Steuererklärung Degiro - unterhalb des Freibetrags

  • es steht:


    Zitat
    • Für vereinnahmte Kapitalerträge wurde noch keine Abgeltungsteuer gezahlt. Bei Kapitalerträgen aus im Ausland geführten Konten oder Depots greift die Abgeltungsteuer zum Beispiel nicht.

    Was kommt dann für eine Steuer in Frage?

  • Schön, dass Tino80 neben dem Focus mit dem Bankenverband noch eine seriöse Quelle im Internet gefunden hat :)


    Ja, ausländische Erträge unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, womit aber nur zum Ausdruck kommt, dass Kapitalertragssteuer nicht automatisch erhoben wird, und daher die Erfassung zwingend über die Steuererklärung zu erfolgen hat.


    Irgendwie interessant, dass das manche Leute lieber stundenlang im Internet querlesen statt 5 Zahlen in die Steuererklärung einzutragen und fertig zu sein.

  • Hm danke! Hab mit dem Finanzamt telefoniert, die sagen auch unterschiedliches. Es ist nicht zwingend. Falls es aber doch irgendwann mal zu einer Überprüfung kommt, sollte es unterhalb des Freibetrages bleiben. Selbst wenn es ihn übersteigt, prüft jedes Finanzamt einzeln und individuell, ob der Tatbestand Hinterzeihung zu trifft. Falls ja (was nicht immer sein muss), muss man Hinterziehungszinsen zahlen.


    Die Dame sagte, dass dann (manchmal?) der persönliche STeuersatz herangezogen wird bei ausländischen Erträgen....?


    Vielleicht poste ich mal den Bescheid von degiro, dann können wir gemeinsam berechnen, was ich wo eintragen müsste.

  • Die Dame sagte, dass dann (manchmal?) der persönliche STeuersatz herangezogen wird bei ausländischen Erträgen....?

    Wenn dein persönlicher Steuersatz niedriger ist als die Abgeltungssteuer von 25% musst du die Erträge nur mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern. Ist eine Günstigerprüfung