Entschädigung Flugausfall

  • Hallo zusammen,


    Ich weiß nicht, ob dieses Forum richtig ist für das Thema, aber vielleicht kann ja jemand helfen.


    Meine Freundin und ich waren letztes Jahr im Urlaub auf Ibiza. Auf dem Rückflug ist der Flug storniert worden und wir sind einen Tag später erst nach Hause geflogen. Zwischenunterkunft wurde bezahlt.

    Aufgrund der Verzögerung stehen uns pro Person 250€ Entschädigung zu, insgesamt also 500€.


    Daraufhin haben wir im Sommer selbst schon zwei Emails mit Fristsetzung und Forderung von 500€ an die Fluggesellschaft geschickt - bis auf automatische Eingangsmail keine Angtwort.


    Deshalb haben wir Mitte Januar einen Anwalt eingeschaltet, um mehr Druck auszuüben. Einen Tag nach Schreiben des Anwalts (mit Vollmacht, Belegen etc.) kam eine Antwort der Fluggesellschaft auf unsere Email aus Sommer (kann für mich kein terminlicher Zufall sein?) mit Zugeständnis der Entschädigung für uns und der Bitte um Vollmacht meinerseits, dass meine 250€ auch auf das Konto meiner Freundin überwiesen werden dürfen oder Angabe meiner IBAN (wir hatten im Sommer nur die IBAN meiner Freundin angegeben, die auch alles gebucht hatte). Da wir kurz zuvor den Anwalt eingeschaltet haben, haben wir selbst keinen direkten Kontakt mehr mit der Fluggesellschaft.

    Mitte Februar wurden 250€ auf das Konto meiner Freundin überwiesen.

    Unser Anwalt hat anschließend nochmal eine letzte Mail mit Frist für die Überweisung der restlichen 250€ verschickt. Diese Frist ist nun abgelaufen und wir stehen nur vor der Entscheidung, die Fluggesellschaft zu verklagen.


    Ich zerbreche mir den Kopf über das Vorgehen der Fluggesellschaft. Warum überweisen die uns nur die Hälfte der Summe, obwohl wir sogar ein schriftliches Zugeständnis ihrerseits haben, 100% im Recht sind und mit Klage drohen.


    Eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden mit 150€ Eigenanteil. Ich denke, dass wir dies auch nutzen sollten. Sollten wir jetzt abbrechen, haben wir 250€ bekommen und müssen davon den Anwalt bezahlen, dass nicht wirklich was überbleibt. Oder lohnt es sich nicht die Rechtsschutzversicherung für so eine 'kleine' Streiterei einzuschalten. Ich gehe davon aus, dass wir nach erfolgreicher Klage dann 350€ selbst übrig behalten würden.


    Sorry für den langen Text. Ich hoffe, man versteht es.


    Viele Grüße

  • nach erfolgreicher Klage zahlt die Fluggesellschaft die Verfahrenskosten einschließlich des Anwaltshonorars. Die Rechstschutzversicherung wird dann nicht in Anspruch genommen, sondern ist quasi nur Rückversicherung.


    Welche Fluggesellschaft ist es denn?

  • Ich zerbreche mir den Kopf über das Vorgehen der Fluggesellschaft. Warum überweisen die uns nur die Hälfte der Summe, obwohl wir sogar ein schriftliches Zugeständnis ihrerseits haben, 100% im Recht sind und mit Klage drohen.

    Ich hatte ähnliche Fälle, die bei rationaler Betrachtung der Gesamtumstände überhaupt keinen Sinn ergaben. Entweder ist das schlechte Organisation (Mitarbeiter nicht richtig geschult, kein Controlling, etc) oder aber, und das ist leider wahrscheinlich, kalkulierende Absicht, denn nur ein Teil der Kunden wird auf den Anwalt zugehen und andere die Lust verlieren und aufgeben, ggfs auch nach nur der Hälfte des Geldes. Ich hatte einen Fall, bei dem ein außergerichtlicher Mahnbescheid von der Fluggesellschaft aktiv abgelehnt wurde, die dann drei Wochen später nach Klage in einem Anerkenntnis die volle Summe + noch höhere Gerichtskosten zahlte. Es braucht leider die Klage, und in Zukunft werde ich mich mit Mahnverfahren und nachgesetzten Fristen etc nicht mehr aufhalten, wenn wie hier der Sachverhalt sonnenklar ist. Viel Erfolg.