Bei erfolgreichem Widerruf 100% der Darlehenssumme zurückzahlen trotz erfolgter 80% Tilgung?

  • Hallo liebe Community,


    zunächst einmal spreche ich mein Lob an dieses tolle Forum aus! :thumbup:


    Wir haben nach erster kostenloser Prüfung unseres DKB Darlehensvertrag aus 2005 die Rückmeldung eines Anwaltes erhalten, dass die Widerrufserklärung voraussichtlich unwirksam sei, da diese inhaltlich und äußerlich gegenüber dem Muster verändert wurde. Genau diese Widerrufsbelehrung lag bereits mehreren Gerichten vor (u.a. Kammergericht Berlin). Die vergangenen Urteile waren verbraucherfreundlich ausgefallen.


    Meine Fragen:


    1.) Es ist überall die Rede davon, dass - sofern die Bank den Widerruf akzepieren sollte - nach 30 Tagen der volle Kredit zurückgeszahlt werden muss. Da wir heute bereits 80% des Darlehens getilgt haben, gehen wir eigentlich davon aus, dass wir auch nur die Differenz, also 20% zurückzahlen müssen. Oder muss 100% zunächst von uns zurückgezahlt werden und die Bank überweist uns (ggf. erst Tage später) unsere bereits erfolgte Tilgung zurück ("Zug um Zug")? Das hätte ja zur Folge, dass wir die 100% Kreditsumme erst wieder finanzieren müssten, um sie wenige Tage später wieder tilgen zu können. ?(


    2.) Wir beabsichtigen, nicht nur ein "Standard-Widerrufsschreiben" aufzusetzen, das die DKB voraussichtlich mit einem Standard-Schreiben beantworten wird. Sondern wir beabsichtigen das Schreiben detailliert zu begründen, denn im Darlehensvertrag wimmelt es nur so an Punkten, die bereits das OLG Brandenburg (19.03.2014, 4U 64/12) in Ihrer Begründung im Einzelnen aufgeführt hat. Die wollen wir als Begründung übernehmen. Hierbei wollten wir unsere Begründung mit dem zusätzlichen Hinweis versehen, dass diese "Begründung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt". Ist es sinnvoll den Widerruf deteilliert zu begründen, oder kann man dadurch Nachteile erfahren?


    Vielen Dank für Eure Einschätzung.


    Viele Grüße
    Ronny

  • Vorsicht!!
    Da läuft ein Darlehensvertrag 10 Jahre und das Darlehen ist zu 80 % getilgt.
    Nach 10 Jahren (!!!) fühlt man sich dann über die Widerrufsmöglichkeiten im Unklaren, oder gar falsch belehrt? Wäre man richtig belehrt worden, hätte man den Vertrag nie abgeschlossen- das ist doch die Botschaft.
    Ich gehe davon aus, dass Sie damals das vermeintlich beste Angebot abgeschlossen haben.
    Das heißt, Sie hätten auch widerrufen, wäre der Zinssatz inzwischen gestiegen, oder geht es nur um den Versuch, nachträglich die eigene Situation zu Lasten Dritter zu verbessern??
    Die Gerichte sind inzwischen dabei, in diesem Punkt sehr sensibel zu werden und das hat sich auch bei den Rechtsschutzversicherern herumgesprochen.

  • Ronny,


    mit einem Widerruf wirst du wohl nicht einfach haben.
    Du hast aber nach 10 Jahren Laufzeit grundsetzlich das Recht zu kündigen.
    So kannst du das Restdarlehen deiner jetzigen Bak zurückzahlen und bei einer anderen günstiger bekommen.


    Lese dazu das untere


    Gesetzliches Kündigungsrecht nach zehn Jahren
    Die Frage, ob sie durch ein ordentliches oder außerordentliches
    Kündigungsrecht aus einem Festzinsdarlehen innerhalb der Zinsbindung
    herauskommen, beschäftigt viele Bauherren und Hauskäufer, die auf der
    Suche nach der richtigen Zinsbindung sind. Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB
    haben Darlehensnehmer grundsätzlich das Recht, nach zehn Jahren mit
    einer Frist von sechs Monaten ein Immobiliendarlehen ganz oder teilweise
    zurückzuzahlen. Das bedeutet, dass Sie bei einer sehr langen
    Zinsbindung vor einem steigenden Zinssatz geschützt sind, aber
    spätestens nach zehn Jahren die langfristige Zinsbindung einfach
    kündigen können. Dann können Sie zum Beispiel im Rahmen einer Umschuldung
    von gesunkenen Bauzinsen profitieren oder das Darlehen ganz oder
    teilweise zurückzubezahlen. Dabei sind Sie als Kreditnehmer
    verpflichtet, das Hypotheken- oder Baudarlehen innerhalb von zwei Wochen
    zu begleichen. In diesem Fall der Kündigung fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.


    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/baufin…insbindung/#ixzz3ffTzgDLj