Bescheid über Grundsteurwert

  • Hallo,


    aufgrund des Ratgebers war ich als steuerrechtlicher Laie - fast vollständig - in der Lage, die mir zugegangenen Bescheide auf Richtigkeit zu überprüfen.

    Es sind folgende 2 Punkte geblieben, in denen ich noch Ihre Hilfe benötigte:

    1. die Anlage 40 zur Ermittlung des Grundstückwertes unterscheidet zwischen Wohnungseigentum und Mietwohngrundstück und legt für Mietwohngrundstück einen geringeren Multiplikator zugrunde. Bei mir geht es um eine Eigentumswohnung, die vermietet ist. Ist meine Eigentumswohnung ein Mietwohngrundstück, für die ein geringerer Multiplikator gilt?


    2. Bei der Prüfung des Mindestwertes wird im Bescheid das Ergebnis aus 75% (des Bodenwertes vor Abzinsung) dem Bodenwert vor Abzinsung hinzugerechnet und ergib den Grundsteuerwert . Im Ratgeber ist dazu ausgeführt: "Prüfung des Mindestwerts: Nun wird nur noch kontrolliert, ob 75 Prozent des Bodenwerts vor Abzinsung vielleicht doch mehr sind als der eben berechnete Grundsteuerwert. Wenn das so sein sollte, dann ist dieser Wert der Grundsteuerwert."

    Das könnte bedeuten (wenn mein Interesse an einem geringen Wert berücksichtig), dass das Ergebnis der Multiplikation Bodenwert vor Abzinsung X 75% = der endgültige Bodenwert ist.