Kosten für Mieträder&E-Scooter als Fahrtkosten

  • Hallo zusammen,


    ich fahre mit dem Zug zum Arbeiten in die nächste große Stadt und nutze dort Leihräder und E-Scooter für den Weg vom Bahnhof zum Büro. Kann ich die Kosten für die Räder und Scooter (teils Abo, teils Einzelfahrten) als Fahrtkosten "Öffentliche Verkehrsmittel" in der Einkommenssteuererklärung absetzen? Ein U-Bahnticket für den Weg könnte ich ja auch absetzen.


    Vielen Dank für alle Antworten!

    meisterhell

  • Wenn du Arbeitnehmer bist, ist es völlig wurscht, was du wofür bezahlst. Es wird die Entfernungspauschale pro km Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsort angesetzt. Falls etwas anderes gelten sollte, musst du schon etwas detailliertere Angaben machen.

  • Du kannst doch einfach die Kilometer absetzen. Ob du an Ende mit bus/Bahn/Auto/scooter/zu Fuß/Schiff fährst/gehst ist irrelevant.


    Jede Fahrt konkret zu belegen könnte ohne Abos auch sehr anstrengend werden.

  • Wenn die tatsächlichen Ticketkosten höher als die Pendlerpauschale sind, dann gelten diese. Das ist bei mir der Fall schon alleine mit den Zugtickets. Also ist es schon relevant, ob auch die Leihräder Kosten gelten.