Hotel in Indien zahlt Anzahlung nicht zurück und verstößt gegen eigene AGB

  • Hallo zusammen, ich hatte im März22 eine Buchungsanfrage an den Hotelbetrieb Manaltheeram Ayurveda Beach Village (http://www.manaltheeram.com) per E-Mail gestellt, die am 18.03.2022 vom selben Hotelbetreiber per E-Mail bestätigt wurde. Darin wurde mir u.a. auch die Zahlungsweise des Reisepreises genannt: 50% bis zu 2 Wochen vor Anreise, 50% beim Check-in vor Ort.

    Ich fragte an, ob es möglich wäre, die Gesamtsumme in 3 Teilbeträgen zu überweisen. Dies wurde per E-Mail genehmigt. Also zahlte ich die 1. Rate per Kreditkartenüberweisung am 01.07.2022, die 2. am 31.07.2022. Die 3. Rate wollte ich am 01.09.2022 überwiesen, doch dazu kam es nicht, da die Fluggesellschaft meinen (bereits separat gebuchten) Rückflug aus unerfindlichem Grund storniert hatte am 16.08.2022. Es handelte sich also nicht um eine Pauschalreise, da Flüge und Hotel separat gebucht wurden,

    Ich wandte mich daraufhin zunächst direkt an die Fluggesellschaft (ohne eine Reaktion zu bekommen) und dann an die Buchungsagentur booking.com, über die ich die Flüge gebucht hatte. Leider konnte man mir keine alternative Rückflugoption innerhalb eines Zeitraums bis Mitte Oktober 2022 anbieten. Da ich meinen Urlaub nicht verlängern konnte bzw. keine Möglichkeit hatte eine alternative Rückflugoption innerhalb des angefragten Buchungszeitraums zu erhalten, blieb mir nichts anderes übrig, als die Buchung beim Hotel in Kerala zu stornieren.

    Das Hotel bot mir an, die gezahlten Beträge als Guthaben anzulegen, welches ich dann für eine Anreise in der Zukunft nutzen könne. Da ich meine Reisepläne (für 2023) aber nicht derart weit im Voraus schmieden kann, war dies keine Option für mich. Also bat ich um Rückerstattung der bis zu diesem Zeitpunkt (18.08.2022) freiwillig gezahlten bzw, überwiesenen Teilbeträge. Das Hotel

    reagierte erstmal nicht auf meinen Wunsch und ignorierte meine E-Mails. Ich wandte mich dann an die Reklamationsstelle meines Kreditkarteninstituts.

    Ich hatte zu den Umsatzreklamationsformularen auch den relevanten E-mail-Schriftverkehr zwischen mir und dem Veranstalter vorgelegt, um zu beweisen, dass eine Klärung mit dem Hotelbetreiber nicht möglich sei. Auch nicht, nachdem ich dessen AGB explizit per E_Mail anfordern musste und nach deren Einsicht sich herausstellte, dass ich einen Anspruch auf Rückerstattung habe, da die Stornierung innerhalb der 30-tägigen Stornierungsfrist (vor Anreisetag) erfolgte.

    D.h. 1. meine Anzahlung war freiwillig weit im Voraus der eigentlichen Zahlungsfristen des Hotels geleistet worden

    2. ich stornierte die Buchung aus triftigem Grund am 30. Tag vor Reiseantritt gemäß Hotel-AGBs


    Leider ist laut Barclays eine Rückbuchung der Beträge zu meinen Gunsten nicht möglich. Die Bank lehnt dies ab und bezieht sich auf die VISA-Richtlinien mit der Begründung, dass ich als Käufer/Privatperson die Buchung storniert habe, und nicht der Veräufer/ Anbieter.

    Was kann ich nun tun, wenn das Hotel seinen Sitz außerhalb der EU hat?

  • Hier scheint einiges vermischt zu werden. Das Hotel wird es nicht interessieren warum Du nicht anreisen konntest, dass ist Dein Problem.

    Es scheint mir hier auch relativ irrelevant bis wann welche Zahlung eingehen muss.

    Relevant wird sein, ob, und zu welchen Bedingungen, Du die Buchung stornieren kannst.


    Du scheinst ja 30 Tage vor Abreise storniert zu haben (ob der Grund für das Hotel triftig ist und was das für das Hotel überhaupt bedeutet soll, weiß ich nicht).

    Erlaubt denn das Hotel kostenfreie Stornierungen noch so kurz vor Anreise? Ich würde meinen, die behalten auf jeden Fall die Hälfte oder so ein.

  • Hallo stephka21,


    wir haben wieder einmal einen Fall von recht haben und recht bekommen. In den AGB des Hotels steht bestimmt drin, dass indisches Recht gilt. Viel Erfolg bei einer Klage in Indien. Selbst wenn Sie es schaffen könnten, vor einem deutschen Gericht ein Urteil zu Ihren Gunsten zu erwirken, haben Sie noch lange nicht das Geld. Und die Gerichtskosten tragen Sie auch erst einmal.


