Selbstständigkeit Witwerrente Beihilfe PKV

  • Hallo zusammen,


    leider ist meine Frau kürzlich verstorben. Sie war Landesbeamtin in Hessen und behilfeberechtigt und somit in einer PKV. Ich selbst bin hauptberuflich selbstständig (53 Jahre alt) und freiwillig in der GKV (Sohn ist familienversichert).


    Ich werde Witwergeld beziehen, mein Sohn Halbwaisenrente.


    Ich habe bereits gelernt, daß ich auf die Beihilfe verzichten kann, wenn ich mich anderwertig versichere. Stimmt es, daß dies ein einmaliger Vorgang ist? Also einmal verzichtet, immer verzichtet?

    Wenn ich mich dazu entascheide eine Restkostenversicherung in einer PKV abzuschliessen, dann kann ich doch die GKV kündigen, oder? Ist dann aber der Weg zurück versperrt? Oder kann ich später, auch nach 55 Jahren, noch auf die Beihilfe verzichten, dann keine PKV mehr benötigen und mich dann in der GKV wieder freiwillig versichern? Was ist wenn durch Aufnahme einer Beschäftigung eine Versicherungspflicht entsteht in der GKV? Dann habe ich doch eine Doppelvericherung, solang ich Beihilfe möchte, oder?


    Viele Fragen ich weiss, aber vierlleicht ginbt es den einen oder anderen Experten hier.

  • Hallo Luceafarul

    mein Beileid zum Tod Deiner Frau, aber auch Willkommen im Forum.


    Eine recht komplexe Fragestellung Witwerrente, KV und Beihilfe, obendrein noch die hessische.

    Ich würde Dir dazu raten, einen Honorar-Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 Gewerbeordnung in Anspruch zu nehmen.


    Zur Frage "Rückkehr" in die GKV, wenn Du jetzt kündigst: M. E. allenfalls dann, wenn Du noch vor Vollendung des 55. LJ eine versicherungspflichtige Beschäftigung eingehst.


    Weiteres ergibt sich noch; das wird nicht die einzige Antwort auf Deinen Beitrag bleiben.


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt