Löschungsbewilligung der Grundschuld unaufgefordert erhalten. Muss ich bezahlen?

  • Die Rechtsnachfolgerin vom Schwiegervater kannte ich ja. Die Rechtsnachfolgerin der Bank habe ich mit Hilfe von Herrn Google ausfindig gemacht. Dort habe ich mich durchtelefoniert, bis ich wusste, wie ich über welchen Antrag an die Löschungsbewilligung komme. Die Mitarbeiter dort hatten das halt nicht im System, sondern mussten in ein tiefes Archiv einsteigen. Hat trotzdem nur ca. 2-3 Wochen gedauert.


    Die Löschungsbewilligung wird von der Bank unterschrieben und die Unterschrift muss öffentlich beurkundet werden. Eine öffentliche (siegelführende) Bank kann das selbst beurkunden (oft kostenlos), aber eine Privatbank braucht dazu einen Notar. Der kostet halt extra, siehe #1.


    Wenn Du die Löschungsbewilligung hast, muss auch der Eigentümer unterschreiben und die Unterschrift öffentlich beglaubigen lassen. In Hessen geht das für ca. 6€ beim Ortsgericht, in BW gibt es eine ähnliche Möglichkeit. In allen anderen Bundesländern macht das nur ein Notar.


    Dann wird die Löschungsbewilligung mit formlosem Anschreiben an das zuständige Grundbuchamt geschickt.

  • Vielen herzlichen Dank!

  • Und was wäre der Nachfolger von “Briefgrundschuld”

    Eine brieflose Briefgrundschuld, wo es den Brief nicht mehr auszuhändigen gibt, sondern eben nur noch die Löschungsbewilligung.


    Mein Einwand bezog sich darauf, dass es ggf. gar keine Löschungsbewilligung gab, er somit gar keine haben kann, da er - je nach Grundschuld - ggf. den Brief ausgehändigt bekommen hat, den er ggf. zu Hause liegen hat. Somit sucht man dann nicht das Falsche, was man gar nicht haben kann.

  • Ich habe vor Jahren auch einen mit Grundschuld abgesicherten Kredit gehabt, der schon längst abbezahlt ist. Mir wurde aber höchstwahrscheinlich keine Löschungsbewilligung der Bank zugeschickt, da ich mir offenhalten wollte, die Grundschuld nochmal für einen anderen Kredit zu verwenden. Mittlerweile bin ich kein Kunde der damaligen Bank mehr und mir - als ziemlicher Laie auf diesem Gebiet - stellen sich nach längerer Internetrecherche ein paar Fragen dazu.


    Hier steht:

    Zitat

    Es besteht keine Pflicht, die Grundschuld nach endgültiger Abzahlung der Baufinanzierung sofort aus dem Grundbuch löschen zu lassen, da diese dann in eine Eigentümergrundschuld übergeht. Das bedeutet, dass Ihre Bank die Grundschuld nach vollständiger Tilgung des Darlehens an Sie abtritt und über keinerlei Rechte mehr an diesem Grundpfand verfügt.

    Aber auch nur, wenn ich die Löschungsbewilligung der Bank habe, richtig?

    Was bringt mir so eine Eigentümergrundschuld?


    Eine Volksbank ist keine siegelführende Bank, richtig?

    Also käme ich um die in Beitrag 1 erwähnten Beglaubigungskosten nicht herum, oder?


    Kann die Bank behaupten, sie hätten keine Unterlagen mehr über den Kredit, dessen letzte Rate vermutlich schon vor ca. 12 Jahren bezahlt wurde und/oder weil ich dort kein Kunde mehr bin, und mir die Löschungsbewilligung verweigern, wie z.B. hier erwähnt?

    Was hätte ich dann für Möglichkeiten?


    Danke im Voraus für eure Antworten.

  • Mir wurde aber höchstwahrscheinlich keine Löschungsbewilligung der Bank zugeschickt

    Das machen die eigentlich automatisch, schaue in Deinen Unterlagen noch einmal nach.

    Natürlich kann sowas auch mal verloren gehen, daher empfiehlt es sich, gleich die Löschung zu beantragen.

    Was bringt mir so eine Eigentümergrundschuld?

    Lässt sich leichter auf eine andere Bank übertragen, ohne Grundbuchkosten.

    Kann die Bank behaupten, sie hätten keine Unterlagen

    Unüblich. Aber wenn Du kein Kunde mehr bist, spricht ja nichts gegen eine Löschung. Beurkundungskosten musst Du natürlich übernehmen.