    Letztendlich sind Sie auf das Entgegenkommen des Hotels angewiesen.


    Gruß Pumphut

  • Du solltest einfach das Angebot vom Hotel annehmen und zu einem späteren Zeitpunkt deine Reise nachholen. Mehr Kulanz wirst du vermutlich nicht bekommen.

    Das ist auch aus meiner Sicht der einzige sinnvolle Weg, um das Geld nicht ganz verloren zu erklären.


    Und für die Zukunft mitnehmen: Wenn man bis 2 Wochen vor der Reise 50% zu zahlen hat, dann sollte man nicht meherer Monate vorher 65% zahlen.

  • Ich verstehe nicht, warum man direkt bei einem Hotel (und dann auch noch in Indien...) bucht und anscheinend auch noch eine Anzahl direkt ans Hotel überweist?


    Warum nicht über einen der üblichen Hotelbroker wie Expedia oder booking.com? Zumal man dort bei Problemen notfalls ein Chargeback über die Kreditkarte machen lassen kann. Abgesehen davon, buche in der Regel keine Hotels, wo ich in Vorleistung gehen muss.

  • Es wurden ein Flug und ein Hotel getrennt gebucht. Es handelt sich somit um zwei vollkommen voneinander unabhängige Verträge (-Beförderungsvertrag mit der Airline und -Beherbergungsvertrag mit dem Hotel).


    Der Beherbergungsvertrag ist ein Mischvertrag aus Mietrecht (Nutzung des Zimmers), Werkvertrags-(Reinigung des Zimmers, Zubereitung Mahlzeiten) und Kaufrecht (Überlassung der gebuchten Verpflegung zum Verzehr) mit überwiegenden Anteilen den Mietrechts. Somit kommt indisches Recht zur Anwendung - es sei denn, es wurde etwas anderes zwischen dem Hotelier und dem Gast vereinbart, was aber äußerst unwahrscheinlich ist. Genauso verhält es sich mit dem Gerichtsstand. Dieser liegt hier am Ort der Leistungserbringung, also in Indien.


    Die Buchungsplattform (booking . com) hat nach der Vermittlung nichts mehr mit der Vertragsdurchführung zu tun. Vertragspartner sind Hotelier und Hotelgast.


    Ein Rücktrittsrecht wurde dem Hotelgast lediglich für „triftige Gründe“ eingeräumt. Dies sind in erster Linie Fälle höherer Gewalt, auf die beide Vertragsparteien keinen Einfluss haben (bspw. Krieg, Seichen, Erdbeben, Wirbelstürme, Kriege), aber auch, wenn es dem Kunden unzumutbar ist, im Hotel zu wohnen (bspw. wenn dort Extremisten untergebracht oder wenn im Hotel Zecken oder Wanzen sind). Von alledem ist in der Eingangsfrage aber nicht die Rede.


    Dass der Flug durch die Airline abgesagt wurde, fällt allein in die Risikosphäre des Hotelgastes und stellt keinen „triftigen Grund“ dar.


    Aufgrund des anzuwendenden Rechts, des Gerichtsstands und der Rechtslage ist dem Fragesteller davon abzuraten, kostenaufwendige Prozesse gegen den Hotelier zu führen. Der Hotelgast sollte froh sein, dass ihm die angezahlten Gelder als Gutschein gutgeschrieben sind und nicht vom Hotelier als Stornogebühr einbehalten wurden.


    Rechtlich hätte der Hotelgast lediglich eine Chance, sein Geld zurück zu bekommen, wenn er nachweisen könnte, dass genau das von ihm gebuchte Zimmer im gebuchten Zeitraum anderweitig vermietet worden sein sollte. Die Chance ist eher theoretisch, denn dieser Nachweis könnte in der Praxis nur geführt werden, wenn das Hotel im gebuchten Zeitraum völlig ausgebucht war. Aber auch in diesem Fall sind anzuwendendes Recht und der Gerichtsstand in Indien. Daher rate ich von gerichtlichen Schritten ab.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Hallo zusammen, danke für die feedbackgebenden Beiträge und Ratschläge. Subjektiv gesehen fühlt man sich ja immer irgendwie benachteiligt beziehungsweise zu Unrecht behandelt. Und wie heißt es so schön: Dummheit betraft das Leben!
    Ich werde sehen, dass ich die Reise im Herbst antrete..

  • Und damit es nicht wieder am Rückflug scheitert, vielleicht frühzeitig informieren, welche Möglichkeiten es gibt. Es gibt wohl täglich mehrere Flüge von Etihad und Gulf Air von Trivandrum und Kochi nach Deutschland. Jeweils mit Umstieg in Abu Dhabi oder Bahrain, aber das macht ja nichts, das würde ich einem Direktflug mit den meisten anderen Gesellschaften vorziehen. Und offenbar gar nicht mal teuer.