Schlussrechnung Gasanbieter zum 28.02.23 berücksichtigt nicht die Gaspreisbremse

  • Hallo,

    ich habe zum 28.02.23 meinen Gasvertrag bei der Suewag gekündigt und meine Schlussrechnung erhalten. In dieser Rechnung wird ein Gaspreis von 0,166 Euro/kWh brutto zugrunde gelegt und abgerechnet. Das Wort "Gaspreisbremse" taucht in der gesamten Rechnung nicht auf.
    Da die Gaspreisbremse erst ab März in Kraft tritt, aber rückwirkend ab Januar gilt, weiß ich jetzt nicht, wie sich diese auf mich auswirkt. Ich war der Annahme, dass natürlich auch bei Versorgerwechsel die Deckelung auf 12 Cent für 80% erfolgt.
    Ich habe bereits bei Suewag angefragt, weiß aber aus Erfahrung, dass Antworten mehrere Wochen dauern können.


    Habt ihr eine Info zu meinem Problem und könnt mir die Info geben, ob ich tätig werden muss?


    Vielen Dank!

    Bertmann

  • Die Suewag kann und darf die Entlastung für Januar und Februar nicht gewähren. Zuständig ist nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes der Versorger, der dich am 1. März 2023 beliefert hat. Wie das in einem Fall wie bei dir abgewickelt werden soll, ist eine gute Frage. Darüber schweigt sich das Gesetz aus. Vielleicht reichst du dem neuen Versorger die Rechnung der Suewag ein und bittest um Gutschrift des Entlastungsbetrages für Januar und Februar. Finanziell wird der neue Versorger dadurch nicht belastet, er bekommt den Betrag ja vom Staat erstattet. Begeistert werden die trotzdem nicht sein, denn es macht eine Menge Arbeit.

  • Habe gerade bei Montana (meinem neuen Anbieter für Gas) folgendes im Kleingedruckten gefunden:


    Sonderfälle bei der Gas- und Strompreisbremse

    • Mein Arbeitspreis wurde zum 1. März 2023 gesenkt und liegt jetzt unterhalb des Preisdeckels. Erhalte ich eine Entlastung?

      Da laut Gesetz der zum 1. März 2023 geltende Arbeitspreis ausschlaggebend ist, haben Sie keinen Anspruch auf die Preisbremse und somit auch nicht auf die rückwirkende Entlastung für Januar und Februar. Sie profitieren von einem Tarif, der vergleichsweise günstig ist.


      Was passiert bei einem Wechsel?
      Bei einem Versorgerwechsel ist ausschlaggebend, von wem und zu welchem Tarif Sie am Stichtag 1. März 2023 versorgt werden. Wenn Ihr Tarif am 1. März 2023 über dem Preisdeckel liegt, teilt Ihnen der zu diesem Termin zuständige Versorger mit, wie hoch Ihr Entlastungsbetrag und Ihr Entlastungskontingent sind und wie er die rückwirkende Entlastung für Januar und Februar verrechnet – in der Regel wird im März der dreifache Entlastungsbetrag gutgeschrieben


    Quelle: https://www.montana-energie.de…unden/erdgas/preisbremse/


    Jetzt ärgere ich mich. Hätte ich also zum 01.04. gewechselt hätte ich etwas bekommen. Jetzt zahle ich voll…. Hätte man ja irgendwie offener kommunizieren können.

  • Hallo,


    da hat Montana ja ganz clever eine Gesetzeslücke ausgenutzt:


    „Für Letztverbraucher nach § 3 Absatz 1 Satz 3, die in den Monaten Januar oder Februar 2023 mit leitungsgebundenem Erdgas beliefert wurden, ist von dem Erdgaslieferanten, der sie am 1. März 2023 mit leitungsgebundenem Erdgas beliefert, zusätzlich zu den Entlastungen nach § 3 für den Monat Januar oder Februar 2023 jeweils der für den Monat März 2023 nach § 8 ermittelte Entlastungsbetrag zu berücksichtigen.“ (§5/1Abs.1 Satz1 EWPGB).


    Man kann also für Januar und Februar einen Arbeitspreis über 12ct/kWh realisieren. Wenn man ihn dann für März unter 12ct/kWh senkt, muss der Versorger null zurückerstatten.

    Ich komme immer mehr zur Auffassung, die „Entlastungs-„ Gesetze dienen nicht zur Entlastung sondern zur Ruhigstellung der Verbraucher.


    Gruß Pumphut

  • Die Angaben von Montana halte ich für nicht zutreffend. Die Höhe des Entlastungsbetrages richtet sich nicht nach dem Preis für März 2023, sondern ist für jeden Monat im Entlastungszeitraum gesondert zu berechnen (§ 9 Abs. 2 EWPBG). Wenn der Preis in einem Monat über der Grenze liegt, gibt es die Entlastung, wenn nicht, dann gibt es sie nicht. Deshalb entfällt auch die Leistung, wenn der Preis z. B. ab Mai unter die Entlastungsgrenze fällt.

  • ..

    ...

    Man kann also für Januar und Februar einen Arbeitspreis über 12ct/kWh realisieren. Wenn man ihn dann für März unter 12ct/kWh senkt, muss der Versorger null zurückerstatten.

    ...

    Das halte ich auch für eine nicht richtige Interpretation. § 5 Abs. 1 EWPBG sagt nur, dass derjenige, der am 1. März der Versorger ist, auch der ist, der für die rückwirkende Entlastung für Januar/Februar zuständig ist.

  • Danke für eure hilfreichen Kommentare und Anmerkungen.
    Mit Montana habe ich noch gar nicht gesprochen, da ich zunächst davon ausgegangen bin, dass es die Aufgabe des Versorgers von Januar und Februar wäre.

    Sollte ich noch einmal direkt bei Montana nachfragen und auf die genannten Paragraphen verweisen?

  • Mein Fazit:


    Da haben die Minderleister aus Berlin mal wieder auf ganzer Linie versagt. Wie kann man so ein System wählen? Wie kann man den ganzen (Kunden)Ärger und die immense Mehrarbeit einfach auf die Versorger und ggfls. den Vermieter abwälzen?


    Die Kosten für dieses Verfahren bzw. die Mehrstunden auf allen Ebenen (Mieter, Vermieter, Hausverwalter, Versorger etc.) soll mal bitte jemand ausrechnen, da würden wir alle die Hände über dem Kopf zusammen schlagen.

  • Möchte noch kurz meine Erfahrung mit der Hotline des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz berichten.

    Die Hotline wurde extra für Fragen bzgl. der Energiepreisbremse eingerichtet und ist hier zu finden: https://www.bmwk.de/Redaktion/…trom-gaspreis-bremse.html

    Um es kurz zu machen: die Dame hatte keine Ahnung und gab auch zu, hier nur zu sitzen und Standardantworten zu geben. Sie wusste nichts von einer Rückwirkung für Januar und Februar. Die Preisbremsen greifen nur ab März. Rückwirkend nicht.....Fun fact: zwei Abschnitte unter der Angabe der Hotline auf der Seite des BMWK steht ausdrücklich der Passus: "Die Preisbremse für Erdgas und Wärme gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet."

    Aber das wissen wir hier ja schon.....

    Ich werde jetzt von Mitarbeitern der Hotline zurückgerufen, die Ahnung haben würden.....ich bleibe gespannt.....erster Eindruck jedoch: peinlich.