Gewerbe anmelden

  • Hallo,

    ich möchte dieses Jahr eine Nebentätigkeit als Freiberufler (Arzt) beginnen.

    Dies möchte ich über Elster dem Finanzamt melden. In dem Formular werde ich nach der Adresse des Unternehmens gefragt.

    Da ich noch keine Praxis gemietet habe, kann ich die Adresse nicht angeben. Kann ich hier zunächst meine Privatadresse angeben und das später ändern?

    Entstehen mir irgendwelche Nachteile, wenn ich mich jetzt schon anmelde, die Tätigkeit aber erst später aufnehme?

    Danke

  • Eine Nebentätigkeit als Arzt? Was bist du denn im Hauptberuf?


    Ob, wie und wo du eine angemeldete selbständige Tätigkeit ausübst, ist dem Finanzamt im Prinzip egal. Aber es macht wenig Sinn, eine Tätigkeit anzumelden, die noch gar nicht ausgeübt wird.


    Anders als dem Finanzamt ist der Ärztekammer nicht egal, wie und wo du eine selbständige Tätigkeit als Arzt ausübst. Nach den Berufsordnungen besteht für selbständige Ärzte Praxispflicht. Wander-, TV- oder Onlinearzt ohne Praxis kann man in Deutschland nicht sein.


    Was den Threadtitel angeht, die Ärzte die ich kenne, legen Wert darauf, dass die Tätigkeit als Arzt kein Gewerbe ist (auch wenn man manchmal den Eindruck haben könnte).

  • Ich bin im Hauptberuf angestellter Arzt und möchte als Nebentätigkeit eine Privatpraxis betreiben.

    Ich habe noch keine Praxis gemietet, die suche ich aktuell noch. Die Praxispflicht ist mir bekannt und ich werde dieser auch nachkommen.

    Ich bin gerade dabei das ganze zu planen / aufzubauen.

    Anmeldung wollte ich jetzt schonmal vornehmen, um ein Geschäftskundenvertrag beim Mobilfunkanbieter abzuschließen.

    Außerdem habe ich bereits erste Ausgaben (z.B. Website).

    Der Titel ist ungünstig gewählt, ich plane kein Gewerbe, sondern eine freiberufliche Nebentätigkeit.

  • Zu der Frage nach der Adresse:

    Es spricht nichts dagegen, vorerst die Privatadresse anzumelden.

    1. existiert die

    2. gibt es keine andere.


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ich kämpfe mich gerade durch das Elster-Formular und hänge bei Punkt 14 "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer)."

    Dort sollen alle zu erwartenden Einkünfte und Ausgaben von meiner Frau und mir angegeben werden. Das Formular lässt es zu, dass man nur ein Bereich ausfüllt z.B. "Selbständiger Arbeit".

    Ist es möglich, dass ich da einfach nur ganz grob geschätzt meine zukünftigen Einkünfte eintrage und alles andere frei lasse? Die tatsächliche Abrechnung erfolgt doch dann sowieso über die Steuererklärung?

    Muss ich in jedem Fall Vorauszahlungen leisten, oder kann man das auch alles über die Steuererklärung am Jahresende laufen lassen?

    Danke.

  • Ich würde die zu erwartenden Einkünfte aus selbständiger Arbeit im ersten Jahr mit "0" angeben. Alleine schon wegen der für eine ärztliche Tätigkeit zu erwartenden Anlaufinvestitionen ist das ja auch realistisch.


    Bei mir liegt es mehr als zwanzig Jahre zurück, auch freiberufliche Tätigkeit, allerdings nicht als Arzt, damals ging es problemlos ohne Vorauszahlungen im ersten Jahr. Das größere Problem beim Thema Vorauszahlungen ist die Umsatzsteuer, aber das betrifft Dich ja nicht.


    Nochmal zurück zu den Angaben oben: Warum willst du unbedingt einen Geschäftskundenvertrag abschließen? Du wirst schnell merken, dass es nicht erstrebenswert ist, Verträge als "Unternehmer" abzuschließen. Verglichen mit einem "Verbraucher" bist du immer ein Vertragspartner mit minderen Rechten, höheren Risiken und (oft, aber nicht immer) schlechteren Konditionen.

  • Ich würde die zu erwartenden Einkünfte im ersten Jahr mit "0" angeben. Alleine schon wegen der für eine ärztliche Tätigkeit zu erwartenden Anlaufinvestitionen ist das ja auch realistisch.


    Bei mir liegt es mehr als zwanzig Jahre zurück, auch freiberufliche Tätigkeit, allerdings nicht als Arzt, damals ging es problemlos ohne Vorauszahlungen im ersten Jahr. Das größere Problem beim Thema Vorauszahlungen ist die Umsatzsteuer, aber das betrifft Dich ja nicht.


    Nochmal zurück zu den Angaben oben: Warum willst du unbedingt einen Geschäftskundenvertrag abschließen? Du wirst schnell merken, dass es nicht erstrebenswert ist, Verträge als "Unternehmer" abzuschließen. Verglichen mit einem "Verbraucher" bist du immer ein Vertragspartner mit minderen Rechten, höheren Risiken und (oft, aber nicht immer) schlechteren Konditionen.

    Da ist wohl was dran. Aber wenn der Laden läuft und/oder der Rubel rollt wird er wohl umswitchen müssen. Oder zumindest sollen.

