Energiepreisbremse bei Fernwärme

  • Hallo liebe Experten,


    ich benötige mal Hilfe und komme irgendwie nicht wirklich weiter.

    Habe versucht mich irgendwie im Netz zu belesen, jedoch verwirrt es noch mehr.

    Jetzt zu meiner Herausforderung:

    Wir leben in einem Haus wo wir durch Fernwärme / Nahwärme versorgt werden.

    Jetzt haben wir ein Schreiben von unserem Anbieter erhalten, in dem Informationen zur Energiepreisbremse erhalten haben.

    In diesem wird eine Verbrauchsprognose von 7055 MWh ( 5644MWh Entlastungskontigent) angegeben. Dies kommt mir sehr gering vor. Wird nicht der Verbrauch vom September 2021 (Zählerstand: 29918 MWh) bis September 2022 ( Zählerstand 39069MWh) angerechnet und da würde ja die Verbrauchsprognose 9151MWh (Sep. 2022 - Sep. 2021) belaufen. Damit wären doch 7320 gedeckelt oder?

    Habe ich da die aktuellen Informationen falsch verstanden oder denke ich da falsch?


    Jetzt zum 2 Problem:

    Unser Anbieter rechnet seinen Arbeitspreis - die Gaspreisbremse.

    Dachte immer der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs werden nur mit 9,5 Cent pro Kilowattstunde berechnet ( 1 MWh 95€)

    Die Rechnung von unserem Anbieter lautet wie folgt:

    5644 MWh x (474,95€ / MWh (Arbeitspreis) - 95€ / MWh (Energiepreisbremse)

    Werde auch mal alles Anhängen, an diese Frage.

    Gerne kann ich noch nötige Infos zusammensuchen.


    Falls ich richtig liege, habt ihr einen Tipp was ich nun tun kann?


    Ich hoffe ihr könnt mir bei meinen Fragen helfen.
    Vielen Dank schon mal dafür.:)

  • Hallo Rocado101,


    einmal vornweg. Bitte prüfen Sie die von Ihnen angegebenen Maßeinheiten und Dimensionen des Wärmeverbrauchs.

    Habe ich da die aktuellen Informationen falsch verstanden oder denke ich da falsch?

    Haben Sie. Maßstab ist nicht der konkrete Verbrauch in einer definierten Zeiteinheit sondern die Prognose über einen Jahresverbrauch, die der Lieferant im September 2022 vorliegen hatte. Das Wort Prognose beinhaltet denklogisch, dass der Betrachtungszeitraum vor dem September 2022 enden musste. Der Gesetzgeber definiert aber nicht explizit, wie der Zeitraum genau aussehen muss. Es kann also sein, es wird ein Jahr von September 2021 bis August 2022 angesetzt oder auch von Januar bis Dezember 2021 usw. Üblicherweise wird wohl die letzte Abrechnungsperiode vor dem September 2022 herangezogen. Sie müssten also als erstes herausfinden, welchen konkreten Abrechnungszeitraum Ihr Versorger für die Verbrauchsprognose herangezogen hat.

    Unser Anbieter rechnet seinen Arbeitspreis - die Gaspreisbremse.

    Dachte immer der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs werden nur mit 9,5 Cent pro Kilowattstunde berechnet ( 1 MWh 95€)

    Ihr Versorger rechnet nach den Vorgaben des §15 EWPBG. Sie sind wie viele andere auch auf die Medien hereingefallen.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,
    vielen Dank erstmal für eine Antwort.

    Werde nochmal die Maßeinheiten prüfen. Bei der Berechnung musste noch ein Komma gesetzt werden.

    Sie haben Recht mit dem Zeitraum und genau das macht es für mich so schwierig. Hatte mit dem Anbieter telefonisch gesprochen, jedoch konnte/wollte er mir darüber keine Auskunft geben.

    Antwort war kurz und knapp: IST SO und wird nicht geändert.

    Den §15 EWPBG kannte ich noch nicht, muss mich dazu nochmal belesen.


    Gruß Rocado101

  • Hallo Pumphut,

    habe mal versucht den §15 EWPBG zu verstehen und ich finde den Fehler nicht.

    Selbst bei Finanztip wird so gerechnet, siehe Foto im Anhang.

    Quelle: https://www.finanztip.de/gaspreisvergleich/gaspreisbremse/

    Mein Anbieter verlangt 47,495 Cent von uns und zieht dann 9,5 Cent Bremse ab.

    Richtig nach meinem Verständnis wäre das man den Preis auf 9,5 Cent deckelt.


