Transfergebühren (CHF =>EUR) von der Steuer absetzen?

  • Hallo zusammen,


    folgende Situation: ein Arbeitnehmer arbeitet in CH, lebt aber in DE. Will heißen, es geht um einen klassischen Grenzgänger. Der Arbeitgeber überweist das Gehalt in CHF auf dessen schweizer Konto.


    Meine Frage: Können Grenzgänger Transfergebühren (wie sie bspw. bei Wise entstehen) von der Steuer absetzen?


    Vielen Dank euch und Grüße

  • Kann ich mir nicht vorstellen, dass das jemals möglich wird. Vllt kannst Du mit deinem Bankster über die Umtauschgebühren verhandeln, da ja wiederkehrende Beträge anfallen. Über das Jahr kommt ja einiges zusammen.

    In der Schweiz kann man jedoch pauschale Bankgebühren wie Depotgebühren absetzen. Es macht daher vllt Sinn, ein Bankpaket mit etwas mehr Grundgebühren, aber weniger Transaktionskosten zu wählen.

  • Ich mache das exakt seit drei Jahren so und die Gebühren wurden bisher immer als Werbungskosten anerkannt - nebst den vollen Kosten für das Schweizer Konto. Als Verwendungszweck nehme ich immer "Gehalt".


    Bei Wise kannst du dir hier einen Export ziehen:

    https://wise.com/history/


    Das mache ich immer für ein komplettes Kalenderjahr, schmeiße ein paar unnütze Spalten raus und lege das so als Beleg der Steuererklärung bei.


    Letztendlich hängt's natürlich vom Finanzamt und Sachbearbeiter ab, ob das durchgeht. Aber letztendlich sind es ja Kosten, die nur dadurch entstehen, dass man den Job (in der Schweiz) hat.

  • Streng genommen können die Kosten für den Erhalt der Gehaltszahlungen abgesetzt werden, also die Kosten für Unterhaltung des Gehaltskontos und für die Zahlungen von Seiten des Arbeitgebers. Nicht berücksichtigungsfähiges Privatvergnügen sind die Kosten für die Verwendung des Gehalts (Überweisungen, Lastschriften, Auszahlungen). Danach dürften die Transferkosten nicht absetzbar sein. Aber wie genau das genommen und überhaupt hinterfragt wird, hängt natürlich immer vom Sachbearbeiter ab. Und vielleicht sieht es ja mancher auch pragmatisch. Wenn der Arbeitnhmer ganz in die schöne Schweiz umziehen würde, hätte der deutsche Fiskus erst recht das nachsehen.

  • Wenn das Konto einzig für Einzahlung von AG und Weiterleitung des Geldes nach D. verwendet wird, dann würde ich von 100% Werbungskosten ausgehen. Das Konto dient dann ausschließlich dem Broterwerb.

  • Wenn das Konto einzig für Einzahlung von AG und Weiterleitung des Geldes nach D. verwendet wird, dann würde ich von 100% Werbungskosten ausgehen. Das Konto dient dann ausschließlich dem Broterwerb.

    Das mit dem Konto ist ja eher unstrittig. Es geht hier konkret um separat ausgewiesene Gebühren für den Transfer des Geldes durch Verwendung eines dritten Dienstleisters.