Bausparkassen", die mir BHW vorschlägt oder an einen Anwalt wenden?
Danke für Ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen
K. Dünkel