Übertragung Anteil an Eigentumswohnung - aber wie?

  • Folgender Fall: Ein Ehepaar ist langjähriger Eigentümer einer Eigentumswohnung (ETW) zu jeweils 50%. Das ist im Grundbuch so eingetragen. Nun will einer der beiden Ehepartner seine 50% künftig nicht mehr selbst haben, und er will diese 50% an seinen Ehepartner abgeben, so daß dieser dann Alleineigentümer mit 100% wird.

    Fragen: 1. Wie ist das Procedere, welche Schritte sind nötig? 2. Ist das mit Kosten verbunden, und wenn ja: mit welchen?

  • Dazu berät der Notar, ohne den geht es nämlich nicht. Ja, das ist mit Notar- und Grundbuchkosten verbunden, die sind aber fix (also nicht verhandlungssache) und orientieren sich am Wert der Wohnung. Der Notar würde auch auf mögliche Schenkungssteuern und Erbschaftssteuern hin beraten. Einfach bei einem Notar einen Termin ausmachen, alles weitere kommt von dort.

  • Hallo Stony,


    ohne in die Nähe von Rechtsberatung zu kommen (kann und darf hier keiner), kann man aber schon ein paar allgemeine Hinweise zum Vorgehen geben.


    Der eine Ehepartner kann dem anderen die Hälfte schenken oder verkaufen. Bei ersterem fällt Schenkungssteuer an, wenn die Hälfte mehr als 500k wert ist. Bei Kauf muss der Käufer natürlich über so viel Eigenkapital verfügen. Dann gibt es noch die Kombination davon, die sog. gemischte Schenkung. Die zivilrechtliche Stellung der Ehegatten – Zugewinngemeinschaft oder anderes – und ggf. frühere Schenkungen oder Bindungen durch ein Testament spielen auch noch eine Rolle.

    Auf jeden Fall muss ein Vertrag über den Übertrag eine Immobilie vom Notar aufgesetzt werden.

    Der Notar würde auch auf mögliche Schenkungssteuern und Erbschaftssteuern hin beraten.


    Der Notar weist ggf. nur auf Schenkungs- und Erbschaftsteuer hin. Eine „Beratung“ dazu macht er nicht; darf er nicht.


    Je nach dem, wie kompliziert Sie den Fall zivil- und steuerrechtlich einschätzten, wäre ggf. die vorherige Beratung durch einen auf Immobilien- und Steuerrecht spezialisierten Anwalt empfehlenswert, der auch einen Vertragsentwurf erstellen kann (ist nicht ganz billig aber gut angelegtes Geld). Wenn es aber eine einfache Konstruktion ist (z.B. Zugewinngemeinschaft, Schenkung deutlich unter 500k, keine Beschwernisse durch Testamente o.ä.) können Sie auch direkt zum Notar gehen. Der restliche Ablauf, wann Sie wem gegenüber welche Erklärung abgeben und welche Gebühren bezahlen müssen, läuft automatisch. Die melden sich.


    Mit dickem Daumen können Sie so ca. 2% des Schenkungs-/Verkaufswertes für Notar- und Grundbuchgebühren rechnen. Im Internet finden Sie genauere Rechner.


    Gruß Pumphut