Steuererklärung/Studium/Unterhalt etc. was ist erlaubt?

  • Hallo liebe Community :)


    ich habe ein paar Fragen zur Steuererklärung und wäre super dankbar, wenn mir jemand helfen könnte. Ich habe schon viel gegoogelt aber bei manchen Sachen keine klare Antwort gefunden.


    Zu mir: Ich war Studentin und habe ab und zu in den Ferien Vollzeit gearbeitet und habe ein Nebengewerbe daher mache ich eine Steuererklärung.


    1. Meine Eltern haben das Kindergeld für mich an mein Konto geschickt. Sprich bei der Familienkasse mein Konto angegeben. Muss ich das irgendwo als Einkünfte eintragen?


    2. Ich habe privat studiert an einer Hochschule. War meine erste Ausbildung/Studium. Diese hatte monatliche Gebühren. Kann ich die bei Sonderausgaben angeben?


    3. Ich hab aber auch ein Studienkredit genommen und darauf Zinsen gezahlt. Darf ich die angeben und auch in Zukunft (wenn ich nicht mehr Studentin bin) aber Zinsen zahle diese dann angeben? Unter Sonderausgaben?


    4. und jetzt eine komplizierte Frage. Ich habe während der Zeit von meinem Vater Unterhalt bekommen. Er hat mir immer wenn ich brauchte so 100-300€ überwiesen. Davon hab ich aber auch ein Teil für die Studiengebühren bezahlt aber auch andere Rechnungen und mein Konto wieder 0 gesetzt, wenn ich oft im Minus war. Muss ich das auch angeben bzw. kann ich dann meine Studiengebühren nicht absetzen lassen?


    Danke für eure Hilfe im Vorraus!:)

  • Bin kein Steuerberater, aber das Nebengewerbe macht es komplizierter. Beim Lohnsteuerring usw. wäre man in der Konstellation bereits raus, wenn ich es richtig verstanden habe.


    Falls sich kein Profi drum kümmern soll, würde ich vielleicht den "Steuer-Konz" in Augenschein nehmen.

  • Ich hab aber auch ein Studienkredit genommen

    Davon hab ich aber auch ein Teil für die Studiengebühren bezahlt

    Ich denke in anderen Foren ja immer, dass die Jugend es nicht anders kann.

    Wenn jetzt aber schon studierte Menschen damit anfangen, drehe ich innerlich durch.


    Sorry. Musste raus. Bitte nicht persönlich nehmen.

    Triggert mich einfach zu hart.

  • Ich glaube hier sind die Foristen überfordert, es gibt meines Erachtens nur 2 Varianten, eine Beratung eines Steuerberaters oder mal beim Finanzamt erkundigen. Finanzamt klingt komisch, ich habe da aber gute Erfahrungen gemacht. Ein nettes Gespräch auf Augenhöhe und meine 2 Fragen waren beantwortet.

  • also zumindest Nr. 2 und Nr. 3 lassen sich 2x klar mit ja beantworten. Wenn erste Ausbildung, dann Sonderausgaben und dann auch beides (Gebühren und Zinsen, ggfs auch Fahrtkosten, Bücher, Material, Verpflegung, etc da geht eine Menge) als Sonderausgaben.


    Nr. 1 und 4 überlasse ich Profis.