Photovoltaikanlage

  • Hallo liebes Finanztip Team,

    seit dem 01.01.2023 entfällt ja nun die Mehrwertsteuer bei einer PV-Anlage.


    Die Angebote die ich erhalten habe sind immer inkl. der Lohnkosten (sind nicht extra genannt) und mit Mehrwertsteuer.

    Entfällt die Mehrwertsteuer auch auf die Lohnkosten oder müssen diese extra aufgeführt werden, für das Finanzamt?


    Gruß Uwe Alpers

  • Entfällt die Mehrwertsteuer auch auf die Lohnkosten oder müssen diese extra aufgeführt werden, für das Finanzamt?

    Moin Uwe Alpers...

    und willkommen im FT-Forum. Da das liebe Finanztip Team hier naum mitliest und -schreibt, solltest du solche Fragen doch besser per Email ans FT-Team schicken.


    Darüber hinaus darf ich dich darüber in Kenntnis setzen, dass Steuerfragen immer am 30. und 31. Februar geklärt werden.


    Doch nun zu deiner Frage: Die Mehrwertsteuer auf Lohnkosten entfällt nur bei Grauarbeit ;)


    LG

    John

  • Die Mehrwertsteuer entfällt für die Komponenten (Module, Wechselrichter, etc.) und die Montage. Lohnkosten sind also auch befreit.

    Dass die Betriebe noch Mehrwertsteuer ausweisen, wundert mich. Solange sie gesondert ausgewiesen ist, sehe ich aber kein großes Problem, da du einen Preis ohne Mehrwertsteuer im Angebot hast und dich später darauf beziehen kannst. Für die Unternehmen ist das ohnehin linke Tasche, rechte Tasche, da sie selbst Nettopreise zahlen

    Wichtig ist aber, dass du nur den Preis ohne Märchensteuer zahlst. Früher wurde mit MwSt. bezahlt und diese vom Finanzamt zurückgeholt. Das ist nach dem aktuellen System nicht mehr möglich, da diese nur noch zu 0% existiert