Hallo zusammen,
ich fahre mit dem Zug zum Arbeiten in die nächste große Stadt und nutze dort Leihräder und E-Scooter für den Weg vom Bahnhof zum Büro. Kann ich die Kosten für die Räder und Scooter (teils Abo, teils Einzelfahrten) als Fahrtkosten "Öffentliche Verkehrsmittel" in der Einkommenssteuererklärung absetzen? Ein U-Bahnticket für den Weg könnte ich ja auch absetzen.
Vielen Dank für alle Antworten!
meisterhell