Hilfe ..Steuerbescheid falsch/ falsche Abrechnung

  • Hallo,


    ich brauche dringend Rat.


    Im Jahre 2021 hatte ich zwei Arbeitgeber.

    Für Arbeitgeber A habe ich vier Monate gearbeitet und für Arbeitgeber B die restlichen acht Monate.


    Beim Arbeitgeber A war ich Werkstudentin und ein Monat Vollzeit. Beim Arbeitgeber B war ich Vollzeit angestellt.


    Vom Arbeitgeber A habe ich leider keine Lohnbescheinigung erhalten und der Kontakt verlief leider sehr unfriedsam.

    Ich habe nur Lohnabrechnungen für die vier Monate erhalten. Als Werkstudentin habe ich auf Stundenbasis mal mehr mal weniger verdient - je nachdem wie viel Uniarbeit mir Zeit eingenommen hat.


    Ich habe dann eine Einkommensteuererklärung 2021 abgegeben (Gesamtjahresbrutto 25.000) Dort habe ich auch angegeben, dass ich keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe sondern nur die Abrechnungen und habe soweit alle Brutto Einträge aus den Abrechnungen angegeben.


    Dann kam der Steuerbescheid und ich erhielt eine Rückerstattung von 1.200€.

    Doch im Bescheid war das Jahresbrutto anders, als ich es angegeben habe. Es war weniger.. (22.000€) ich rief beim Finanzamt an und die nette Sachbearbeiterin erklärte mir, dass mein Arbeitgeber A zwei Monate nicht übermittelt hat an das Finanzamt. Ich wurde stutzig und hab meine Kontoauszüge nochmal mit meinen Abrechnungen verglichen. Und mir fiel auf, dass einige Dinge in den Abrechnungen nicht stimmten. Ich habe Essenzuschüsse monatlich erhalten (70-100€). Diese waren nirgends in der Abrechnung vorhanden und auch die ausgezahlten Netto-Beiträge waren falsch. Auf meinem Konto waren dann ca. 300-400€ mehr Netto als auf den Abrechnungen. Panisch schrieb ich eine Mail an das Finanzamt und erklärte, dass auch die Abrechnungen die mir vorliegen falsch sind und ich gerne das Geld zurückzahlen möchte (die Steuern). Ich schrieb in der Mail die Nettosummen aus meinem Konto die Summen der Essenszuschüsse und wartete. In der Zwischenzeit kontaktierte ich Arbeitgeber A und sagte ihm, dass die Nettosummen nicht stimmen .. und die Abrechnungen falsch sind. Dieser antwortete mir nur unfreundlich „ Leider ist es deine Pflicht, deine Abrechnungen sofort zu kontrollieren und diesen dann binnen 3 Monaten zu widersprechen“. Vom Finanzamt kam dann die Rückmeldung, dass sie meinem Einspruch nicht wahrnehmen können und ob ich diesen zurücknehmen möchte. Als Grund haben Sie folgendes angegeben: Das Finanzamt muss zunächst den übermittelten Daten des Arbeitgebers A vertrauen und darauf basiert meine Veranlagung.


    Ich bin verzweifelt..


    1. Soll ich den Einspruch zurücknehmen?

    2. Habe ich mich strafbar gemacht, weil ich die Abrechnungen nicht kontrolliert habe?

    3. Welche Strafen erwarten mich nun?

    4. Mir ist bewusst, dass ich Geld dem Finanzamt irgendwann nachzahlen muss.. aber kommen da noch Zinsen dazu und Geldbußen?


    Ich bitte um Hilfe, ich bin so verzweifelt..

  • 1. Soll ich den Einspruch zurücknehmen?

    Würde ich machen, Einsprüche die eingelegt wurden um mehr zu bezahlen sind wahrscheinlich sowieso eher ganz, ganz selten.


    2. Habe ich mich strafbar gemacht, weil ich die Abrechnungen nicht kontrolliert habe?

    Nein, natürlich nicht. ich kenne kein Gesetz in dem eine Strafe für das Nicht-Kontrollieren der Lohnabrechnung vorkommt.


    3. Welche Strafen erwarten mich nun?

    Keine.


    4. Mir ist bewusst, dass ich Geld dem Finanzamt irgendwann nachzahlen muss.. aber kommen da noch Zinsen dazu und Geldbußen?

    Naja, irgendwann ist der Bescheid rechtskräftig, du hast alles getan um auf den falschen Sachverhalt hinzuweisen, ich wüsste jetzt nicht warum da Zinsen oder Geldbußen anfallen sollten. Ich glaube noch nicht mal, dass Du was nachzahlen musst.

  • Der Einspruch dürfte sogar als unzulässig zurückgewiesen werden, weil jemand, der Einspruch einlegt, weil gerne mehr gezahlt werden möchte, als festgesetzt wurde, durch die geltend gemachte Fehlerhaftigkeit des Bescheids nicht beschwert ist.


    Im übrigen hat das Bundesfinanzministerium ein Konto bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet, auf das alle, denen die Steuern zu niedrig sind, freiwillig einzahlen dürfen, was sie für angemessen halten: IBAN DE17 8600 0000 0086 0010 30. Siehe hier.

  • Volle Zustimmung. Falsche Lohnabrechnung ist primär ein Problem für den Betrieb und nicht für den Mitarbeiter. Nimm den Einspruch zurück, lassen den Bescheid rechtskräftig werden, freu Dich darüber und auch, dass Du mit dem Saftladen Arbeitgeber A nichts mehr zu tun hast :)

  • Ja, der schlampige Arbeitgeber bekommt bei der nächsten Lohnsteueraußenprüfung die Rechnung und damit ist dann allen gedient.

  • Das Finanzamt muss zunächst den übermittelten Daten des Arbeitgebers A vertrauen und darauf basiert meine Veranlagung.

    Vielmehr entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ‑‑und ist daher nicht klärungsbedürftig‑‑, dass die Lohnsteuerbescheinigung lediglich einen widerlegbaren Beweis im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erbringt und somit bei der Veranlagung keine Bindung an ihren Inhalt besteht (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 36/96, BFH/NV 2002, 340; vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BFHE 220, 124, BStBl II 2008, 434; BFH-Beschluss vom 7. Februar 2008 VI B 110/07, BFH/NV 2008, 944).


    Die Aussage des FA ist also mal wieder völlig falsch.


    Aber der Arbeitgeber haftet für die Lohnsteuer. Chaos hat man eher, wenn der Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer abgeführt hat. Unterlagen trotzdem aufheben und abwarten.

  • Hallo zusammen,


    lieben Dank für eure Hilfe. Ich bin ehrlich es beruhigt mich so sehr das zu hören, da ich mir seit Tagen den Kopf zerbreche. Ich hab einfach in der Mail ans Finanzamt angegeben, dass die Nettobeiträge falsch waren und ich auch Essenszuschuss erhalten habe. Ich glaube das reicht oder? Einige schrieben man müsste eine korrigierte Steuererklärung hinschicken aber ich weiß ehrlich gesagt nicht wohin das kommt oder reicht die Mail?