    Gruß Rocado101

  • Hallo Rocado101,


    die Rechnung nach den §15-17 geht m.E. so:


    Differenzbetrag nach § 16: 47,495 ct/kWh – 9,5 ct/kWh = 37,995 ct/kWh


    Entlastungskontingent nach § 17: 7.055 kWh x 0,8 = 5.644 kWh


    Entlastungsbetrag nach § 15: 5.644 kWh x 0,37995 €/kWh = 2.144,44 €/a


    Entlastungsbetrag pro Monat 2.144,44 €/a /12 = 178,70 €/Monat.


    Um diese 178,70 Euro müsste sich Ihre monatliche Abschlagszahlung reduzieren.


    Wenn Sie die richtigen Werte in den Finanztip- Rechner eingeben (Jahresverbrauch Fernwärme 7.055 kWh, Arbeitspreis 47,495 ct/kWh und Einsparung 0%) kommen Sie exakt auch auf die 178,70 Euro pro Monat.


    Ihr Versorger berechnet Ihnen lt. der mitgelieferten Auszüge eine Entlastung von brutto 178,00 Euro. Wo ist das Problem?


    Gruß Pumphut

  • 47,5c/kWh Fernwärme? Wow. Da ist es ja billiger, sich einen Heizlüfter hinzustellen.

    Ja das leider so, sie haben vollkommen Recht mit dem Heizlüfter. Jedoch ist es bei den Fernwärmeverträgen nicht erlaubt, man darf maximal einen Kamin nutzen. Persönlich kann ich Fernwärme nicht empfehlen. Man ist 10 Jahre nach Abschluss dort gebunden, danach sind es immer 5 Jahre. Selbst bei Preiserhöhungen können sie hier nicht kündigen. <X

  • Anschlusszwang ist bei Wärmenetzen üblich, da sich sonst der Aufwand nicht wirklich amortisiert. Aber gerade in Kombination mit dem Anschlusszwang halte ich diesen Preis für sittenwidrig. Üblich wäre ja eher um die 10c, in der aktuellen Situation wäre vielleicht 15c noch ok. Aber das Dreifache?

    Ich würde mich auf jeden Fall in der Hinsicht beraten lassen

  • Hallo Pumphut,:)


    ich habe mir gestern Abend mal Zeit gelassen und alles genau gelesen.

    Sie haben vollkommen Recht mit Ihren Aussagen, nochmal vielen Dank für die super Erklärung.:thumbup:

    Zu den Thema Prognose des Jahresverbrauchs war ich auch erfolgreich.

    Wie sie richtig geschrieben haben ist die Prognose im September 2022 ausschlaggebend, so steht es auch im Gesetz.

    Habe dann mal meine Unterlagen geprüft und ein Schreiben vom September 2022 gefunden, in dem die Prognose vom Anbieter steht.

    Dort wird eine Prognose von 11,460 MWh angeben und ist weit von den 9151MWh entfernt.

    Darauf hin habe ich das Dokument an Engie gesandt, mit der bitte dies zu ändern.

    Zwischenzeitlich hat Engie sich gemeldet und mir mitgeteilt, das sie es nicht ändern wird.

    Haben Sie einen Tipp für mich, was ich jetzt am besten tun sollte?

    Würde persönlich die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle einschalten, so wie es im Newsletter von Finanztip steht.

    Gruß

    Rocado101

  • Anschlusszwang ist bei Wärmenetzen üblich, da sich sonst der Aufwand nicht wirklich amortisiert. Aber gerade in Kombination mit dem Anschlusszwang halte ich diesen Preis für sittenwidrig. Üblich wäre ja eher um die 10c, in der aktuellen Situation wäre vielleicht 15c noch ok. Aber das Dreifache?

    Ich würde mich auf jeden Fall in der Hinsicht beraten lassen

    Hallo LebenimSueden, :)

    das sehe ich genauso wie Du.

    Ich war damals schon bei der Verbraucherzentrale und da konnte man mir nicht wirklich helfen.

    Hast Du oder andere einen Tipp für mich, was ich noch tun kann?

    Habe mal gehört, das man sowas beim Kartellamt melden kann.

    Hat da jemand irgendwelche Erfahrungen?


    Gruß

    Rocado101

  • Also, ich zahle bei Fernwärme 225 Eur / MWh also 22,5ct/kWh.

    Das finde ich schon ganz schön teuer, aber 47ct... Hui!


    Oder andersrum: Bei Dir lohnt sich die Preisbremse ja richtig! 8)

    Hallo itschytoo, :)

    ja du hast Recht das es sich hier lohnt mit der Preisbremse.

