Keine Mehrwertsteuer auf PV Anlage

  • Hallo

    Ich bekomme eine PVT-KOLLEKTORANLAGE

    von Solink-Consolar. Dies ist keine reine PV-Anlage sondern eine PV mit Solar-Thermischer Wärmegewinnung.


    Muss ich für die Platten Mehrwertsteuer bezahlen???

    Gruß

  • Also im Gesetz steht das:


    https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html


    "Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

    1.

    die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;"


    Letztendlich ist auch nicht die Frage, ob du MwSt. zahlen musst, sondern ob der Verkäufer der Anlage dafür Umsatzsteuer abführen müsste oder nicht und diese dann dir gegenüber mit 0% ausweist, wenn keine anfällt. Letztendlich muss es der Verkäufer wissen bzw tun.

  • Reine Solarthermie ist nicht von der MwSt. befreit und das ist auch nicht geplant, da die nur für den Eigenverbrauch bestimmt sind und somit keine "unternehmerische Tätigkeit" erkennbar ist. Reine PV ist befreit. Mit deinem System liegst du in der Mitte. Wenn in einem Modul beides verbaut ist, dürftest du ziemlich sicher befreit werden. Falls bei der Installation zweierlei Module zusammengeschaltet werden, könnte es sein (Teil einer Gesamtanlage), muss aber nicht. Eine definitive Antwort gibt es wohl nur beim örtlichen Finanzamt. Der Wortlaut des Gesetzes legt aber nahe, dass man diese Sorte Anlagen schlicht und einfach vergessen hat und unter Umständen die endgültige Klärung erst über die Gerichte erfolgt

  • Aus dem Gesetz ergibt sich die Schlussfolgerung, dass die geförderte Anlage beim Marktstammdatenregister angemeldet sein muss.


    Wenn deine Anlage angemeldet werden muss, dann sollte die Förderung bei dir greifen. Muss sie nicht angemeldet werden, dann ist sie dem Gesetz nach keine PV-Anlage und somit mit 19% Umsatzsteuer zu belegen.


    Sonst schraube ich auf mein Autodach eine Solarplatte, mit der ich einen Ventilator betreibe. Das Auto müsste dann auch mit 0% USt geliefert werden.