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    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Nochmal zurück zu den Angaben oben: Warum willst du unbedingt einen Geschäftskundenvertrag abschließen? Du wirst schnell merken, dass es nicht erstrebenswert ist, Verträge als "Unternehmer" abzuschließen. Verglichen mit einem "Verbraucher" bist du immer ein Vertragspartner mit minderen Rechten, höheren Risiken und (oft, aber nicht immer) schlechteren Konditionen.

    Ich wüsste nicht inwiefern ich bei einem Mobilfunkvertrag als Geschäftskunde mindere Rechte haben sollte?


    Die Konditionen sind deutlich besser, als das was ich sonst bekommen würde.

  • Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, Reklamationsmöglichkeiten bei Mißbrauch, Gerichtsstand, Verzugszinsen, falls mal etwas schief geht, fallen mir spontan ein.


    Die Konditionen kann ich mangels Kenntnis nicht beurteilen, allerdings habe ich im Rahmen meines geschäftlich und privat genutzten DSL-Vertrages (Kundenstatus privat oder geschäftlich hat nie jemand interessiert, also bin ich "Verbraucher") vier SIM-Karten bekommen, die für jeweils einmalig 10 € Freischaltgebühr innerhalb der EU weitgehend kostenfrei verwendet werden können.

  • Die Konditionen kann ich mangels Kenntnis nicht beurteilen, allerdings habe ich im Rahmen meines geschäftlich und privat genutzten DSL-Vertrages (Kundenstatus privat oder geschäftlich hat nie jemand interessiert, also bin ich "Verbraucher") vier SIM-Karten bekommen, die für jeweils einmalig 10 € Freischaltgebühr innerhalb der EU weitgehend kostenfrei verwendet werden können.

    https://www.amid24.de/artikel/…unlimited-smart-6-30.html


    Denke sowas ist als Privatkunde schwer zu bekommen?


    Nochmal zurück zu den Angaben bei Elster. Ich kann also die Einkünfte erstmal mit "0" angeben und muss demzufolge keine Vorauszahlungen leisten? Falls doch Einkünfte / Gewinn entsteht, wird mir daraus kein Strick vom FA gedreht?

    Kann man die sonstigen Angaben (z.b. Einkünfte aus Anstellung / Vermietung etc.) auch erstmal leer lassen und alles mit der Steuererklärung angeben?


    Danke.

  • Natürlich. Alles andere würde ja voraussetzen, dass du in die Zukunft schauen kannst und weißt, wie sich das Geschäft entwickelt.

    Sofern du bei der "richtigen" Steuererklärung alles korrekt angibst, ist alles in Ordnung.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Ich wüsste nicht, warum man das nicht als Privatkunde bekommen sollte. Bei 30 Monaten Vertragslaufzeit kostet das nach Rabatt und mit Umsatzsteuer 18,68 € pro Monat. Ich würde auch darauf wetten, dass das jeder bekommt, der angibt, er sei Geschäftskunde, denn damit umschifft der Anbieter nur die Hürde, dass bei einem Vertrag mit einem Verbraucher 30 Monate Mindestvertragslaufzeit nicht zulässig wären.


    Aber das ist hoffentlich nicht der Grund, gegenüber dem Finanzamt eine selbständige Tätigkeit anzumelden.


    Ansonsten, ohne nun allzu sehr in die persönlichen Verhältnisse einzusteigen, Dir ist klar, dass Du als angestellter Arzt die Erlaubnis des Hauptarbeitgebers für die Nebentätigkeit benötigst? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Klinik oder ein niedergelassener Arzt, einem dort angestellten Arzt die Nebentätigkeitserlaubnis so erteilt, wie es für den Betrieb einer eigenen externen Praxis erforderlich wäre.

  • @R.F. Nein, der Vertrag ist natürlich nicht der Grund. Ich plane ja tatsächlich eine Nebentätigkeit und die muss man nun mal anmelden. Zusätzlich brauche ich aktuell einen neuen Vertrag und dachte, da kann ich evtl. gleich einen Buisness-Tarif nehmen, wenn eben die Konditionen entsprechend gut sind.

    Den oben genannten Tarif gibt's auch noch günstiger, für ca. 14€/Monat, das für unlimited LTE/5g bis 100mbit auf 2 Sim-Karten parallel finde ich schon sehr gut. Wenn du bessere Angebote kennst, gerne Info an mich.


    Eine Erlaubnis für eine Nebentätigkeit habe ich eingeholt im Umfang bis 16 Std/Woche (geplant ist erstmal weniger) und explizit für die Tätigkeit in einer Privatpraxis. Gibt's da noch mehr zu beachten?

    Die Arbeitgeber sitzen aktuell, was die Stellensituation angeht, am kürzeren Hebel, daher war es kein Problem die Erlaubnis zu bekommen. Oder fehlt da noch etwas, was mir nicht bewusst ist?

  • Nein, zusätzlich zu beachten ist da nichts. Es sei denn, du wärst freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.

  • Nein, zusätzlich zu beachten ist da nichts. Es sei denn, du wärst freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Er ist Arzt, warum sollte er das sein? Gerade er weiß doch, wie katastrophal die Leistungen dort sind.

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    Grover Norquist

  • Die Anmeldung kann auch 1-2 Moante locker rückwirkend erfolgen.

    Wird die Praxis in der gleichen Stadt sein? Ansonsten verursacht die Änderung der Betriebsstätte etwas zusätzliche Bürokratie.


    Beide Varianten sind möglich.

  • Bitte nicht NOCH EINEN Thread zu SO EINEM Thread machen.

    Danke.

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    Tipp: Man muss nicht alles lesen ;)

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