    Deswegen kämpfe ich ja aktuell mit der Verbrauchsprognose, da diese viel zu tief gewählt wurde.

    Es ist schlimm das solche Firmen uns "alle" viel Geld kosten, da wir alles als Steuerzahler zahlen dürfen.

    Die Firma kauft einen großen Teil am EEX Markt ein, wir wissen ja alle wie die aktuellen Preise aussehen. ;)


    Gruß

    Rocado101

  • Erfahrung habe ich zum Glück keine. Wärmenetze sind in der Theorie eine tolle und effiziente Sache. In der Praxis hat man es immer mit Monopolstrukturen und den damit kommenden Problemen zu tun. Entsprechend müsste hier entweder die Bundesnetzagentur oder das Kartellamt zuständig sein, den Missbrauch dieser Monopolstruktur zu verhindern. Entsprechend würde ich mich dort einfach mal durchtelefonieren, schon aus Prinzip. Preisbremsen enden ja auch irgendwann wieder.

  • Erfahrung habe ich zum Glück keine. Wärmenetze sind in der Theorie eine tolle und effiziente Sache. In der Praxis hat man es immer mit Monopolstrukturen und den damit kommenden Problemen zu tun. Entsprechend müsste hier entweder die Bundesnetzagentur oder das Kartellamt zuständig sein, den Missbrauch dieser Monopolstruktur zu verhindern. Entsprechend würde ich mich dort einfach mal durchtelefonieren, schon aus Prinzip. Preisbremsen enden ja auch irgendwann wieder.

    Finde ja auch Fernwärmenetze an sich gut, jedoch passen die Gesetze nicht.
    Es kann ja nicht sein das man willkürliche Preise ansetzt und diese nicht mal richtig begründen kann. Zu den Thema habe ich echt viel hin und her geschrieben, jedoch kaum eine vernünftige Antwort erhalten.

    Sie sprechen mir aus der Seele " schon aus Prinzip, genau das werde ich jetzt auch tun.

    Ich hatte schon versucht nach §3 Abs 2 AVB Fernwärme zu kündigen.

    Da wir eine Photovoltaikanlage aufs Dach bekommen und diese mit einer 5 KW Wärmepumpe betreiben wollten.

    Die Antwort, habe ich auch mal angehangen.

    Der Vertrag lief schon 10 Jahre und dann wurde er um 5 Jahre verlängert.;(

    Hat hier jemand einen Tipp für mich? :)


    Gruß

    Rocado101

  • Hallo Rocado101,

    Dort wird eine Prognose von 11,460 MWh angeben und ist weit von den 9151MWh entfernt.

    Darauf hin habe ich das Dokument an Engie gesandt, mit der bitte dies zu ändern.

    Zwischenzeitlich hat Engie sich gemeldet und mir mitgeteilt, das sie es nicht ändern wird. Haben Sie einen Tipp für mich, was ich jetzt am besten tun sollte?

    Einen richtig guten Rat habe ich leider nicht. So wie ich die Rechtslage sehe, hat der Gesetzgeber die Festlegung der Verbrauchsprognose letztendlich der Willkür des Versorgungsunternehmens überlassen. Ob aus Nachlässigkeit oder Absicht, wage ich nicht zu bewerten.


    Selbstverständlich könnten Sie die Verbraucherzentrale konsultieren. Die Schlichtungsstelle Energie anzusprechen, wäre auch noch eine Möglichkeit.


    Gruß Pumphut

  • Habe jetzt mit dem Kartellamt gesprochen und sie haben sich den Sachverhalt notiert.

    Sie meinten, das sie froh sind wenn sich Verbraucher melden.

    Man sagte auch das die Firma Engie in letzter Zeit schon öfters aufgefallen ist und es gegeben falls prüft.
    Also alle die betroffen sind, bitte dort anrufen beim Kartellamt. :)

  • Danke Pumphut für deine Info. :)
    Ich werde dann mal berichten wie es gelaufen ist.

    Vielleicht hilft es ja den einen oder anderen. :)

  • So mal ein kleines Update zu meiner Geschichte, es geht aktuell um den Preis von 474,95€ / MWh (Arbeitspreis).

    Wir haben eine Gruppe gebildet und für alle betroffenen Eigentümer ein Schreiben erstellt.

    Was wir nun an das Kartellamt übergeben. Wir haben festgestellt, das es schon erfolgreiche Maßnahmen gegen die Anbieter von Fernwärme gibt und die Kunden entschädigt wurden.

    Zwecks Verbrauchsprognose, gibt es bis heute keine Rückmeldung.

    Werde von den nächsten Schritten mal berichten.